SVB Beiträge werden erhöht

Antworten: 2
  18-01-2009 18:50  palmal
SVB Beiträge werden erhöht
Hat das schon einer gehört? Die SVB Beiträge werden schon bald mit 15 % vom Tierbesatz und 15 % von der Betriebsprämie besteuert. Habe es selbst auf einen Protokoll von der Lwk gesehen

  18-01-2009 19:17  walterst
SVB Beiträge werden erhöht
Ob es so kommt oder nicht, weiss ich nicht. Was du gesehen hast, dürfte ein Vorschlag der LK bei den Regierungsverhandlungen gewesen sein.
So wie ich das verstehe, setzt sich demnach der "Einheitswert neu" als Berechnungsbasis für die SVB nach diesem Vorschlag zu 70% von der Fläche und jeweils zu 15% aus Tierhaltung und öffentlichen Geldern zusammen.

Wie sich das dann auf Einzelbetriebsebene herunterrechnen lässt, ist mir nicht bekannt.

Walter

  20-01-2009 14:06  tristan
SVB Beiträge werden erhöht
der folgende artikel ist von juli 2008. es soll der einheitswert aktualisiert werden. und somit werden wahrscheinlich alle abgaben erhöht. hat jemand neuere infos?

hde tristan

Einheitswerte in Diskussion
Kategorie: Agrarpolitik

Von: Georg Mayringer VÖS-Geschäftsführer

Der Einheitswert dient als wichtigste steuerliche Messgröße für den land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitz. Durch ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), welches die Erbschafts- und Schenkungssteuer zu Fall gebracht hat, ist auch die Einheitsbewertung in Diskussion geraten. Nach jahrzehntelangem Verzicht auf die Hauptfeststellung kommt es 2010 zu einer Überarbeitung des Einheitswertsystems. Im dafür zuständigen Bundesministerium für Finanzen haben die Vorbereitungen für eine aktuelle Feststellung der Einheitswerte bereits begonnen und sollen bis Herbst abgeschlossen werden. Die Einheitsbewertung an sich wird vom VfGH nicht in Frage gestellt.

Der Einheitswert ist ein wichtiges Instrument um viele Abgaben, Steuern aber auch Leistungen aus der öffentlichen Hand zu berechnen. Einheitswerte tragen wesentlich für die Bemessung der pauschalierten Einkommenssteuer und der Beiträge der Sozialversicherung bei. Dieser Zusammenhang zwischen Einkommenspauschalierung und Einheitswert wird in der Hauptfeststellung 2010 einen heißen Diskussionspunkt darstellen. Alternativen zu dem bisherigen System, wie etwa die Verwendung von Pachtpreisen oder eine obligatorische Einnahmen- Ausgabenrechnung, würden teilweise massive Veränderungen nach sich ziehen.

Hauptfeststellung nötig

Im Zusammenhang mit der Hauptfeststellung 2010 ist von großer Bedeutung, dass in der Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes keine grundsätzlichen Bedenken gegen eine Einheitsbewertung geäußert wurden. Es wurde sogar die Auffassung vertreten, dass eine Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens nach dem Verkehrswert gar nicht sachgerecht wäre und daher die Bewertung auf Basis von Ertragswerten weiterhin beibehalten werden kann. Aufgrund der jahrelangen Fortschreibung der Einheitswerte, die letzte Hauptfeststellung mit detaillierter Erhebung hat 1988 stattgefunden, könne dieser die tatsächliche Entwicklung nicht mehr darstellen und ist daher auch für die sachgerechte Erhebung der Erbschaftssteuer nicht mehr geeignet, stellte der VfGH fest. Das heißt, dass die Hauptfeststellung 2010 als tatsächliche Bewertung durchgeführt werden muss. Eine Wiederverlautbarung wie 2001 würde der VfGH Erkenntnis nicht entsprechen.

Studie des Ministeriums

Für die land- und forstwirtschaftliche Einheitsbewertung ist das Bundesministerium für Finanzen zuständig. Dieses hat für die Erstellung der Bewertungsmerkmale eine Studie in Auftrag gegeben, um die Ertragsverhältnisse der Land- und Forstwirtschaft aufzuzeigen. Aufgrund begrenzter Personalressourcen bei den Finanzämtern sollen für die Erhebung auch Datenbestände außerhalb der Finanzverwaltung verwendet werden. Weiters werden Maßstäbe wie Einheitswert, Ertragswert und Einkommen nach dem Grünen Bericht analysiert. Die u. a. Schlussfolgerungen der Studie sollen in die Hauptfeststellung 2010 einfließen.



* Die Bewertung von Grund und Boden (ausgedrückt in der Boden-Klimazahl und abgestützt auf die Bodenschätzung) hat im Einheitswertsystem ein zu hohes Gewicht, es gibt Faktoren wie vor allem die Produktionsausrichtung, die für die Ertragslage große Bedeutung haben.



* Die Einheitswerte haben eine beschränkte Aussagekraft vor allem in der Gesamtschau unter Einbeziehung des Reinertrages und der Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft.

* Die agrarpolitischen Rahmenbedingungen vor allem durch den EU-Beitritt haben sich geändert, die öffentlichen Gelder wie die GAP-Prämien sind ein wesentlicher Bestandteil des Ertrages der Betriebe. Das Finanzministerium hat mit Hilfe dieser Grundlagenstudie einen Diskussionsvorschlag erstellt, auf Basis dessen in der weiteren Vorbereitung die zukünftigen Grundstrukturen der Bewertung festzulegen sind.


Grundstrukturen



* Weiterführung der Bewertung nach dem Ertragswertprinzip

* Unterscheidung zwischen der Besteuerung von Vermögen (Grund und Boden) und Einkommen, daher Unterscheidung in Einheitswert 1 und Einheitswert 2

* Nutzung von betrieblichen Daten durch eine Kooperation BMF, SVB und Lebensministerium (AMA)


Bewertungsmerkmale



Bodenklimazahl (BKZ)
Sie war schon bisher der Ausgangspunkt der Einheitsbewertung, womit die natürlichen Produktionsbedingungen Boden und Klima als gewichtigste Elemente in das Bewertungssystem Eingang gefunden haben.



Betriebsgröße
Im Unterschied zu früher sollen die Zu- und Abschläge in einem vereinfachten Rechengang ohne Berücksichtigung der verschiedenen Betriebsformen ermittelt werden. Damit einhergehend soll auch die sogenannte Null-Linie deutlich angehoben werden, was der strukturellen und ökonomischen Entwicklung entspricht.

GAP-Prämien
Aufgrund der Bedeutung am Ertrag der Betriebe sollen die GAP-Prämien (einheitliche Betriebsprämien und nicht entkoppelte GAP-Prämien) individuell und mit einem Aktualisierungsmechanismus Berücksichtigung finden. Ein entscheidender Diskussionspunkt ist die Gewichtung dieses Bewertungsmerkmals im Gesamtsystem.

Viehwirtschaft
Die Grundstrukturen der Einheitsbewertung reichen in eine Zeit zurück, in der die Strukturen in der Landwirtschaft noch wesentlich von einer gemischten Wirtschaftsweise – d. h. in der Regel mit Viehwirtschaft – geprägt waren. Die Situation hat sich grundsätzlich geändert, mit einer entsprechenden Konzentration in regionaler Hinsicht. Der Vorschlag des Finanzministeriums sieht vor, dass die Vieheinheiten über einem definierten Schwellenwert in die Bewertung Eingang finden und damit das bisher bestehende System der Vieheinheitenzuschläge bei überdurchschnittlicher Tierhaltung wesentlich ausgeweitet wird. Dazu sind ebenfalls noch entsprechende weiterführende Berechnungen durchzuführen, um eine vergleichbare Bewertung über die verschiedenen Betriebstypen mit und ohne Tierhaltung und verschiedenen Formen der Tierhaltung zu gewährleisten.



Bewertungsverfahren

Unter Berücksichtigung der personellen Ressourcen und im Sinne einer großen Transparenz ist man bemüht, möglichst einfache und transparente Bewertungsregeln zu entwickeln. Dabei ist auch die Einbeziehung von Datengrundlagen, die in der Verwaltung und Statistik bestehen, wie etwa die GAP Prämie, vorgesehen. Auch die Differenzierung in einen Einheitswert 1 und 2 sowie die damit verbundene Einbeziehung der SVB mit einer Kooperationsebene zum Lebensministerium ist in diesem Zusammenhang noch zu klären.

Diskussion läuft

Aktuell werden von Seiten der Interessenvertretung die Vorschläge des Finanzministeriums intensiv diskutiert. Dabei sind die Folgewirkungen der aufgezeigten Grundstrukturen für die verschiedenen Betriebsformen und Produktionsgebiete entsprechend zu bewerten. Unumstritten ist, dass der Einheitswert auch in Zukunft als Basis für die Berechnung von Abgaben und öffentlichen Leistungen erhalten werden soll. Demzufolge muss die Hauptfeststellung 2010 zu einer aktuellen Feststellung führen. Bei allenfalls notwendigen Adaptierungen ist jedoch unbedingt darauf zu achten, dass einzelne Produktionssparten wie etwa die Veredelungsbranche nicht zusätzlich belastet werden. Hier die richtige Balance zu finden ist sicher eine schwierige Aufgabe für die LKÖ. Von Seiten des VÖS werden wir den Prozess jedenfalls entsprechend kritisch beobachten und auf die Wahrung der Interessen der Schweinebauern pochen. Mit den aktuell vorliegenden Daten ist uns eine seriöse Bewertung möglicher Auswirkungen noch nicht möglich.



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