Lichtwellenleiter

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Name: tria 27-06-2012 21:11 nach oben

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Lichtwellenleiter
Als ich heute kurz nach Mittag in mein Haus kam, saß da ein Mann von der Telekom am Tisch, faselte etwas von Lichtwellenleiter und Grundstück, hielt mir einen Vertrag unter´s Gesicht und sagte, meine Frau hat auch schon unterschrieben. Was leider auch stimmte.
Nur gehört ihr ja nur die Hälfte.
Ich hab dann sofort gesagt, dass ich jetzt gleich überhaupt nichts unterschreibe und einige Tage Bedenkzeit möchte. Dann habe ich ihn auch noch befragt, wegen Dienstbarkeit, Grundbuchseintragung, Schutzstreifen usw.
Darauf konnte er mir keine oder keine zufriedenstellende Auskunft geben. Der Vertrag liegt nun neben mir. Interessanterweise steht darin, dass wir die Grabungsarbeiten unentgeltlich durchführen lassen. Auf meine Nachfrage nach der Entschädigung pro lfm hat er sofort gesagt max. € 2,70 mehr geht auf keinen Fall.
Der Vertrag bezieht sich auf das Telekommunikationsgesetz §5, abs. 4
Das habe ich auch schon nachgelesen, nun meine Fragen:
Wie würdet ihr weiter vorgehen?
Habt ihr Grundstücke auf denen die Telekom LWL vergraben hat, wie sehen dabei die Dienstbarkeitsregelungen und die Entschädigungszahlungen aus?
Was ist wenn ich mich weigere die Telekom auf meinem Grund und Boden graben zu lassen.
Ich bin ja grundsätzlich sehr friedfertig, doch diese präpotente, überhebliche Art hat mich echt gestört. Der Mitarbeiter hat wahrscheinlich gedacht, diese "Bauerndodel" überreißen eh nichts. Und wenn ich der Meinung bin, dass ich ganz schön verarscht werde, schalte ich auf stur!
Hoffe auf zahlreiche, praktische Antworten

Name: Darki antwortet um 28-06-2012 06:14 auf diesen Beitrag nach oben
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Mal kurz OT ...
Zitat:"präpotente, überhebliche Art...." wie fühlt sich das an mal auf der anderen Seite zu stehen?

Wenn es um öffentliches Interesse geht kannst dich ruhig weigern, dann wirst Zwangsenteignet und gut ist.
Unser Nachbar hat damals einfach einen gratis Anschluss (Internet, Telefon sowie zwei Handy`s rausgehandelt, und auf die Laufmeter Entschädigung verzichtet. (Besseres Geschäft).

Wofür willst du entschädigt werden? - Da wird aufgegraben Kabel rein zugegraben neu eingesät und fertig.
Welchen Schaden hast du davon?

Nochmals handel was gutes dabei raus (Gratis Internet Telefon etc.) und gut ist!

Name: __joe007 antwortet um 28-06-2012 08:33 auf diesen Beitrag nach oben

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@tria:

Die Entschädigungssätze sind höher !! ( Haben eine auch quer übers Grundstück.

Ich würde sofort einen Fachmann kontaktieren.

lg JoE

Name: walterst antwortet um 28-06-2012 09:33 auf diesen Beitrag nach oben
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@darki
welchen Schaden hat man?

Das merkst Du spätestens dann, wenn Du bei eigenen Grabarbeiten dem Kabel ausweichen, es auf eigene Kosten verlegen oder reparieren lassen musst.

Name: Christoph38 antwortet um 28-06-2012 09:47 auf diesen Beitrag nach oben

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@ tria
Habe ähnliche negative Erfahrungen gemacht. Ich meine sogar im Forum darüber geschrieben ?

Zuerst ein Schreiben von der Telekom , dass man gratis graben will, nur unterschreiben brauche und zurücksenden.

Habe natürlich nicht unterschrieben.

Irgendwann hat sich wieder jemand gemeldet von der Telekom und behauptet dass unentgeltlich gar nicht so gemeint sei. Irgendwann bin ich draufgekommen, dass es einen gesetzlichen Entschädigungssatz laut TKG von € 2,3/lfm gibt.

Zum Schluss haben sie dann die 2,3 plus den Flurschaden von ca. € 1,? bezahlt, plus 12% Ust meines wissens. Bei mir für ca 200 lfm, gesamt dann ca € 800,- (ohne Gewähr).

Es scheint Praxis zu sein, dass man zuerst mal einen Übertölperungsversuch macht, den Grundeigentümer zum Narren hält, dann auf Nachfrage sagt, es war alles anders gemeint.

@ darki: wirst du von der Telekom geschmiert ?
Eine Dienstbarkeit/Leitung im Boden ist immer von Nachteil.
Ein Nachbar von mir hat auf eigene Kosten eine Stromleitung umlegen müssen, so schauts aus. Hat mal ATS 5000,- erhalten, dann nach 30 Jahren € 20.000,- Kosten.

Name: Christoph38 antwortet um 28-06-2012 09:49 auf diesen Beitrag nach oben

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PS:
Noch was fällt mir ein tria.
Du musst abchecken ob die Leitung überhaupt unter das TKG fällt bzw. die gesetzliche Entschädigungsregel. Wenn nicht gilt sowieso freie Vereinbarung.

Name: tria antwortet um 28-06-2012 13:06 auf diesen Beitrag nach oben

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Vorab recht herzlichen Dank für eure Antworten, vor allem Christoph38!
Hilft mir nun schon wieder ein Stückchen weiter.

@ walterst

Sehe das genauso. Vor vielen Jahren haben meine Eltern unserem Nachbarn eine Wasserleitung quer über unser Grundstück graben lassen. Natürlich unentgeltlich.
Nun habe ich diese Wasserleitung im Zuge der Bauarbeiten beschädigt - für die Gutmütigkeit meiner Eltern habe ich nun die Kosten zu tragen (Reparaturkosten waren aber noch im erträglichen Rahmen...)

Name: AnimalFarmHipples antwortet um 28-06-2012 17:05 auf diesen Beitrag nach oben

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Hab mir das jetzt aus Zeitmangel net näher angeschaut, aber von Verfassungs wegen ist es klar daß Eigentumseingriffe maßhaltend sein müssen und sich in Anbetracht der Abwertung eines Grundstücks durch eine solche Servitut bzw. auch der eingeschränkten Nutzbarkeit in jedem Fall auch die Frage der Verhältnismäßigkeit stellt.
Sprich: Wenn es der Telekom zumutbar ist, das Kabel anderweitig zu verlegen, dann wäre wohl Unverhältnismäßigkeit anzunehmen (is ja wohl auch net dasselbe als wenn eine Straße gebaut oder eine Eisenbahntrasse verlegt werden soll).

Wäre also tatsächlich, wie schon von Christoph gesagt, zunächst zu prüfen, ob überhaupt ein Anwendungsfall des TKG vorliegt, und wenn ja, in einem weiteren Schritt auch noch, ob die betreffende Bestimmung im TKG auch verfassungskonform ist (nachdem das TKG ja aus schwarzblauen Zeiten stammt, tät es mich in Anbetracht der kolportierten regen Geschäftsbeziehungen zwischen Telekom und ÖVP net wirklich wundern, wenn die Bestimmung eher Telekom-freundlich bzw. Eigentums-feindlich ausgefallen ist ... mal ganz abgesehen von den seit damals in der Gesetzgebung eingerissenen Speed-Kills-Schlampereien ...).

Name: fgh antwortet um 28-06-2012 19:24 auf diesen Beitrag nach oben
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Schlag soviel wie möglich für dich heraus! Die 2,7 € / lfm sind zu wenig.
Die Telekom würde mit einer Enteignung zwar sicher durchkommen, aber denk mal darüber nach wie lange das dauern würde....? Also erfrag mal wann die Leitung gebaut werden sollte, dann weißt e schon wie wichtig du bist. Ein Enteignungsverfahren dauert in solchen Fällen meist 2-3 Jahre, wennst ein paar Gegenargumente hast.

Ich bin auch kein Freund von Leitungen, in unserem ehemaligen Weingarten ist Telefon und Strom und voriges Jahr habe ich gerodet und da wären ein paar Unebenheiten zu beseitigen gewesen... und genau dort sind natürlich die Leitungen drinn.

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