Antworten: 4
  05-02-2014 15:18  rp4225
ÖPUL
Hallo!

Meiner Meinung nach falsch.
Gehe mal davon aus dass der Pächter einen größeren Betrieb hat - und ob er jetzt diese 1,3 ha mehr oder weniger hat, darauf kann es nicht ankommen, dann dürfte er ja umgekehrt auch nicht vergrössern.

Das einzige, wo das meines Wissens nach passieren kann, ist bei Sonderkulturen - z.B. Weinbau - aber auch nur dann, wenn der Folgepächter, Käufer etc. auf dem Betrieb der das Grundstück übernimmt, diese Maßnahmen nicht hat - dann muss man die gesamte Periode zurückzahlen - sonst nicht.

Ausser - der Pächter hat nur diese 1,3 ha Mais, sonst keine Flächen, dann könnte es evt. sein, glaub ich aber auch nicht, dann wird halt ein leerer Antrag abgegeben. Am besten den konkreten Fall mit der Landwirtschaftskammer besprechen.

  05-02-2014 16:15  ALADIN
ÖPUL
glauben heißt - nichts wissen

  05-02-2014 16:40  JD6420
ÖPUL



  05-02-2014 18:17  2009
ÖPUL
Hallo jochl
Da ich deinen Pachtvertrag nicht kenne schreib ich einmal die gröbsten Möglichkeiten und nehme dazu meine Pachtverträge her. Deiner kann allerdings anders sein .
1. Kündigung halbes Jahr vor Pachtende mittels eigeschrieben Brief .........sonst automatische Verlängerung.
2.Rückzahlungen bei vorzeitiger Kündigung trägt der Verpächter.

Es ist möglich, das der Pächter etwas zurückzahlen muss , z.B. wenn er sich in einem laufenden Programm befindet und der Nachpächter minderwertigere Maßnahmen auf seinen Betrieb anwendet.
Bei gleichwertigen oder höheren Maßnahmen keine Rückzahlung . Deine Kündigungsfrist müsste eigentlich im Pachtvertrag stehen......sollte er ordentlich gemacht sein.

Allerdings haben wir jetzt ein Übergangsjahr ,und es könnte durchaus möglich sein ,das da etwas anders ist .Also packe deine Sachen zusammen und befrage dich bei der Kammer. Du kannst auch bei der LK per E-Mail nachfragen......funktioniert auch ganz gut .

schöne Grüße 2009





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