Vorschlag Ausgleichszahlungen nur bis Höchstbemessungsgrundlage SVB auszahlen !

Antworten: 45
  02-01-2011 09:36  milkmann
Vorschlag Ausgleichszahlungen nur bis Höchstbemessungsgrundlage SVB auszahlen !
Wäre doch ein guter Vorschlag oder ! Betriebe über der Höchstbemessungsgrundlage sind wahrscheinlich auch ohne Ausgleichszahlung ÜBERLEBENSFÄHIG ! Mit dem gesparten Geld könnte man die SVB vielleicht noch retten oder die Bäuerlichen Pensionen sichern !

  02-01-2011 10:03  biojohann
Vorschlag Ausgleichszahlungen nur bis Höchstbemessungsgrundlage SVB auszahlen !
tolle ide

  02-01-2011 10:34  monsato
Vorschlag Ausgleichszahlungen nur bis Höchstbemessungsgrundlage SVB auszahlen !

so stellt sich der kleine max die große welt vor toll echt.

bist schon munter oder soll mann dich noch wachklopfen am hinerkopf???????

auch du klugscheißer wirst keinen weizen produzieren können um 15 euro die tonne und wenn du 1000ha hast auch nicht .


  02-01-2011 10:35  Haggi
Vorschlag Ausgleichszahlungen nur bis Höchstbemessungsgrundlage SVB auszahlen !
Ob das bei unserer Regierung durchzusetzen ist, wage ich zu bezweifeln!


  02-01-2011 10:39  Neuer
Vorschlag Ausgleichszahlungen nur bis Höchstbemessungsgrundlage SVB auszahlen !
@monsato

Und wer übernimmt bei dir das "wachklopfen"?

Es wird von niemandem verlangt, um 15 (!) Euro pro Tonne Weizen zu produzieren, aber dass ein 1000 ha Betrieb in Ostdeutschland oder auch der Maxl Hardegg wesentlich günstigere Produktionsbedingungen vorfindet als ein 50 ha Betrieb hierzulande, ist wohl Fakt.

Und Ausgleichszahlungen wären eigentlich dazu da, diese erschwerten Produktionsbedingungen auszugleichen.

  02-01-2011 10:50  monsato
Vorschlag Ausgleichszahlungen nur bis Höchstbemessungsgrundlage SVB auszahlen !
es wird von niemanden verlangt zu diesem preis zu produzieren??????????

du macht aber die preise nicht mein lieber herr sonst hättest ja auch einen besseren milchpreis oder sonst egal die preise machen andere leut nicht du nicht ich..

und zwischen dir und dem hardegg liegen 3000 ldw.betriebe und die willst alle in einen top hauen super gscheid bist.
du bist einer der glaubt der andere wenn er 20 ha mehr bewirtschaftet kann er gleich auf alles verzichten .
du bist sehr kurzsichtig muß ich sagen.

  02-01-2011 10:54  monsato
Vorschlag Ausgleichszahlungen nur bis Höchstbemessungsgrundlage SVB auszahlen !

das problem der SVB liegt wo anders.

die landwirte -betriebe werden täglich weniger ,und deren kinder arbeiten sowieso wo anders und die zahlen auch wo anders ihren beitrag(zb.GKK) -also muß es zwangsweiße bei der SVB zu problemen kommen weil die einzahler ständig weniger werden .


  02-01-2011 11:06  Fendt312V
Vorschlag Ausgleichszahlungen nur bis Höchstbemessungsgrundlage SVB auszahlen !
Bin auch für den Vorschlag. Wozu braucht eine Fabrik Ausgleichszahlungen, damit noch mehr produziert wird zu einem scheiß Preis. Wenns nicht bald mehrere Große aufstellt werden wir nie zur Kostenwahrheit kommen und immer von der Politik und konsorten abhängig bleiben.

  02-01-2011 11:28  rusticus
Vorschlag Ausgleichszahlungen nur bis Höchstbemessungsgrundlage SVB auszahlen !
hallo!

also entweder haben sie dem milchmann und einigen anderen hier gefährliche substanzen in die milch gegeben oder gibt es eine andere erklärung für derart bescheuerte vorschläge, die nur verminderter denkfähigkeit zuzuschreiben sind???

gegenvorschlag: keine förderung an bauern, deren iq unter 50 liegt!!!!

im ernst:
wenn die förderungen überhaupt einen sinn haben, dann wohl nur bei zukunftsfähigen betrieben. die förderung der "musikantenstadelbauern" (ausdruck geklaut) ist ohnehin ein fass ohne boden. wer im wettbewerb nicht bestehen kann, soll es bleiben lassen und einer unselbständigen arbeit nachgehen, wo er ja dann eh alles "geschenkt" bekommt.....

besser wäre natürlich, die marktverzerrenden förderungen ganz abzuschaffen - ich nenne es bauernbefreiung!




  02-01-2011 11:31  Fallkerbe
Vorschlag Ausgleichszahlungen nur bis Höchstbemessungsgrundlage SVB auszahlen !

Zitat:
Wäre doch ein guter Vorschlag oder ! Betriebe über der Höchstbemessungsgrundlage sind wahrscheinlich auch ohne Ausgleichszahlung ÜBERLEBENSFÄHIG ! Mit dem gesparten Geld könnte man die SVB vielleicht noch retten oder die Bäuerlichen Pensionen sichern !
zitat ende


Hallo.
Es ist halt die Frage, ob man die Ausgleichszahlung als Leistungsentgelt sieht oder als Almosen.

Wenn die Ausgleichszahlung ein Leistungsentgelt ist, dann steht sie jedem zu, der die entsprechenden Leistungen erbringt. Egal ob 3 Häktar oder 300 Häktar.

Wenn man die Ausgleichszahlung als willkürliches instrument sieht, das nach gutdünken an NICHT LEBENSFÄHIGE BETRIEBE ausgeschüttet wird, um ihnren Bankrott um ein weiteres Jahr hinauszuzögern, dann könnte man diese Ausgleichszahlungen natürlich bei manchen Betrieben einsparen.


Wirtschaftspolitisch stellt sich die frage, ob es sinnvoll ist, Lebensfähige Betriebe zu benachteiligen und Nicht lebensfähige Betriebe mit permantenten Infusionen am leben zu erhalten. Es ist ja auch eine grobe Wettbewerbsverzerrung.
Ich stell mir das grad so vor, der Gesunden Kuh nimmt man das futter weg und der Toten Kuh wird eine teuere Infusionsflasche nach der anderen angehängt.

mfg


  02-01-2011 11:32  Fallkerbe
Vorschlag Ausgleichszahlungen nur bis Höchstbemessungsgrundlage SVB auszahlen !
@rusticus

volle zustimmung



  02-01-2011 11:35  notna
Vorschlag Ausgleichszahlungen nur bis Höchstbemessungsgrundlage SVB auszahlen !
finde die Idee auch gut
um jedem seine föderung zu kommen zu lassen
einfach Höchstbemessungsgrundlagengrenze streichen
also von jedem ha
svb Beitrag kassieren
dann müsste doch mehr Geld da sein


  02-01-2011 11:36  Fendt312V
Vorschlag Ausgleichszahlungen nur bis Höchstbemessungsgrundlage SVB auszahlen !
Hallo Woodster kann dir zustimmen.
zu rusticus, wenn evt. dein Vorschlag mit der IQ greift, lasst mich bitte bei den Testen als dabei sein, für den Fasching gibts nichts das dies übertreffen könnte. Zu den zukunftsfähigen Betrieben: Wer hier urteilen will soll vor der eigenen Tür kehren. Gut gefällt mir der letzte Satz, bin voll dabei.

  02-01-2011 11:39  rusticus
Vorschlag Ausgleichszahlungen nur bis Höchstbemessungsgrundlage SVB auszahlen !
@ fallkerbe

ebenfalls!



  02-01-2011 11:44  helmar
Vorschlag Ausgleichszahlungen nur bis Höchstbemessungsgrundlage SVB auszahlen !
Brauchen wir 20 Sozialversichrungsanstalten oder mehr, wie es so schön heisst, unter Selbstverwaltung? Nein........daher wären diese zusammenzulegen. Würde einiges in der Verwaltung ersparen. Was den Vorschlag betreffend Höchstbemessungsbeitragsgrundlage betrifft, und die Ausgleichszahlungen, da sind mir Betriebe bekannt welche ihre Höfe teilweise in Handarbeit und sauteuren Maschinen bearbeiten und dafür einen wahren "Nasenrammel" an Ausgleichszahlungen bekommen...
Mfg, Helga

  02-01-2011 11:49  179781
Vorschlag Ausgleichszahlungen nur bis Höchstbemessungsgrundlage SVB auszahlen !
Dass größere Betriebe durch Fixkostendegression es leichter haben und dadurch auch mit geringeren Ausgleichszahlungen auskommen können ist klar und soll auch durchgesetzt werden. Deshalb aber Obergrenzen für Ausgleichszahlungen auf niedrigem Niveau (z. B. 25.000,- aus dem "Schwarzbuch") zu verlangen zeugt davon, dass man sich mit der Materie nicht auseinandergesetzt hat. Wie schon weiter oben geschrieben, diese Zahlungen sind Ausgleich für eine Leistung und stehen jedem zu, der diese Leistung erbringt. Also wer wenig leistet, kleinere Zahlung, wer viel leistet, höhere Zahlung.

Ein anderer Vorschlag:
Ausgleichszahlungen nur mehr an Betriebe, die eine Buchhaltung vorlegen können, wo positive Ergebnisse drinnenstehen. Dann wären gleich einemal alle aussortiert, die Geld aus Nebenerwerb, Pensionen, Wald , Baugrund usw. reinstecken um weiterwursteln zu können.

Gottfried

  02-01-2011 11:53  Hirschfarm
Vorschlag Ausgleichszahlungen nur bis Höchstbemessungsgrundlage SVB auszahlen !
Das würde die großen Betriebe dazu veranlassen, Ihre Betriebe in viele kleine Papiereinheiten zu zerteilen, in der Realität aber weiterzubewirtschaften wie bisher! Also außer zusätzlicher Papierarbeit und geringer Zusatzkosten keine großen Nachteile für große Betriebe! Die Rechtsanwälte bekämen wieder ein zusätzliches Betätigungsfeld.
Außerdem wird da schon wieder was außer acht gelassen: Der Großbauer braucht nichts zu arbeiten und kriegt sein Geld geschenkt, folglich wird er auch nicht krank und kostet dem Sozialsystem nichts. Der Kleinbauer arbeitet unter schwerster körperlicher Anstrengung 365 Tage im Jahr, wird dadurch krank und kostet der SV somit Geld. Also wärs eigentlich besser wenns nur Großbauern gäbe!
mfg

  02-01-2011 12:10  MUKUbauer
Vorschlag Ausgleichszahlungen nur bis Höchstbemessungsgrundlage SVB auszahlen !
So schlecht ist der Vorschlag nicht - wir haben das mal beim Meisterkurs ausgerechnet -

die Zahl derer die weniger bekommen ist recht hoch - jedoch müßte man direkt an die SVB überweisen - nix zuerst den Bauern ...

und den großen zahlt von mir aus die Lohnnebenkosten für die Mitarbeiter ...

aber wenn ein kleiner was pachten will ist dann der SVB Vorteil vom großen weg...

mfg

  02-01-2011 12:12  RichardGier
Vorschlag Ausgleichszahlungen nur bis Höchstbemessungsgrundlage SVB auszahlen !
Vielleicht sollte man begrifflich noch einmal etwas klarstellen:
Förderung = Anschubfinanzierung,damit in Zukunft besser/rationeller/marktkonformer produziert werden kann.
Subvention= Regelmäßiges Stopfen laufender Budgetlöcher
In diesem Sinne fallen Ausgleichzahlungen in die Kategorie Subvention ,und wenn ein Betrieb nicht ohne diese Zahlungen überleben kann , ist er kein Zukunftsbetrieb.
Wenn Graf Hardegg zwingend auf die Ausgleichzahlungen angewiesen ist(tut er das ?),dann ist er eben auch ein "Musikantenstadlbauer" ,nur das der Stadl halt größer ist.

So gesehen macht die Deckelung der Ausgleichzahlung ,wie im Eingangsbeitrag vorgeschlagen,schon irgendwie Sinn.Ausnahmen würde ich für Erschwerniszulagen (AZ für benachteiligte Gebiete)machen.
Im Gegenzug die Investitionsförderungen kräftig aufstocken ,dort die bestehenden Deckelungen (außerlandwirtsch.Einkommen,etc.) aufheben und Projekte mehr auf Zukunftsfähigkeit prüfen.

Oje,habe ich mich jetzt auch als IQ-Armutschkerl geoutet ?
Aufpassen mit solchen Aussagen, können leicht auf den Urheber zurückfallen!


  02-01-2011 12:59  manfreds
Vorschlag Ausgleichszahlungen nur bis Höchstbemessungsgrundlage SVB auszahlen !
Hallo!

Den Vorschlag macht sicher nur einer, der nicht zu pachten bekommt, weil er immer nur jammert und sudert. Glaubst wennst 200 ha hast ist dein Produkt mehr wert!
Denk mal nach bevorst da etwas rein schreibst.

  02-01-2011 13:54  179781
Vorschlag Ausgleichszahlungen nur bis Höchstbemessungsgrundlage SVB auszahlen !
: Der Großbauer braucht nichts zu arbeiten und kriegt sein Geld geschenkt, folglich wird er auch nicht krank und kostet dem Sozialsystem nichts. Der Kleinbauer arbeitet unter schwerster körperlicher Anstrengung 365 Tage im Jahr, wird dadurch krank und kostet der SV somit Geld. Also wärs eigentlich besser wenns nur Großbauern gäbe!

Das ist der lustigste Beitrag zu der Disskussion bis jetzt. Der Erfinder ist der ideale Kandidat zum vorgeschlagenen IQ Test.

Gottfried

  02-01-2011 14:07  Vierkanter
Vorschlag Ausgleichszahlungen nur bis Höchstbemessungsgrundlage SVB auszahlen !
und schon geht es weiter, im neuen jahr, mit sinnlosen beiträgen...
hören wir doch auf zu diskutieren, wie was in zukunft sein soll.......sind wir mal ehrlich, hier ist doch niemand vertreten, der jetzt aufsteht und lautstark seine pläne verkündet und bis zur regierung vortritt??!!

also wär es besser, dumme iq debatten zu lassen und uns auf wesentliche, bäuerliche diskussionen zu konzentrieren anstatt ständig herumsudern!!!

,Richard

  02-01-2011 14:13  Fallkerbe
Vorschlag Ausgleichszahlungen nur bis Höchstbemessungsgrundlage SVB auszahlen !
@179781
Was glaubst du wieviele Bauern sowiso nicht fähig wären, eine Buchhaltung vorzulegen, von Positiven zahlen mal ganz abgesehen. Schon die Buchhaltung an sich würde viele maßlos überfordern.

zu Hirschfarms Beitrag: ich denke der war ganz deutlich ironisch gemeint.

mfg

  02-01-2011 14:15  milkmann
Vorschlag Ausgleichszahlungen nur bis Höchstbemessungsgrundlage SVB auszahlen !
Hallo rusticus und die GLAUBEN ihr IQ ist weit über 100 ! Habe geglaubt ihr Großbauern (GROSS-STADELBAUERN) Ihr seid Weltmartkfähig nun ist es doch nicht so schade.
Nun ein neuer sehr geistreicher Vorschlag Höchstbemessungsgrundlage SVB rauf (für jedes ha svb Bezahlen) und Vollpauschalierungsgrenze runter ihr seid sofort Konkurenzfähig !!
Das wäre Gerechtigkeit !
Auf mich bezogen Glaube doch Konkurenzfähig zu sein deshalb kann ich es mir auch LEISTEN noch für jedes ha Sozialversicherung zu ZAHLEN !!


  02-01-2011 14:40  rusticus
Vorschlag Ausgleichszahlungen nur bis Höchstbemessungsgrundlage SVB auszahlen !
@ milchmann

für sog. geistreiche vorschläge muss man sich allerdings erst mit der materie befasst haben.
damit appelliere ich an jene, die noch immer glauben, dass sv-beiträge von hektarn bezahlt werden. einmal versuche ich's noch:
DIE SV-BEITRÄGE WERDEN VOM EINKOMMEN BERECHNET!!!
die höchstbeitragsgrundlage noch weiter zu erhöhen hielte ich für die dümmste maßnahme überhaupt. erst sollten bei den sv-trägern die einsparungspotenziale gehoben werden, zb durch zusammenlegung. weiters sollten (im sinne der gerechtigkeit) bei kranken- u. unfallversicherung fixbeträge eingehoben werden. und das zum scheitern verurteilte pensionssystem ist auch mit höheren beiträgen der erwerbstätigen nicht zu retten, wenn in ein paar jahren jedem beitragszahler ein rüstiger pensionist gegenübersteht.

ich stimme dir allerdings bei der pauschalierungsgrenze zu. die gehört drastisch reduziert - noch besser abgeschafft!
von einem unternehmer kann man erwarten, seinen tatsächlichen gewinn zu ermitteln. ansonsten ist er für seinen beruf ohnehin nicht qualifiziert.




  02-01-2011 16:50  FraFra
Vorschlag Ausgleichszahlungen nur bis Höchstbemessungsgrundlage SVB auszahlen !
boahhhh


wie ihr euch gegenseitig anpisst



da schämt man sich schon für seinen berufsstand!


wir!! können gar nix machen wir produzieren auf weltmarktniveau mit ungleichen wettbewerbsbedingungen

mein wunsch wäre geld weg für alle,das ist aber politisch nicht gewollt
wir lassen uns knebeln in auflagen damit wir schön zuu kontrollieren sind!

  02-01-2011 17:03  rusticus
Vorschlag Ausgleichszahlungen nur bis Höchstbemessungsgrundlage SVB auszahlen !
@ tria

oje, oje....
wenn du bei 3 sv-trägern beitragspflichtig bist UND über der höchstbeitragsgrundlage, bist du nach der diktion so mancher "wurstsemmel" (*lol*) noch viel schlimmer als irgend ein grauslicher großbauer!
damit gehörst du zu denen, die überhaupt alles geschenkt bekommen, nicht genug kriegen können und womöglich die zeit nicht mit suderei sondern mit arbeit verbringen.

ich nenne solche wie dich leistungsträger - schäm dich!!! *ggg*



  02-01-2011 19:35  Fendt312V
Vorschlag Ausgleichszahlungen nur bis Höchstbemessungsgrundlage SVB auszahlen !
he rusticus, du bist ein lustiger Vogel, Deine Ausführungen passen zu deinem Bild.

Gruss MB Trak Fan, Steyr Fahrer, Fendt Genießer

  03-01-2011 08:45  Johannfranz
Vorschlag Ausgleichszahlungen nur bis Höchstbemessungsgrundlage SVB auszahlen !
@ rusticus

Da haben wir wohl Glück , Dich nicht in Brüssel sitzen zu haben !

  03-01-2011 17:45  MF7600
Vorschlag Ausgleichszahlungen nur bis Höchstbemessungsgrundlage SVB auszahlen !
@ rusticus fallkerbe und hirschfarm auch meine vollste zustimmung!!!
jeder gewinnbringende betrieb(egal welche grösse) hat ausgleichszahlungen eher verdient als musikantenstadelhobbybauern!!!

  03-01-2011 19:30  rusticus
Vorschlag Ausgleichszahlungen nur bis Höchstbemessungsgrundlage SVB auszahlen !
@ johannfranz

da hab' ich auch glück - müsste mich dort vermutlich selbst abschaffen...




  03-01-2011 19:34  Mick
Vorschlag Ausgleichszahlungen nur bis Höchstbemessungsgrundlage SVB auszahlen !
Selten so einen hirnlosen Vorschlag gehört, echt.

rusticus, hirschfarm und konsorten haben eigentlich eh schon gesagt, was zu sagen ist.

Noch was: Man geht ja so in etwa von 100ha aus, die eine AK bewirtschaften kann. Wieso um alles in der Welt soll ich dann für alles was drüber ist noch Sozialversicherung zahlen? Dann brauch ich ja sowieso Mitarbeiter, und für bezahl ich dann ja sowieso,aber halt nicht an die SVB.

Und alle die jetzt meinen, ab 100ha ist man ja schon Großbauer und hat ja so niedrige Kosten, dass sich eh alles ohne Förderung ausgeht: Ihr seid am Holzweg. Nicht einmal der Hardegg mit seinen 1.500ha+ (in Ö) schafft das, weil der muss auch eine Menge Angestellte zahlen und die sind nicht so billig wie Familien-AK. Oder glaubt ihr der sitzt von 7 in der Früh bis Mitternacht am Traktor und bewirtschaftet das mit staatlich bezahlten Traktorfahrern (=Pensionisten) ??

Zwischen der Höchstbemessungsgrundlage und dem Hardegg liegen jene Betriebe, die überhaupt noch aus eigener Kraft Zukunft haben (Von Nischen wie Direktvermarktung mal ausgenommen, aber 15ha und 20 Mutterkühe sind alleine noch keine Nische, tut mir leid)

  03-01-2011 20:06  tristan
Vorschlag Ausgleichszahlungen nur bis Höchstbemessungsgrundlage SVB auszahlen !
Kabarett vom Feinsten:
jeder gewinnbringende betrieb(egal welche grösse) hat ausgleichszahlungen eher verdient als musikantenstadelhobbybauern!!!

Warum braucht ein gewinnbringender Betrieb ausgleichszahlungen ;-) ??

  04-01-2011 07:06  208
Vorschlag Ausgleichszahlungen nur bis Höchstbemessungsgrundlage SVB auszahlen !
jeder nebenerwerbsbauer egal ob 2 oder 200 ha der nicht nachweißlich von der lw lebt sollte keine ausgleichszahlungen bekommen da dieser sowieso ein legaler "pfuscher" ist etweder soll er von der lw leben oder ganz arbeiten gehen ausserdem ich habe heuer noch keine ausgleichszahlungen bekommen wenn der preis der produkte besser wäre wärs mir egal aber ein zweites jahr so dann könnte ich zusperren

  04-01-2011 09:34  rusticus
Vorschlag Ausgleichszahlungen nur bis Höchstbemessungsgrundlage SVB auszahlen !
@ 208

bei jemanden, der solch geisteskranke beiträge liefert wundert es mich, dass er nicht schon lange zusperren musste.

ein weiterer beiweis dafür, dass das fördersystem die dümmsten auf kosten der steuerzahler am leben hält!

andererseits: so einer würde ohne landwirtschaft sein einkommen vom ams beziehen - also wieder von der allgemeinheit. wir müssen uns sie einfach leisten.....*seufz*




  04-01-2011 16:43  MF7600
Vorschlag Ausgleichszahlungen nur bis Höchstbemessungsgrundlage SVB auszahlen !
tja lieber tristan und isolde
versuch mal als gewebebetrieb der jahrelang verluste einfährt, die sache hobbymäßig betreibt und arbeitet wie zu großvaters zeiten förderungen zu lukrieren.
oder meinst du ein landwirtschaftlicher betrieb darf nur förderungen erhalten wenn die grundbedingung lautet: verluste einfahren!!!
du kabarettist

  04-01-2011 16:58  Vierkanter
Vorschlag Ausgleichszahlungen nur bis Höchstbemessungsgrundlage SVB auszahlen !
kabarett vom Feinsten liefert unser "208"!!

also dann muss ich sagen, dass ich als pfuscher, musikantenstadlbauer und nicht-vollprofi komplett fehl am platz bin, gar nicht weiß ob meine zahlen rot oder schwarz sind aber danke liebe Steuerzahler, ihr verpasst mir ein Plus am Konto, denn die Bank hat sich bei mir noch nicht gemeldet...keine Ahnung wieso...muss schon passen.

solangs so rennt wirds schon passen ;)

mfG, der Nebenerwerbslandwirt Richard (oder wie dem auch sei...)



  04-01-2011 18:47  Bauernprofi
Vorschlag Ausgleichszahlungen nur bis Höchstbemessungsgrundlage SVB auszahlen !
Hat schon einer von euch durch gerechnet, was ihm nach Pachtzahlung und Privatverbrauch und SVB- Zahlung tatsächlich pro ha übrig bleibt? Betriebe in der verschiedensten Größe haben unterschiedliche Kostenstrukturen (Einkauf, Verkauf, Personal+Nebenkosten, eigene Entlohnung, Pachtansatz eigene Flächen), doch alle Rechenmodelle zeigen, dass die Rechnung in den letzten Jahren sehr eng war.
Am besten haben sich die Verpächter gestellt, mit wenig Aufwand mussten Pächter jährlich die Pacht vorbei bringen. Reine Pachten zwischen 250 - 350,- sind normal und im reinen Marktfruchtbetrieb auch noch zu erwirtschaften. Doch es gibt einige Typen, die verwenden andere Taschenrechner und glauben, das Pachten zwischen 400 - 650 €/ha auf den Acker erwirtschaftbar sind. Auf der Bioenergiemesse in Hannover sprachen Bauern von Pachten bis zu 1500,- €/ha. Da wäre es doch für den Großgrundbesitzer, wie die Kirche, am einfachsten zu diesen hohen Pachtpreisen zu verpachten und man hat keine Arbeit, außen einmal im Jahr das Geld einzutreiben (und dabei erscheint er nicht einmal in der Transparenzdatenbank). Denn als aktiver Betrieb, glaube ich kaum, das einer mit ehrlicher Arbeit so hohe Reinerlöse pro ha jedes Jahr erwirtschaftet.

Bei der Betriebsprämie würde ich vorschlagen, das neben dem ZA pro ha auch die tatsächlich angemeldeten Familienarbeitskräfte- / Fremdarbeitskräfte in Verbindung gebracht werden müssen. Somit werden die vielen Schwarzarbeiter verhindert und der ehrliche Bauer, der seine Kinder, Frau oder Nachbarsjungen eingestellt hat - dort zahlen alle späteren Empfänger somit ehrlich ein.

Interessant ist nur in Österreich die Zerfleischung und Schwarz - Weiß Malerei zwischen kleinen und Großbauern. Letztlich brauch die Politik die Wählerstimmen und mehr nicht!
Den bisschen Bedarf, was die Österreicher an Lebensmittel brauchen beschaffen die Diskounter sowieso im Ausland! Wenn in Österreich 192 € Mio für ÖPUL für 180.000 Bauern ausgezahlt wird und die Parteienförderung beträgt 172 Mio € für 4/5 Parteien, da sieht man doch die tatsächliche Wertigkeit!

Fakt ist: Wir müssen uns mit der Zeit anpassen - sonst passt die Zeit uns an.
Früher hieß es: Wachsen oder Weichen,
Heute heißt es: Die Schnellen werden die Langsamen überholen!!!

  04-01-2011 19:15  ah1
Vorschlag Ausgleichszahlungen nur bis Höchstbemessungsgrundlage SVB auszahlen !
Ich bin ganz bei MF7600!

Das entscheidende ist nicht Haupt- oder Neben-, sondern ob ERWERB oder Hobby! Wenn Personen jahrelang ihre defizitäre Landwirtschaft mit ausserlandwirtschaftlichen Einkommen (Pension der Eltern,...) finanzieren, so darf man das nicht noch fördern.

Bei z.B.: Jungunternehmerförderung im Gewerbe muss man nachweisen dass man positiv wirtschaftet, ansonsten wird nichts ausbezahlt, da nur Zukunftsbetriebe gefördert werden!!

  04-01-2011 19:25  Vierkanter
Vorschlag Ausgleichszahlungen nur bis Höchstbemessungsgrundlage SVB auszahlen !
Meiner Meinung nach wär am wichtigsten, dass mindestens eine Einnahmen-Ausgaben Rechnung geführt werden MUSS. Ich denke heutzutage, wo auch ein kleiner Landwirt unternehmerisch denken muss (soll) ist es nicht zuviel verlangt, solch einen Schritt zu wagen und seine finanziellen Verhältnisse kennen zu lernen. Falls jemand das nicht zustande bringt, ist er nicht in der Lage, einen Betrieb zu führen!!



  04-01-2011 19:37  Bauernprofi
Vorschlag Ausgleichszahlungen nur bis Höchstbemessungsgrundlage SVB auszahlen !
@aichberg - Ganz Deiner Meinung - Nur Leider können die Meisten das nicht, sondern am Jahresende wird auf Konto geguckt und die Größe vom neuen Traktor ausgesucht. Und genau diese Bauern werden zum Teil im Unwissen gehalten, so dass die sogenannten Experten der Politik diese Bauern für Propaganda - Kampagnen aufgehetzt werden können. Einige werden dabei im Ortsbauernrat dann die dummen und billigen Handlanger der Nationalräte und werden mittlerweile von einigen Berufskollegen für Narren gehalten!

  04-01-2011 19:41  rusticus
Vorschlag Ausgleichszahlungen nur bis Höchstbemessungsgrundlage SVB auszahlen !
@aichberg

genau so isses!!



  04-01-2011 19:43  Vierkanter
Vorschlag Ausgleichszahlungen nur bis Höchstbemessungsgrundlage SVB auszahlen !
Betriebsgröße und Ausgaben/Einnahmen hin oder her......Grips wird verlangt, und in Zukunft immer mehr ;))))

  04-01-2011 21:28  ah1
Vorschlag Ausgleichszahlungen nur bis Höchstbemessungsgrundlage SVB auszahlen !
ja aichberg, so kann mans auch zusammenfassen! ;)

vor nicht all zu langer Zeit (oder jz auch noch?) wurden leider oft die intelligenteren Kinder in die Schule/Uni geschickt, der Dümmste musste dann halt den Betrieb übernehmen!



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