Antworten: 12
  01-12-2011 19:37  breiti
Zahlungsansprüche
servus mitnand
hatte 38 jahre lang 4 ha wiesen gepachtet. nun mit neuem jahr wird mir der pacht gekündigt, besitzer will selbst mit fleischrindern anfangen, jedoch ohne stallungen usw, da er wirt ist. jetzt zur frage: muss ich die zahlungsansprüche einfach so an den besitzer abtreten, oder kann ich sie behalten, oder kann er sie rechtlich einklagen?

danke für antworten

  01-12-2011 20:09  ast99
Zahlungsansprüche
Hallo! Abtreten mußt du sie nicht. Stellt sich die Frage, ob der Verpächte Ansprüche stellt? Hast du sonst für deine gesamte Fläche ZA? Wenn ja könntest du sie ja weitergeben, wer weiß was nach 2013 weiter ist(Hier herrscht meiner Meinung nach sowieso Handlungsbedarf). Wenn nein und er besteht darauf, wäre ein Kompromiss die Hälfte abzutreten. Einklagen wird er sie auch nicht können, aber hier hilft ein kurzer Anruf bei der BBK oder findest auf der AMA Seite nützliche Informationen!

 

  01-12-2011 20:14  280563
Zahlungsansprüche
Unser Verpächter hatte uns auch 2003 10 Hektar Ackerland ohne Kommentar nach 40 Jahren gekündigt. Natürlich haben wir uns die Zahlungansprüche behalten. Als die Flächen weiterverpachtet wurden, hat sich unser ehemaliger Verpächter selber ins Fleisch geschnitten, da er ohne Zahlungsansprüche viel weniger Pacht erlösen konnte. Du mußt aber aufpassen, wenn du irgendwelche ÖPUL Varianten hast, die der neue Pächter nicht weiter macht, mußt du die Zahlungen daraus zurückzahlen. (Ist uns so passiert). Darum haben wir auch die Zahlungsansprüche trotz mehrmaligen Rückfragen behalten.

lg Silvia nachtragend

  01-12-2011 20:50  joih
Zahlungsansprüche
zahlungsansprüche laufen ja auf deinen Namen und ist nicht auf ein gewissses grundstück gebunden.
weiters ist der zahlungsanspruch ein durch deine Bewirtschaftung erworbener "Verdienst" also hat der Verpächter auch moralisch keinen anspruch auf diese Ausgleichzahlung.Bei der damaligen Verpachtung waren ja auch sicher keine zahlungsansprüche auf dem feldstück vorhanden ist meine Meinung
vielleicht giebts eine lösung


  01-12-2011 22:22  monsato
Zahlungsansprüche
hay

naja joih gnz so is es nicht die zahlungsansprüch hast bekommen .zugeteilt worden ja .
es stimmt das man sie wenn mann noch flächen frei hat und mit dem verpächter mann nicht gut gesinnt ist aus welchem grund auch immer behalten kann .
aber jeder der vor dem berechnungszeitraum die felder schon hatte sollte sie gerechterweiße weiter geben anteilsmäßig(alle kulturen haben ja damals nicht gegolten zb. zuckerrüben-kartoffel-gemüse -all diese hatten keine zahlungsansprüche)
wenn du nun ehrlich bist sollte man sie weiter geben is was passiert zwischen den pächter und verpächter ok. dann wird sich einer rächen und nicht hergeben.

aber ein erworbener verdienst is das auf keinen fall.

eher umgekehrt ein grund das sich landwirte in die haare kriegen mit dem ganzen scheiß -fazit immer weniger landwirte werden immer mehr streiten . solang bis nur mehr 2-3 in den ortschaften gibt und diese können sich dann auch nicht mehr sehen. is ja super nicht. aber in einigen ortschaften is es schon soweit.

  02-12-2011 16:59  waldorf
Zahlungsansprüche
Wenn es keine andere privatrechtliche Vereinbarung gibt kannst du über deine Zahlungsansprüche frei verfügen. Zu bedenken ist allerdings, ob es dir die wahrscheinlich daraus entstehenden Streitereien wert sind, vorallem wenn du keine entsprechenden Flächen hast um die ZA auch auszulösen. Zumal ist in spätestens 3 Jahren das historische Betriebsprämienmodell Geschichte. Dann kannst du dir mit deinen ZA das Wohnzimmer tapezieren

  02-12-2011 18:08  joih
Zahlungsansprüche
@monsato
ja, ist natürlich auch richtig bei reinen Ackerland die nicht als FZA gelten, nur wie ist es bei den FZA ist und der pächter die ZA durch die Mastprämie Schlachtprämie Extensicvierung ec erworben hat, ich sehe keinen grund die den Verpächter zu geben.momentan kann ich sie ja auch verkaufen wenns nicht in die Rotation passt

  02-12-2011 19:20  gerhard79
Zahlungsansprüche
Hallo

Ich hatte auch so eine ähnliche Situation vor ein paar jahren (Pachtvertrag nach 10Jahren aufgelöst).

Ich hab mich mit dem neuen Pächter mündlich so geeinigt das er die Zahlungsansprüche bekommt, dafür muß er die Rückvorderung von der AMA ( falls er eine Verpflichtung nicht erfüllt) bezahlt.

Naja es gab dann eine Rückvorderung die er dann auch (gottseidank da nur mündlich) übernahm.

Der Pächter kann einen angemessenen Pacht verlangen, der Pächter bekommt ZA und ich hätte e keine verwendung gehabt.

Jeder ist zufrieden und es gibt keinen Streit!!!!

Lg
Gerhard


  02-12-2011 22:13  josefderzweite
Zahlungsansprüche
@gerhard

Du musst ja sehr gnädig sein! In meinem Gebiet gibt niemand seine Ansprüche ab. Auch wenn sie in die Nationale verfallen.

  03-12-2011 16:49  melchiorr
Zahlungsansprüche
hallo!
@ gerhard

Bin ganz deiner Meinung, ist natürlich auch Charaktersache!

lg. herbyy

  19-12-2011 09:35  remus
Zahlungsansprüche
volltrottel

  19-12-2011 10:02  Norbert 68
Zahlungsansprüche
Wer??

  19-12-2011 15:20  ast99
Zahlungsansprüche
Zahlt ihr für Pachtflächen ohne ZA weniger Pacht? Wenn ja ca. wieviel Prozent (Um keine Eurobeträge zu nennen)?



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