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Name: ostara 23-01-2006 07:24 nach oben
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Hallo an Alle!
Kann mir jemand sagen, welche Ausbildung notwendig ist, um einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Kühen führen zu dürfen? Ich habe geheiratet, werde nun meinen Job aufgeben und im Betrieb mitarbeiten. Wenn meinen Mann etwas passiert, welche Möglichkeiten hätte ich, den Betrieb weiter zu führen. Darf ich dass dann überhaupt, wenn mir die Ausbildung fehlt?

Name: lassi antwortet um 23-01-2006 07:32 auf diesen Beitrag nach oben
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hi

du brauchst keine um den betrieb führen zu dürfen

würde dir aber empfehlen dich doch z.b. über einen landw. facharbeiterkurs weiterzubilden

Name: stb antwortet um 23-01-2006 08:24 auf diesen Beitrag nach oben
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Es ist immer ein Unterschied, ob man etwas kann oder ob man etwas von Rechts wegen darf.

Um eine Landwirtschaft führen zu dürfen, ist keine Ausbildung vorgeschrieben.
Tatsächlich verfügen fast alle Landwirte über eine Ausbildung, die sie in der Landwirtschaft mehr oder weniger gut einsetzen können, vieles davon auch aus dem erlernten außerlandwirtschaftlichen Beruf.

Spezifisch für Landwirtschaft gibt es Kursangebote der Landwirtschaftskammer. Ich würde daher dort mal nachfragen.

Name: milcherzeuger antwortet um 23-01-2006 08:41 auf diesen Beitrag nach oben
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Hallo

Zum führen brauchst du keine Ausbildung aber es ist sinnvoll Facharbeiter oder Matura zu haben (Facharbeiter ist natürlich leichter zum nachmachen als eine 5 jährige Schule). Bei vielen Zuschüssecn (Förderungen) sind Facharbeiter oder sogar Meister eher begünstigt und Hofübernehmer sind meistens noch ein wenig besser gestellt.

Würde dir schon empfehlen einen Facharbeiter nachzuholen oder einmal auf der Kammer zu erkundigen welche Möglichkeiten es gibt.

mfg milcherzeuger

Name: org antwortet um 23-01-2006 09:25 auf diesen Beitrag nach oben
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Passend zu diesem Thema hätte ich hier auch noch eine Frage: Mein Sohn wird vielleicht den kleinen Nebenerwerbshof übernehmen. Er ist Absolvent der Wirtschaftsuni und EDV Techniker (Dipl. Ing.). Seine Frau ist Dr. und Dipl. Ing. der Chemie. Um den Hof zu übernehmen müssen sie nach Auskunft unserer Bauernkammer den landwirtschaftlichen Facharbeiter machen um den Hof übernehmen zu dürfen. Stimmt das wirklich?

Name: kst antwortet um 23-01-2006 09:47 auf diesen Beitrag nach oben
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Hallo org. ich würde sagen, das kann nicht stimmen.

Name: Kathi antwortet um 23-01-2006 09:55 auf diesen Beitrag nach oben

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Hallo,

Wenn die beiden wie oben schon gesagt, manche Förderungen optimal ausschöpfen wollen (z.B. Erstniederlassungsprämie) dann braucht der zukünftige Betriebsleiter zumindest einen lw. Facharbeiter.
Die meisten Facharbeiter werden schon in Abendkursen angeboten, bei den Meisterkursen kommt es auch zu einen Umschwung und es werden die Kurszeiten und das Kursprogramm den Teilnehmern angepasst.

Liebe Grüße

Kathi





Name: stb antwortet um 23-01-2006 10:12 auf diesen Beitrag nach oben
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Hallo org,

das stimmt ganz sicher nicht.

Es gibt keine Voraussetzungen um den Hof übernehmen zu dürfen.

Wenn die Nachfolger allerdings Investitionen planen und dafür Förderungen wollen, dann müssen sie mind. den Facharbeiter haben, sonst gibts die Förderung nicht.

Wahrscheinlich wiord aber eher sein, dass der Sohn bei Übernahme einer kleinen Landwirtschaft auch nicht viel investieren wird, dann gibts ohnehin keine Förderung und man muss daher auch die Förderungsbedingungen nicht erfüllen.

Name: kst antwortet um 23-01-2006 10:29 auf diesen Beitrag nach oben
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Meines Wissens nach gibt es eine Niederlassungsprämie nur wenn man etwas investiert.
Wie stb sagt, wird das im Falle von org´s Sohn wahrscheinlich keine Rolle spielen.
Beim Antrag auf Niederlassungsprämie muß man auch einen Betriebsverbesserungsplan ausfüllen und hier gibt es bei Qualifikation des Betriebsinhabers folgendes anzuhaken
Facharbeiter
Meister
HBLA
Boku
5 jährige Berufserfahrung
also müßte es auch mit HBLA oder einer ähnlichen Ausbildung möglich sein.
Im übrigen dürfte das Hauptinteresse von org darin liegen ob sein Sohn überhaupt übernehmen kann.
ich würde vorschlagen lieber org, du rufst in St. Pölten die LWK an, Tel. 02742/259 dann kannst du dir ganz sicher sein und sagst bei Gelegenheit deiner Bauernkammer, dass sie falsche Auskünfte geben.

Name: org antwortet um 23-01-2006 10:35 auf diesen Beitrag nach oben
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Danke für die Meldungen. Ich rechne sicherlich mit keinen besonderen Investitionen, denn es handelt sich landwirtschaftlich gesehen um einen absouten Hobbybetrieb. Wenn sie sich diesen Hobbybetrieb aber z.B. zu einer "Schmuckschatulle" ausbauen wollen, dann sehe ich diese Investitionen auch als Privatvergnügen und nicht förderwürdig.

Name: ostara antwortet um 23-01-2006 11:55 auf diesen Beitrag nach oben
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Danke für die vielen Antworten. Mit "dürfen" meinte ich eben von rechtswegen, ob es erlaubt ist, vom Gesetz her. Ausbildungen habe ich ja ein paar, aber eben keine Landwirtschaftliche. Aber wenn es Möglichkeiten gibt, diese nachzuholen, sehe ich auch kein Problem darin.


Name: jpspezial antwortet um 23-01-2006 16:50 auf diesen Beitrag nach oben
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Man braucht den Landwirtschaftlichen Facharbeiter damit du Anspruch auf Fördergeld hast. Bin Landw. Facharbeiter!

Kein Scherz!

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