GIS Gebühren + neu AKM Beitrag

Antworten: 7
  20-12-2010 21:41  Seetaler
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zum eintrag von loidlbauer,
nun hat sich auch noch die AKM etwas einfallen lassen müssen: Nach einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes handelt es sich bei der Wiedergabe von TV- oder Radio-Programmen in den Gästezimmern eines Beherbergungsbetriebes um eine öffentliche Aufführung. Daher steht nun neuerdings auch für diese Wiedergabe von Musik den UrheberInnen eine Bezahlung zu.
Als Tarif für die Beherbergungsbetriebe wurde der Betrag von Euro 0,49 je Zimmer und Monat festgelegt.
Wer also in den Gästezimmern ein Radio- oder TV-Gerät zur Verfügung stellt, muss der AKM einen eigenen Vertrag für den Erwerb der Aufführungsbewilligung übermitteln.
als UAB Mitglied hab ich mich an dieses Büro gewandt, mit der Fage wie man vorgehen soll. Hab aber keine konkrete Antwort erhalten.
ist schon interessant wie diese Institution sich Geld verschaffen kann. Vor allem wenn man weis wieviel zb. bei Bällen oder Zeltfesten kassiert wird.

  20-12-2010 22:42  biolix
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das kanns eigentlic nicht geben hab ich dem UAB zurück gemailt, weil die AKM kassiert jaschon bei jeder ausstrahlung über Radio mit, d.h. das wäre eine doppelte Verrechnung...

schau ma mal.. ;-)

lg biolx

  21-12-2010 00:36  rusticus
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es zahlt auch zb jeder haarschneider akm, der in seinem geschäft einen radio laufen hat.

@ biolix
für dich als beschützer der armen müsste das eigentlich ok sein. schließlich gibt es gerade bei den künstlern sehr viele unter der armutsgrenze...



  21-12-2010 01:20  reiteralm
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Das Verfahren ist bereits monate alt. Was geht das den Uab- Verband an? Wegen die Paar Betten. Sogar die WK war machtlos und die Hotelketten müssen es bezahlen. Was soll´s, bei der Vermietung kann sich jeder seinen Preis richten. Wenn die Gäste keinen Radio und Fernseher benötigen, braucht man auch keine AKM bezahlen. Wer nur Kerzen hat braucht auch keinen Strom bezahlen. Und wer die Gäste auf den Misthaufen schickt braucht keine Kanalgebühr bezahlen.


  21-12-2010 07:15  joholt
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@reiteralm Nur mit den leuten die man wegen der Kanalgebühr auf dem misthaufen schikt hat ein Biobauer das problem weil er ja nicht kontrolieren kann was die gäste unterm tag essen und wegen der umstellungszeit könnten auch nachteile bei der Biokomtrolle auftreten.
mfg

  21-12-2010 11:06  reiteralm
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Für diesen Fall wird´s ja doch bei der Ama oder bei der Kontrollstelle ein eigenes Formular geben damit man darüber Aufzeichnungen führt. Wie oft, Menge, ... Vielleicht darf man minimal beimischen.

  21-12-2010 17:52  harrykaernten
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Ich denke mal die Gäste sollten in dem Fall Protokoll führen wa sie essen. War es rein biologische Nahrung. geht der Misthaufen, ansonsten die Biotonne :-)
Natürlich nur mit eigenen Kontrollvertrag!

Zu den AMA Gebühren. Man kann dort auch einen Saisonvertrag machen. Also probier mal in dieser Richtung zu verhandeln.

Grüße aus Kärnten.

Harald



  01-12-2015 12:29  Claudia2004
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AKM, GIS, Kammern... die Gier nach Geld kennt keine Grenzen im Abzockerstaat Österreich!!
Das wird sich noch rächen, aber die Zeche werden wieder die Falschen zahlen müssen.



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