Fragen zum Hobbyweinbau

Antworten: 27
  20-01-2012 16:00  Restaurator
Fragen zum Hobbyweinbau
wer viel fragt geht viel irr.
bei der grösse is das ja net amal a gscheites hobby...
zahlungen an die svb sind in diesem fall nicht als spende absetzbar.
deine frage muss lauten:
welche AUSgaben kommen auf mich zu?

  20-01-2012 16:55  Restaurator
Fragen zum Hobbyweinbau
ich würde dir das buch "hobby - winzer" von gerd ulrich, ulmer-verlag empfehlen (ISBN 978-3-8001-5179-0)
es ist ein sehr verständliches, der praxis angepasstes grundlagenbuch das dem anfänger keine fragen offen lässt. die entstehenden kosten erhältst du, indem du während dem lesen mitschreibst, was du brauchst.
(pfähle, draht, spannmaterial, pflanzgut, evtl. je nach sorte spritze und spritzmittel, rebelmaschine, presse, evtl. klärschleuder, fässer, flaschen, korkmaschine, usw.)
auch sehr informativ ist die seite des bayrischen landwirtschaftsministeriums, siehe links.

http://www.lwg.bayern.de/gartenakademie/infoschriften/obst/linkurl_22.pdf

http://www.lwg.bayern.de/gartenakademie/infoschriften/obst/linkurl_0_0_0_25.pdf

http://www.lwg.bayern.de/gartenakademie/infoschriften/obst/linkurl_37.pdf

viel spass und erfolg!

  20-01-2012 17:26  Dinosteyr
Fragen zum Hobbyweinbau
hallo,

zuerst einmal ich hoffe sie wissen das das mit den weingarten nicht so einfach ist bin selber weinbauer und habe momentan 4ha im ertrag und 2 ha junganlagen. zuerst brauchen sie einmal ein sogenantes setzrecht das sie überhaupt einen weingarten setzen dürfen dan in naher zukunft können sie kurse belegen für wingarten spritzen den ohne spritzen brauchen sie es erst gar nicht probieren oder von einen weinbauern ihrer nähe mit spritzen lassen. dan jeh nach wo ihre anlage stehen soll steilhang flach lage bezüglich erdarbeiten tränerschieren( wasser wegführung) sonst kann es sein das ihnen der ganze weingarten geht. also meiner erfahtung nach kommt mir der ha (bin aus der Südsteiermark) auf 10000 Eüro für erdarbeiten und nochmal 10000Euro für rebsetzlinge und das Drahtrahmen gerüst.

Dan wenn sie wirklich selber Wein machen wollen sprich vinifizieren kommen noch andere erhäbliche kosten auf sie zu rebler, presse, pumpen, tanks, filter und andere kleinsachen. das mit den steuern, ama und svb kann ich ihnen nicht so genau sagen aber da würde ich bei der bezirks landwirtschaftskammer nachfragen oder einen termin mit einen kammerexperten für weinbau reden.

die fläche die sie hier angeben ist meiner erfahrung nach um guten wein zuerzeugen sowieso zu klein
weil sie bei so einer fläche nur mikrovinifierung machen können und dabei meist keinen guten weine entstehen.

allen im allen als hobby sehr teuer ich weiß ja nicht wo sie zuhause sind aber ohne eine fachliche ausbildung oder jemanden der ihnen sachen beibringt sehe ich da keine schaunz das sie das gute über die bühne bringen ohne viel lehrgeld zu zahlen würde ein kollege oder ein kurs machen an ihre stehle und dann sehen sie was auf sie zu kommt den ein weingarten ist von frühjar bis herbst arbeit genug.

ich hoffe ich konnte ihnen weiter helfen falls es noch fragen gibt ein fach schreiben!

mit freundlichen grüßen

  20-01-2012 18:42  Restaurator
Fragen zum Hobbyweinbau
nachdem das vorhaben für privat, eigenverbrauch und entsprechend winzig ist, braucht er weder eine bewilligung (0,2 ha kann jeder häuslbauer für seinen eigenbedarf ansetzen) und schon gar keine betriebsnummer (die gibt es sowieso erst ab 1 ha und da nur als lebensfähiger betrieb, sprich 1ha glashäuser). ohne betriebsnummer braucht er auch an die bauernkasse genau gar nichts abzuführen und auch sonst hat er keine steuern abzuführen.
er könnte ja auch saft, marmelade und esstrauben machen.
alles was er tun muss ist seinen traum zu realisieren und das nötige kleingeld locker zu machen.
bei entsprechender sortenwahl und lage kann er sehr wohl einen ansprechenden wein auch ohne spritzen erzeugen. was soll die traubenqualität mit der fläche zu tun haben?
und eine komplette kellereiausrüstung braucht er auch nicht.
wo wär ma denn, wenn ich grund habe und für mich privat zur saft- und weingewinnung ansuchen muss ob ich was ansetzen darf? und dafür soll ich noch was zahlen?
offenbar sind ein paar haupterwerbler schon so verschreckt von den vorschriften, dass sie das gefühl für die normalität schon verloren haben.
wie gesagt: wer viel fragt geht viel irr.


  20-01-2012 19:03  mostkeks
Fragen zum Hobbyweinbau
Ich glaub mit 0,2 ha bist du noch im Gartenbereich und das ist für den Eigenbedarf nicht zu viel. Den ganzen Bürokratieweg kannst du dir noch antun wenn du auf ein ha aufstockst! Bezüglich Pflanzenschutz würd ich mich schon ein bisschen informieren, du kannst ja mit Schwefel, Schachtelhalmtees.... auch das notwendigste erreichen.

Die Trauben kannst du Lohnpressen lassen, pasteurisieren zu Traubensaft (hervorragend) Oder du nimmst dir den Most mit nach Hause und kelterst den besten Wein daraus. selbst wenn du ihn in Glasballons vergährst habe ich keine Zweifel daran dass du ein Produkt erhältst mit dem du Freude hast.

Viel Vergnügen!

  20-01-2012 19:12  mostkeks
Fragen zum Hobbyweinbau
@Veltliner Ich kann mir absolut nicht vorstellen, dass damit Gewinn zu erzielen ist, selbst wenn du die Bouteille um 15€ verkaufst.
Wird der Wein nicht in Verkehr gesetzt, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass es da zu Problemen kommt.
An dem Tag wo die erste etikettierte Flasche verkauft wird kann man erneut über dieses Thema nachdenken.


zB Gartenbesitzer 6 Apfelbäume heuer 200kg/Baum =1400 1/2 Liter Flaschen bester Saft ........... Soll man die alle als landwirtschftliche Betriebe registrieren? Wer bezahlt die, die diesen unnötigen Papierkram abwickeln????

  20-01-2012 19:43  Restaurator
Fragen zum Hobbyweinbau
@veltliner:
hab da nur das oberösterreichische weinbaugesetz gesetz gefunden, aber bei den anderen wird's net viel anders sein, für uns in der stmk find ich gleich gar nix:
§ 1
Ziel; Begriffsbestimmungen
(1) Ziel dieses Landesgesetzes ist es, die Voraussetzungen für einen auf Qualität ausgerichteten Weinbau ... zu gewährleisten.
(2) Im Sinn dieses Landesgesetzes bedeutet:
1. Gemeinsame Marktordnung für Wein:...
2. Weingarten: eine Grundfläche, die zur Erzeugung von Kelter- oder Tafeltrauben mit mindestens einer Weinrebe je 6 m² bepflanzt ist, ausgenommen Pflanzflächen, die zum Zweck der Selbstversorgung mit Wein oder sonstigen Weinbauerzeugnissen bepflanzt sind;

nachdem da für privat keine höchstfläche angegeben ist (es könnt ja der bedarf einer sehr grossen familie sein) gibt es da sicher keine schwierigkeiten. bei einem halben hektar wäre natürlich schwer zu argumentieren. mostkeks hat das eh passend aufgeschrieben.

  20-01-2012 20:03  Dinosteyr
Fragen zum Hobbyweinbau
seid wann gibt es setzkontingente genug also bei uns in der steiermark sicher nicht letztes jahr sind noch 200ha zu bestehenden fläche weiß ich jetzt leider nicht aber egal die 200 waren in einer woche weg.
ich weiß nicht wieß in den anderen bundesländer ist aber bei uns in der steiermark verkaufen sie teilweiße das setzrecht teuer. und bei uns kostetet das mehr als 20 Euro weiß ich jar habe letztes jahr 2000 € kammerumlage für einen ha bezahlt.

  20-01-2012 20:20  Dinosteyr
Fragen zum Hobbyweinbau
ich würde außerdem da ja der wein für privat keiner standart sorten wählen wie veltliner( für mich zwar kein wein aber anderes thema) sonder zu neu zuchtungen gehen die resistänter gegen krankheiten sind in folge du nicht so oft spritzen mußt kannst du bist auf die hälfte reduzieren ein kollege von mir hatt johaniter und regent in den feuchtesten lagen wo früher nicht an weingarten zu denken war gesetzt trägt unmengen und extreme krankheitsräsitent fast nie probleme mit pero odi oder botritis.

  20-01-2012 20:26  mostkeks
Fragen zum Hobbyweinbau
Ich bin zwar überzeugt davon, dass man 2000m2 Rebfläche selber verbrauchen kann, aber was solls.....

Danke Veltliner für den Link, habs mir durchgeschaut und du hast recht!
Die Welt ist echt ein Narrenhaus....

  20-01-2012 20:29  Newbie
Fragen zum Hobbyweinbau
na o.k. ... lehn´ dich zurück ... das könnt jetzt etwas länger dauern :-)

Da sich im Moment in den Bereichen Pauschalierung und Teilpauschalierung so einiges tut sind folgende Infos wahrscheinlich schon ... oder zumindest schon bald ... wieder veraltet --- dennoch aber sicher ganz interessant sich´s mal durchzulesen:

www.wiso.boku.ac.at/fileadmin/_/H73/H733/pub/BWL_allgemein/2008_WI_30-32_Peyerl_Endversion.pdf


Das Weingesetz des Burgenlandes meint dazu z.B.: (bitte im für dich relevanten Landesrecht die dortige Regelung nachlesen)

§ 2
(3) Als Weingarten gilt
1.
eine Pflanzfläche von mehr als 500 m2, die zur Erzeugung von Kelter- oder Tafeltrauben (Ertragsweingarten) mit mindestens einer Weinrebe je 6 m2 bepflanzt ist.

(4) Als Pflanzfläche in geringfügigem Ausmaß gilt eine Anpflanzung von weniger als 500 m2, sofern die Trauben oder der Wein zur Selbstversorgung bestimmt sind.

Das österreichische Weingesetz erlaubt dir pro Hektar eine Produktion von max. 6750 Liter für Land- und Qualitätswein - bei 0,2 ha also gut 1300 Liter Wein bzw. 1700 - 1800 kg Trauben - vorausgesetzt du vergärst also alle deine Trauben/Saft gemeinsam ist das von Mirkovinifikation schon ziemlich weit weg und erfordert einiges an Aufwand.

Bezüglich Auspflanzung noch eine Info aus dem Bgld. Weingesetz:(bitte im für dich relevanten Landesgesetz die dortige Regelung nachlesen)

§ 3
(2) Das Wiederbepflanzen oder das Pflanzen aufgrund eines Pflanzungsrechtes aus der regionalen Reserve (§ 13) ist nur in Weinbaufluren (§ 2 Abs. 2) gestattet. Außerhalb von Weinbaufluren ist das Pflanzen gemäß Abs. 1(Pflanzfäche in geringfügigem Ausmaß) sowie das Pflanzen für Weinbauversuche oder zur Gewinnung von Vorstufen-, Basis- oder zertifiziertem Vermehrungsgut gestattet.

Und von Interesse auch dies:

Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über Rebsorten für Qualitätswein, Landwein und Wein ohne geschützte Ursprungsbezeichnung oder geografische Angabe mit Rebsorten- oder Jahrgangsbezeichnung

Du siehst ... da gibt´s schon einiges zu beachten - die Verordnung über die Mindestgrenzabstände zu anderen Flächen suchst dir aber bitte selbst raus ... sollte ebenfalls irgendwo im Landesrecht zu finden sein.

Ansonsten ... eine Bewirtschaftung eines Weingartens OHNE größere techn. Investiton (Traktor, Bodenbearbeitungsgeräte, Spritze) ist möglich - aber MÜHSAM. Denkbar wäre eine Dauerbegrünung die du mit dem Rasenmäher kurz hältst - unter den Stöcken wäre es ratsam den Boden mit einer Hacke offen zu halten - Einkürzen der Triebe ist mit einer großen Heckenschere möglich. Pflanzenschutz - falls notwendig - ist mit kleinen Motorspritzen durchführbar.

Als Vorbereitung für die Fläche würde ich zu einer 2 - 3 jährigen Kleebrache raten wobei der gesamte Aufwuchs auf der Fläche verbleiben sollte - tiefes Pflügen vor der Anpflanzung wird zwar in der Literatur gerne empfohlen ... halte ich persönlich aber aber für überschätzt.

ausserdem ev. interessant:
www.agroscope.admin.ch/data/publikationen/11102_d_de.pdf

Aber immer die Rebsortenverordnung beachten ;-)

Ansonsten rate ich zu einem ausführlichen Gespräch mit dem Weinbauberater der Landwirtschaftskammer deines Vertrauens und zu Kursen die an fast allen landw. Fachschulen angeboten werden.
z.B. da: hbla.weinobstklosterneuburg.at/seiten/index.php/view.263/service.true/

weiterführende Links:

www.ris.bka.gv.at
www.landwirtschaftskammer.at
www.lfi.at
www.der-winzer.at


  20-01-2012 20:48  Dinosteyr
Fragen zum Hobbyweinbau
2000m² sind maximal erlaubt 1800kg trauben das sind 0,75 sind 1350 liter weiß nicth ob das eine familie im jahr trinkt das wären 1,2 liter pro peron in in einen 3 personen haushalt kann ich mir vorstellen das das von gesetz her erlaubt ist aber ich würde wie gesagt einen kurs oder kollege z.b in silberberg machen das man mal sieht was für arbeiten in weingarten und keller anfallen und wie diese gemacht werden müßen da ein buch lesen und dan glauben man ist jetzt der große önologe ist glaube ich der falsche weg da wein ein großes spektrum an arbeiten hat.

  20-01-2012 21:12  Restaurator
Fragen zum Hobbyweinbau
@veltliner:
hast recht, ich hab dasselbe grad im steirischen gesetz gefunden :(
vermessen wird aber in aufsicht :) bei meiner steilen leitn hat dann a bissl mehr platz.
frage: wo ich wohn is der berg jahrhundertelang mit wein kultiviert worden, perfekte lage, seit 50 jahren aber kein weinbau mehr, nur die jahrhundertealten mauern sind noch da.
ich hab vor 20 jahren im wald überreste der alten trauben gefunden, die haben sich im über die alten weingärten ausbreitenden wald ihr platzerl gesucht und an der abbruchkante eines steinbruchs überlebt, also dort, wo früher ein weingarten begonnen hat. dort haben sie wie lianen die randbäume besiedelt.
inzwischen hab ich eine schöne anzahl ableger, sie sind geschmacklich phantastisch, süss bis zum abwinken, leicht herb, nicht allzu grosse schwarzblaue beeren mit 1 kern, grosse, dichte trauben auch der saft davon ist ein genuss, isabella oder so is da gar kein vergleich. die reben sind auch sehr resistent, ich hab mit ihnen noch nie ein problem gehabt. der stock an der wand der holzhütte trägt oft schon ab anfang august genussfähige beeren, sie reifen also ziemlich früh.
wer von wo könnte mir bei der sortenbestimmung behilflich sein? bei all diesen super eigenschaften dieser reben kann ich mir nicht vorstellen, dass diese sorte zu den verloren gegangenen gehört. mein ziel ist jedenfalls wein aus diesen beeren zu machen. wird aber mit den sortenvorschriften nur für privat möglich sein nehme ich an.

  20-01-2012 21:22  mostkeks
Fragen zum Hobbyweinbau
Lieber Restaurator, da wird auch dich gleich der Amtsschimmel erwischen! Wein aus einer nicht geprüften Sorte........

Das man nicht 1,2 Liter Wein am Tag trinken sollte, ist mir schon klar, aber

Man wird nicht immer Vollertrag haben bei so einer Hobbyanlage, 200kg Frischverzehr, 500 l Traubensaft und 500l Wein sind schnell verklaubt wenn man nicht mit allen Verwandten und Nachbarn zerstritten ist!

  20-01-2012 21:39  loess
Fragen zum Hobbyweinbau
@veltliner

die Pflanzrechte verfallen in Nö nicht gänzlich, sie kommen nur nach den 8 oder ich glaub 9 Jahre in die nationale Reserve, wo man sie dann für die besagte Gebühr ca € 20 beantragen kann. Meines Wissens nach sind in Nö in der nat. Reserve etwa 2000 ha die auf Pflanzung warten. Dadurch dass das Ländersache ist, ist also in Nö ein riesen Überschuss und in der Stmk. kriegst fast keines.

lg loess

  21-01-2012 01:01  179781
Fragen zum Hobbyweinbau
Was mir als gewöhnlicher Bauer hier aufffällt: Viele schreiben von Technischer Ausstatttung, die man dazu braucht. Gibt es bei den Weinbauern keine Überbetriebliche Zusammenarbeit. Bei uns ist es in Acker und Grünland gängige Praxis, dass Erntearbeiten, Futterkonservierung, Pflegemassnahmen usw. überbetrieblich erledigt werden können. Selbst ganz kleine Betriebe können zu realistischen Preise ihre Arbeit von Profis erledigen lassen. Das müsste doch im Weinbau auch gehen?

Gottfried

  21-01-2012 08:17  Dinosteyr
Fragen zum Hobbyweinbau
@veltliner das ist mir schon klar das er das als hobby machen betreiben will aber ich kann auch nicht hergehen und sagen heute findichs lustig ich werde mechaniker ohne ein gewisses fachliches grundwissen zu haben und so ist das auch in weinbau ein jungstock hast du gleich mal falsch geschnitten z.b. kollege hatt eine anlage im dritten standjahr gebachtet die anlage war so verpfuscht das er sie nach zwei jahren ausgerissen hatt und neu versetzt hat und ich weiß das es bei euch in nieder österreich setzrecht onmaß gibt aber weil bei euch auch in den 90 so viel ausgerissen worden ist und ihre so viel prachflächen habt und eine ländersache ist das nicht das eu verordnung es dürfen in jeden land ob italien spanien oder österreich nur so und so viel ha weingarten stehen das wurde eingeführt um die eurpäische überproduktion von wein ein bisschen einzudämmen siehst du z.b. bei den italien die ja mit ihrer überproduktion RTK (für alle die es nichtwissen RTK istRektifiziertes Traubenmostkonzentrat) machen und das so gar durch bringen wollten das eu weit nur mehr das zum aufzuckern verwendet werden darf.



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