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Neue Pauschalierungsverordnung
Heute wurde im Bundesgesetzblatt die neue Pauschalierungsverordnung für die Jahre 2011 bis einschließlich 2015 veröffentlich.
Die Grenze für die Vollpauschalierung wurde auf € 100.000,-- angehoben.
Ich bedanke mich beim Bauernbund, das er endlich mal was für die richtigen Bauern gemacht hat.
MfG
Talbauer
Neue Pauschalierungsverordnung
Is ja eh recht. Aber was sie vergessen haben ist das die Umsatzgrenze von 400.000,- auf 700.000,- angehoben haben. Also bringt die Erhöhung des EHW nur eher extensiven betrieben was. Umsatzstarke Betriebe werden in die Doppelte Buchführung getrieben, da sie über die 400.000€ kommen werden wenns gegen 100.000 EHW kommen.
Neue Pauschalierungsverordnung
Wurde die Umsatzgrenze wirklich nicht angehoben??
Neue Pauschalierungsverordnung
Die Umsatzgrenze wurde nicht angehoben. Dies kann der Minister nicht durch eine Verordnung regeln. Dazu braucht er einen Gesetzbeschluß im Nationalrat. Dieser Beschluß wurde von der SPÖ, Grüne, FPÖ und BZÖ verhindert.
MfG
Talbauer
Neue Pauschalierungsverordnung
Die Pauschalierung bringt dem Staat weit mehr als den Bauern!!
Schon mal drüber nachgedacht in die Umsatzsteueroption einzusteigen???
Neue Pauschalierungsverordnung
700.000 Euro Umsatz machen und Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen. Und von einem Arbeiter, der im Jahr 25.000 Euro verdient scheint jeder Euro auf.
Welcher Finanzminister soll das durchbringen im Parlament. Da müssten ja lauter Deppen drinnensitzen, wenn sie dem zustimmen.
Bitte solche Dinge nicht nur nach eigenen Wünschen messen, sondern etwas objektiv denken.
Gottfried
Neue Pauschalierungsverordnung
gratulation zu dieser änderung!!!
das ist wohl die eine der sinnlosesten neuerungen im steuerrecht.
was soll das bringen??
gut - die arbeiterkammer hat wieder einen neuen angriffpunkt und welche zugeständnisse dafür wieder gemacht werden mussten, wissen wir ja nicht...
Neue Pauschalierungsverordnung
weiters zur anhebung auf 100.000 €-grenze:
39% des ehw bleibt als bemessungsgrundlage
geändert wird auch, dass die pachtfläche mit dem ha-satz der selben fläche multipliziert wird.
und der etwas härtere brocken ist, dass (nur) der pächter 25% vom pachtschilling absetzen kann, satt bis jetzt 100%.
lg
ANDERSgesehn.
Neue Pauschalierungsverordnung
die darausziehenden folgen sind:
die pächter werden besuch von den pächter bekommen,
um die ha-sätze zu ermitteln.
weiters werden die utopischen pachtschillinge fallen,
bzw somanche pachtflächen werden wieder frei.
das verpachten von eltern auf kind mit hohen pachtschilling
ist keine steueroase.
lg
ANDERSgesehn.
Neue Pauschalierungsverordnung
Die Folgen daraus sind : Buchführung und der Wischi Waschi Wert interessiert kein Schwein!
Neue Pauschalierungsverordnung
hier zum download:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=BgblAuth&Dokumentnummer=BGBLA_2010_II_471&ResultFunctionToken=a63a6ead-a8d0-4a69-b1e5-5bc4624b0202&Titel=&Bgblnummer=&SucheNachGesetzen=False&SucheNachKundmachungen=False&SucheNachVerordnungen=False&SucheNachSonstiges=False&SucheNachTeil1=False&SucheNachTeil2=False&SucheNachTeil3=False&VonDatum=01.01.2010&BisDatum=31.12.2010&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=
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