Optieren - Rechnung aus dem Ausland(Deutschland)

Antworten: 9
  09-04-2009 10:28  Weillechner
Optieren - Rechnung aus dem Ausland(Deutschland)
Hallo!

Hat schon jemand mal etwas in Deutschland gekauft. Wenn man optiert, muss man dann auf etwas besonders acht geben? Oder reicht es wenn einfach Name und Adresse oben steht auf der Rechnung?

Würde gerne etwas aus Deutschland kaufen (ca 300€), und da habe ich mich gefragt ob es da Probleme geben könnte.

Mfg Weillechner

  09-04-2009 10:43  Programmierer
Optieren - Rechnung aus dem Ausland(Deutschland)
Hallo,

du musst nur mit dem Verkäufer die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern austauschen. Dann kann der Verkäufer Dir die Rechnung ohne Umsatzsteuer ausstellen.

  09-04-2009 12:10  Weillechner
Optieren - Rechnung aus dem Ausland(Deutschland)
Danke euch beiden! Werde den Verkäufer mal fragen ob das möglich ist. -> Rechnung ohne Mehrwertsteuer.

Mit bestem Dank Weillechner

  09-04-2009 12:14  Königswieser Gerätetechnik
Optieren - Rechnung aus dem Ausland(Deutschland)
Hallo !

Seit Anfang des Jahres gibt es eine Bestimmung , wenn man mit UID Nummer im Ausland einkauft und die Ware NICHT versendet wird, sondern persönlich abgeholt oder zugestellt wird ,
dass man ein Nachweisformular unterfertigen muss . Dieses Formular kann man bei der Wirtschaftskammer downloaden und heißt : Innergemeinschaftliche Lieferung - Erklärung über die Beförderung von Waren in das übrige Gemeinschaftsgebiet (§ 2 Zif 3 VO BGBl 1996/401 in der geltenden Fassung) bzw Innergemeinschaftliche Lieferung - Erklärung über den Empfang von Waren (§ 2 Zif 3 VO BGBl 1996/401 in der geltenden Fassung) je nachdem ob abgeholt oder geliefert wird . Im Klartext : man braucht einen Nachweis , dass die Ware wirklich das jeweilige Land verlassen hat und exportiert wurde . mfg


  09-04-2009 13:50  Weillechner
Optieren - Rechnung aus dem Ausland(Deutschland)
Wow Danke für die ausführliche Erklärung!

Habe jetzt noch selber etwas dazu beizutragen. Das ganze gilt nämlich glaube ich nur für Neuware,d.h. in meinen Fall (Gebrauchtware) ist das ganze nicht anwendbar.
Habe vom Verkäufer folgende Mail bekommen:
Auf die gekauften Geräte wird die Differenzbesteuerung angewendet, so dass die MwSt. auf der Rechnung nicht ausweisbar ist bzw. somit leider der zu zahlende Betrag nicht um die MwSt. reduziert werden kann.

Was mach ich nun mit dieser Rechnung? Ist das so als ob ich das Geld für privates Vergnügen beim Fenster hinaus geschmissen hätte, also nicht für den Optierungsprozess verwendbar.

MFG Weillechner

  09-04-2009 14:16  Programmierer
Optieren - Rechnung aus dem Ausland(Deutschland)
Mehrwertsteuer nicht ausweisbar? Das sieht ganz nach einer freundlichen Umschreibung der Situation aus, das der Verkäufer kein Unternehmer im steuerlichen Sinn ist. Natürlich kannst Du auch von Privatpersonen kaufen und der Zukauf mindert auch Deinen einkommensteuerpflichtigen Gewinn (falls Du nicht beim Einkommen pauschaliert bist), nur die Mehrwertsteuer kannst Du dann nicht absetzen.

  09-04-2009 20:11  josef48
Optieren - Rechnung aus dem Ausland(Deutschland)
Frag die deutsche Firma ob Sie eine UID Nummer hatt oder nicht, es kann sich ja so wie in Österreich auch um einen Kleinunternehmer handeln, der mit der UST nicht abrechnet, oder er verkauft "privat" Waren ins Ausland. Es besteht auch noch die Möglichkeit die ausgewiesene (sofern überhaupt eine UST gibt) UST beim Deutschen Finanzamt rückzufordern.Man muß die Orginalrechnung mit dem Antrag an die zuständige Stelle senden. Für Rechnungen aus dem Jahr 2008 muß der Antrag bis zum 30.06.2009 in Deutschland einlangen. Bei Bedarf kann ich Dir die genaue Adresse senden. Momentan ist die Wartezeit lang, bis zu 9 Monate. Aber ab 2010 gibt es ein neues Abkommen dann soll das in drei Monaten erledigt sein.
Josef

  09-04-2009 20:23  antach
Optieren - Rechnung aus dem Ausland(Deutschland)
Hallo
Ich hab schon oft von Deutschland gekauft meist über Ebay hab nie ein Problem gehabt.

  13-04-2009 20:50  harrykaernten
Optieren - Rechnung aus dem Ausland(Deutschland)
Differenzbesteuerung!

Wenn der Händler die Maschine von einem Privaten angekauft (eingetauscht) hat, hat er ja auch keine Vorsteuer abziehen können.

Es wird sozusagen bei dem ursprünglichen Einkaufspreis der Maschine keine Mwst berechnet. Auf der echnung wird normalerweise nur vom Gewinn die Mwst berechnet.

Einkauf: 100,-
Verkauf: 200,-

Mwst daher nur: 20,- (20% von 100,-) und nicht 40,-

Er zahlt sozusagen die 20,. an Steuer. Die Steuer wird aber nicht ausgewiesen. Ist auch logisch, weil sonst wüsstest du ja seinen Gewinn.

Leider Pech gehabt.

Auf der Rechnung muss nur stehen: 200,- und der Hinweis differenzbesteuert.


  23-06-2009 21:06  JosefDam
Optieren - Rechnung aus dem Ausland(Deutschland)
Hallo,

wenn du ein Ust optierender Betrieb bist, muss die Rechnung mit dem Nettobetrag ausgestellt werden und ganz wichtig beide UID Nummern (also deine und die des Lieferanten) müssen angeführt werden.

Solltest du ein Ust pauschalierter Betrieb sein, gelten andere Regeln!

LG




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