Antworten: 10
Sozialversicherung beim Verpachten/Pachten
Hallo Binchen!
Es muss nur der Pächter die Sozialversicherung für die 9 ha Grünland bezahlen. Er bekommt dafür auch die Ausgleichszahlungen.
lg SemiPro
Sozialversicherung beim Verpachten/Pachten
Fragen gibts im Jahre 2014?
Sozialversicherung beim Verpachten/Pachten
Hallo Binchen1!
Sovie Ich weis kann man es sich aussuchen,Entweder bezahlt der Pächter Pacht und 2/3 und der Verpächter 1/3 oder Pächter alles und kein Pacht. Keine Sozialversicherung ist auch kein Anspruch auf Pension!!!
Sozialversicherung beim Verpachten/Pachten
Ob man es sich aussuchen kann, wer die SVB bezahlt bin ich mir nicht so sicher! Jedenfalls gilt bei Verpachtungen innerhalb der Familie 100% und nicht 2/3. Ein Verpächter, der nicht familiennah ist, zahlt keine Beiträge mehr!
Soweit meine Information!
Sozialversicherung beim Verpachten/Pachten
Es wird hier nur Schwachsinn verzapft!
Ein Verpächter zahlt sowieso nie SVB Beiträge.
Bei Zupachtung einer land(forst)wirtschaftlichen Fläche :
der um ein Drittel verringerte anteilsmäßige Ertragswert der gepachteten Fläche.
Wenn ein Ehepartner vom anderen Ehepartner bzw. eingetragene Partner voneinander, oder wenn Kinder (Enkel-, Wahl-, Stief-, Schwiegerkinder) und Eltern (Groß-, Wahl-, Stief-, Schwiegereltern) voneinander pachten, ist dem Pächter der volle Ertragswert anzurechnen.
www.svb.at/portal27/portal/svbportal/channel_content/cmsWindow?action=2&p_menuid=3895&p_tabid=4
Sozialversicherung beim Verpachten/Pachten
Legal aussuchen kann man sich sicher nicht, wer die SVB bezahlt.
Der Pächter ist Bewirtschafter der Flächen und muss zahlen.
Der Verpächter zahlt gar nichts, auch nicht für 1/3.
Wenn Restflächen beim Verpächter bleiben, zahlt er nur für diese Flächen.
Sozialversicherung beim Verpachten/Pachten
Illegal aussuchen soll man es vernünftigerweise auch nicht. Der Datenabgleich zwischen SVB, AMA und Finanzamt wird einigen besonders Cleveren Schwierigkeiten bereiten.
ferd
Sozialversicherung beim Verpachten/Pachten
Was noch häufig gemacht wird. Der Grund wird auf mehrere Personen (Familienmitglieder) genau so aufgeteilt, dass der EW unter der Sozialversicherungspflicht ist.
Sozialversicherung beim Verpachten/Pachten
so ist es wie G007 es schreibt. Wir haben letztes Jahr Grünland verpachtet, dafür muss der Pächter SV bezahlen. Für das Übriggebliebene (Wald, Kleinflächen etc.) bei dem der EW knapp 1500,- Euro ausmacht zahlen wir nur die Unfallversicherung.
mfg Faltl
Sozialversicherung beim Verpachten/Pachten
Diese rechtlichen Dinge die man ja öfters braucht, sollten eigentlich bei jedem Landwirt(schaftsmeister) schon in Fleisch und Blut übergegangen sein.
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