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Rückewagen - 25 km/h
hallo kollegen,
hatte gerade eine diskussion mit meinem nachbarn bzgl. den 10 o. 25 km/h taferln am rückewagen (in unserem fall). nachbars rückewagen (10to NL) ist hydr. gebremst (händisch mittels hebel f. steuergerät) und ein typenschild (gewichte, lasten, etc.) befindet sich am rahmen. typenschein hat er keinen; wurde gebraucht gekauft und eine 10 km/h plakette ist am heck verklebt (beleuchtung, etc. hat er)
nun meine frage: sind da nicht 25 km/h möglich OHNE anmeldung? (es geht um die plakette!)
oder braucht er dazu ein bremsatest und einen typenschein (was ja logisch wäre)?
würde mich über ein paar infos von euch freuen, schönen abend, richard!
Rückewagen - 25 km/h
Hallo
Wenn du für Österreich fragst, das hat mir der @ifs mal Ausführlichstens beantwortet ,hatte selber mal Erklärung´s Notstand,,Deutschland ist ja ein bisserl anders.
In der Forum suche Rückewagen eingeben dann kommt der Beitrag auf den sehr gute Antworten waren
"Rückewagen 25 km/h"
Rückewagen - 25 km/h
danke für den tipp!
Rückewagen - 25 km/h
Ohne Zulassung ist in Österreich nur 10 km/h erlaubt, egal ob Typenschein vorhanden oder nicht.
rbrb13
Rückewagen - 25 km/h
@ rbrb13: 20kmh bei hydr.. Bremse über das Bremspedal des Traktors angesteuert, ohne Gasdruck- oder Federspeicher.
Das selbe jedoch mit Gasdruck- / Federspeicher erlaubt das Gesetz 25 kmh.
[Gasdruck-/Federspeicher bedeutet das bei Stillstand des Motors (keine hydr. Bremsung möglich!) ein selbsttätiges Einbremsen des Anhängers geschieht.]
Beides mal ohne behördliche Zulassung. Die Zulassung ohne "Pickerl" geht nur bis 25kmh. Bauartgeschwindigkeit.
Über 25kmh Bauartgeschwindigkeit ist nur eine Druckluftbremsanlage erlaubt. Und eine behördliche Zulassung (Kennzeichentafel) vorgeschrieben. Auch gilt dann die Pickerlpflicht.
Alle anderen Varianten sind mit 10kmh und max. 6000kg HZGW beschränkt.
Bei Hinterradgebremster Zugmaschine das 2fache EGW der Zugmaschine.
Bei Allradgebr. das 3fache EGW der Zugmaschine. Jedoch max. 6000kg. GW.
Und um alle Interessierten komplett zu verwirren, sollte jeder selbst bei einer Genehmigungs-/ Typisierungsstelle nachfragen. Dabei könnten durchaus Kuriositäten entstehen. Meine Angaben beziehen sich auf Österreichische Verhältnisse!
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