Blauzungenkrankheit in Baden-Württemberg vorbeugen

Schweiz, Frankreich und Italien hatten 2018 wieder Fälle der Blauzungenkrankheit. Um ein Ausbruch in Baden-Württemberg zu vermeiden, unterstützt das Land auch 2019 jeden, der seine Tiere impfen lässt.

Wer seine Rinder freiwillig gegen die Erreger der Blauzungenkrankheit impft, bekommt in Baden-Württemberg einen Zuschuss. (Foto: Agrarfoto)

Das Land Baden-Württemberg und die Tierseuchenkasse bezuschussen 2019 erneut die freiwillige Impfung gegen die Blauzungenkrankheit. Sie unterstützen Landwirte mit insgesamt einem Euro pro Impfvorgang bei Rindern und mit 0,65 Euro pro Impfvorgang bei Schafen. Wenn sie Tiere erstmals impfen lassen, sind zwei Impfvorgänge im Abstand von drei Wochen nötig. Haben sie bereits 2018 die Tiere geimpft, müssen diese nachgeimpft werden. Damit besteht der Schutz weiterhin. Wichtig ist, dass man gegen beide Virustypen (Serotyp BTV-4 und BTV-8) impft, welche die Blauzungenkrankheit auslösen. Einen gemeinsamen Impfstoff der gegen beide Typen wirkt, gibt es derzeit noch nicht.

Ausreichend Impfstoff vorhanden
Die Hersteller gaben bekannt, dass genügend Impfstoff vorhanden ist. Landwirte sollten trotzdem frühzeitig Anzahl und Art der Tiere, die sie impfen wollen, den bestandsbetreuenden Tierärzten melden. Dafür können sie einen Vordruck unter http://www.stua-aulendorf.de/ herunterladen und verwenden. Innerhalb von sieben Tagen müssen die Impfungen in die HIT-Datenbank eingetragen werden. Nur dann kann die Tierseuchenkasse die Zuschüsse abrechnen. Außerdem können dadurch Tiere aus einem Restriktionsgebiet leichter gehandelt werden.
In der Schweiz, Italien und Frankreich ist die Blauzungenkrankheit 2018 mehrfach ausgebrochen. Das Risiko der Ausbreitung nach Baden-Württemberg ist deshalb weiterhin hoch. Da die Seuche von Stechmücken übertragen wird, kann man sie nur durch eine Impfung bekämpfen.

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