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Ersatzfläche für Waldrodung
Ich möchte ein Stück Wald roden und zu Acker machen. Dafür muss ich eine Ersatzfläche anpflanzen. Ich hätte auch ein passendes Stück dafür. Eine dreieckige steile Wiese mit Wald an zwei Seiten. Nur wird der Nachbar nicht in Begeisterung ausbrechen, wenn sein Grundstück dann rundherum von Wald eingeschlossen wird.
Gilt so eine Ersatzfläche auch, wenn da Christbäume, Hollunder oder so etwas gepflanzt werden?
Gottfried
Ersatzfläche für Waldrodung
Nachdem Du das Einvernehmen mit den zuständigen Behörden (BH bzw. Agrarbezirksbehörde) bezüglich Rodungsbewilligung und Ersatzaufforstungsfläche hergestellt hast, (grundsätzlich kein Problem in Gemeinden mit positiver Waldbilanz), gilt für eine Neubewaldung ein Abstand von 5 Metern zur Grundgrenze einer landwirtschaftlichen Parzelle des Nachbarn. Ist meines Wissens nach Landesverordnung (und könnte deswegen von Bundesland zu Bundesland verschieden sein). Bei Christbaumkulturen oder Energieholz kenne ich nur den umgekehrten Fall, nämlich dass sie bei fristgerechter Meldung innert 10 Jahren an die Behörde, nicht als Waldflächen gelten.
Ersatzfläche für Waldrodung
"Dir bleibt also nur, wenn dein Nachbar Mitsprache hat, im zu erklären das du Nordmannstannen pflanzt und diese als Christbäume nutzt aber eine offiziele Christbaumkultur kannst nicht melden"
Das kenne ich so von früher. Bei uns angrenzend wurde eine Wiese aufgeforstet. Da hat mein Vater auch die Auflage erwirkt, dass bis 8 m von der Grundgrenze die Bäume nicht höher werden dürfen als 2 m, also im "Christbaumalter" wieder weg müssen.
Mal sehen, am Freitag kommt der Mann von der Forstbehörde. Er will sich vor Erteilung der Rodungsbewilligung noch ansehen, ob der Nachbar dann einer "Sturmgefährung" ausgesetzt wird.
Gottfried
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