Antworten: 7
  28-06-2012 06:14  Darki
Lichtwellenleiter
Mal kurz OT ...
Zitat:"präpotente, überhebliche Art...." wie fühlt sich das an mal auf der anderen Seite zu stehen?

Wenn es um öffentliches Interesse geht kannst dich ruhig weigern, dann wirst Zwangsenteignet und gut ist.
Unser Nachbar hat damals einfach einen gratis Anschluss (Internet, Telefon sowie zwei Handy`s rausgehandelt, und auf die Laufmeter Entschädigung verzichtet. (Besseres Geschäft).

Wofür willst du entschädigt werden? - Da wird aufgegraben Kabel rein zugegraben neu eingesät und fertig.
Welchen Schaden hast du davon?

Nochmals handel was gutes dabei raus (Gratis Internet Telefon etc.) und gut ist!

  28-06-2012 08:33  __joe007
Lichtwellenleiter
@tria:

Die Entschädigungssätze sind höher !! ( Haben eine auch quer übers Grundstück.

Ich würde sofort einen Fachmann kontaktieren.

lg JoE

  28-06-2012 09:33  walterst
Lichtwellenleiter
@darki
welchen Schaden hat man?

Das merkst Du spätestens dann, wenn Du bei eigenen Grabarbeiten dem Kabel ausweichen, es auf eigene Kosten verlegen oder reparieren lassen musst.

  28-06-2012 09:47  Christoph38
Lichtwellenleiter
@ tria
Habe ähnliche negative Erfahrungen gemacht. Ich meine sogar im Forum darüber geschrieben ?

Zuerst ein Schreiben von der Telekom , dass man gratis graben will, nur unterschreiben brauche und zurücksenden.

Habe natürlich nicht unterschrieben.

Irgendwann hat sich wieder jemand gemeldet von der Telekom und behauptet dass unentgeltlich gar nicht so gemeint sei. Irgendwann bin ich draufgekommen, dass es einen gesetzlichen Entschädigungssatz laut TKG von € 2,3/lfm gibt.

Zum Schluss haben sie dann die 2,3 plus den Flurschaden von ca. € 1,? bezahlt, plus 12% Ust meines wissens. Bei mir für ca 200 lfm, gesamt dann ca € 800,- (ohne Gewähr).

Es scheint Praxis zu sein, dass man zuerst mal einen Übertölperungsversuch macht, den Grundeigentümer zum Narren hält, dann auf Nachfrage sagt, es war alles anders gemeint.

@ darki: wirst du von der Telekom geschmiert ?
Eine Dienstbarkeit/Leitung im Boden ist immer von Nachteil.
Ein Nachbar von mir hat auf eigene Kosten eine Stromleitung umlegen müssen, so schauts aus. Hat mal ATS 5000,- erhalten, dann nach 30 Jahren € 20.000,- Kosten.


  28-06-2012 09:49  Christoph38
Lichtwellenleiter
PS:
Noch was fällt mir ein tria.
Du musst abchecken ob die Leitung überhaupt unter das TKG fällt bzw. die gesetzliche Entschädigungsregel. Wenn nicht gilt sowieso freie Vereinbarung.

  28-06-2012 17:05  AnimalFarmHipples
Lichtwellenleiter
Hab mir das jetzt aus Zeitmangel net näher angeschaut, aber von Verfassungs wegen ist es klar daß Eigentumseingriffe maßhaltend sein müssen und sich in Anbetracht der Abwertung eines Grundstücks durch eine solche Servitut bzw. auch der eingeschränkten Nutzbarkeit in jedem Fall auch die Frage der Verhältnismäßigkeit stellt.
Sprich: Wenn es der Telekom zumutbar ist, das Kabel anderweitig zu verlegen, dann wäre wohl Unverhältnismäßigkeit anzunehmen (is ja wohl auch net dasselbe als wenn eine Straße gebaut oder eine Eisenbahntrasse verlegt werden soll).

Wäre also tatsächlich, wie schon von Christoph gesagt, zunächst zu prüfen, ob überhaupt ein Anwendungsfall des TKG vorliegt, und wenn ja, in einem weiteren Schritt auch noch, ob die betreffende Bestimmung im TKG auch verfassungskonform ist (nachdem das TKG ja aus schwarzblauen Zeiten stammt, tät es mich in Anbetracht der kolportierten regen Geschäftsbeziehungen zwischen Telekom und ÖVP net wirklich wundern, wenn die Bestimmung eher Telekom-freundlich bzw. Eigentums-feindlich ausgefallen ist ... mal ganz abgesehen von den seit damals in der Gesetzgebung eingerissenen Speed-Kills-Schlampereien ...).



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