Solzialhilfegesetz Stmk

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  27-02-2014 15:08  joe0503
Solzialhilfegesetz Stmk
Zitat "Kurzfristiges Verschenken von Sparbüchern, Häusern etc.innerhalb 3 Jahren(z.B. Hofübergabe) entzieht das Vermögen nicht dem Pflegeregress"

http://www.gesundheit.steiermark.at/cms/dokumente/11636809_72574934/66d2500c/Pflegekompass_2011S20%2B21.pdf

Jetzt meine Frage:
Hat eigentlich schon jemand nach einer Hofübernahme ernsthafte, existenzbedrohende Zahlungen für die Übergeber im Sinne d. oben angeführten Gesetzes leisten müssen, bzw. sind diese schon absehbar ??
ps. betrifft mich nicht selber, bin aber nachdenklich geworden als ich das las...

vielen Dank



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