Wie man Belastungen "wegverhandelt" (Immosteuer-Grundenteignung)Dank der links von walterst habe ich mir die Mühe gemacht bei Enteignungen den Verhandlungserfolg der Agrarvertretung nachzuvollziehen.
ursprünglicher Gesetzesentwurf:
§ 30 (2) Von der Besteuerung ausgenommen sind die Einkünfte aus der Veräußerung von:
Z3. Grundstücken, die infolge eines behördlichen Eingriffs oder zur Vermeidung eines solchen nachweisbar unmittelbar drohenden Eingriffs veräußert werden.
in der Regierungsvorlage an den Nationalrat:
§ 30 (2) Von der Besteuerung ausgenommen sind die Einkünfte:
Z3. Aus der Veräußerung von Grundstücken infolge eines behördlichen Eingriffs oder zur Vermeidung eines solchen nachweisbar unmittelbar drohenden Eingriffs.
laut aiz. info Auszug:
"Entnahmen aus dem Betriebsvermögen (etwa bei Schenkungen, Betriebsaufgaben und Flurbereinigungen) sollen zu keiner Steuerpflicht führen. Grundabtretungen, die im Rahmen von behördlichen Eingriffen oder zur Vermeidung solcher vorgenommen werden, sollen steuerfrei bleiben."