Antworten: 5
Maisbeize Haftung
Wer ist eigentlich haftbar für Poncho gebeizte Saatmaisrestbestände von Vorjahr?
Landwirt selbst oder Lohnunternehmer der in Säät?
Mir ist klar dass man ihn nicht mehr anbauen darf, dennoch lagern noch Restbestände auf den Höfen.
Maisbeize Haftung
Hallo,
Wenn ich dein LU bin dann säh ich deinen Poncho Mais nicht! Denn wie du schon geschrieben hast darf man ihn nicht mehr anbauen!
MFG A STEIRA
Maisbeize Haftung
Ja schon klar, nur wer wäre im Falle eines Falles haftbar? LU oder LW?
Maisbeize Haftung
Der Landwirt, er stellt ja das Saatgut bereit!!!
Maisbeize Haftung
Hallo Leute,
Wie ist das , wenn ein du auf einer öffentl. Straße mit Anhänger beladen mit Schotter unterwegs bist.
Der Anhänger ist z.B. 30 % überladen.
Da kassiert der Strafe, welcher den Anhänger beladen hat = Baggerfahrer im Schotterwerk und
der , der im überladenen Zustand auf einer öffentl. Straße unterwegs ist.
In deinem Fall wird dann von der Behörde ordentlich abkassiert, da Ihr beide einen Besitz habt.
Wenn ein Sandler oder Bettler Gift auf einen öffentl. Platz streut , wird man Ihn schnell über die
Grenze schicken, damit man kein gscher mehr hat.
Maisbeize Haftung
Wer viel fragt geht weit irr!!!!
Abgesehen davon leidet die Keimfähigkeit von Gaucho-Poncho-gebeiztem Saatgut massiv.
Ohne Keimprobe habe ich überlagertes Saatgut - vor allem so gebeiztes - in den letzten Jahren nie ausgesät und kann aus Erfahrung sagen, dass es von der Keimfähigkeit meist im Jahr drauf sehr schlecht war, also stellt sich die Frage bei den meisten - abgesehen vom Verbot - allein schon aus pflanzenbaulicher Sicht gar nicht!
Lei Lei, DJ
Das Forum wurde am 21.01.2021 geschlossen und ist für unsere User als Archiv einsehbar.
Das neue Forum der Fachzeitschrift LANDWIRT finden sie hier!
Wir bitten um Ihr Verständnis!