Tierverordnung: Informationen!
Aufgrund einer Gesetzesänderung des österreichischen Tierschutzgesetzes ist es nur noch berechtigen Personen (österr. Züchtern) erlaubt, Hunde und Katzen auf Internetplattformen zu schalten. Dazu zählen behördlich gemeldete Tierzüchter, Tierschutzvereine und Zoofachhändler. Allen anderen Personen ist der Handel mit Hunden und Katzen, beziehungsweise das Anbieten dieser Tiere, verboten.
Die Schaltung dieser Tieranzeigen ist aus diesem Grund zukünftig nur dann möglich, wenn Sie entsprechende Berechtigungsnachweise an übermitteln.
Folgende Dokumente werden benötigt:
- eine behördliche Zuchtbestätigung der Bezirkshauptmannschaft
- einen gültigen Lichtbildausweis
- das unterzeichnete Dokument über die Tierschutzgesetz-Novelle (hier als .pdf herunterladen)
Wichtig!
Züchter: Welpen dürfen erst ab einem Alter von über acht Wochen inseriert werden. Katzenbabys dürfen auf Landwirt.com erst ab 12 Wochen abgegeben werden.
Lassen Sie uns alle Bestätigungen schnellstmöglich an zukommen. Unbestätigte Anzeigen werden ansonsten unwiderruflich von uns gelöscht.