Hofübergabe - Berechnung Abfindung an weichende Kinder

Antworten: 23
  14-01-2008 08:22  joppy24
Hofübergabe - Berechnung Abfindung an weichende Kinder
Hallo!
Das würde mich auch brennent interessieren!
Bei uns wird auch in den nächsten Jahren die Hofübergabe stattfinden, Ich und meine Frau haben uns aber dazu entschlossen wenn die weichenden Kinder (SChwestern und Brüder)zuviel verlangen, das wir da nicht mitspielen und das weite suchen.
Ich muß aber auch dazusagen, das bei uns alles erneuert werden müsste
mfg Joppy24

  14-01-2008 08:24  Karli_
Hofübergabe - Berechnung Abfindung an weichende Kinder
Leider ist das in Österreich nicht so einfach zu berechnen. Wenn es sich um einen Hof handelt, der ins Anerbenrecht fällt (ich würde vereinfacht sagen lebensfähiger Hof), dann wird dieser Wert üblicherweise von landwirtschaftlichen Sachverständigen festgestellt.
Hier funktioniert es vereinfacht wieder so - es muss so viel weggezahlt werden, was sich der Hof gerade noch leisten kann ohne dass der Hof pleite geht oder etwas verkauft werden muss. Wichtig dabei ist aber, dass auch der Hofübernehmer von dem was weggezahlt werden muss seinen Anteil nach Erbrecht, Testament, ... bekommt.

lg
Karli

  14-01-2008 08:50  Christoph38
Hofübergabe - Berechnung Abfindung an weichende Kinder
Zu einer Schätzung des Hofes nach dem Anerbenrecht kommt es meist dann, wenn nach einem Todesfall minderjährige Kinder als Erben vorhanden sind.

In den meisten Fällen erfolgt eine "normale" Hofübergabe unter Lebenden. Für die Abfindung der weichenden Kinder gibt es dabei keine Regelung. Ein Pflichtteilsanspruch besteht erst, wenn jemand gestorben ist. Wenn Übergeber und Übernehmer sich einig sind erfolgt die Übergabe, die weichenden Kinder haben dabei keinen Rechtsanspruch.
Wenn es in diesem Zuge zu einer Abfindung kommt, so ist dies auf freiwilliger Basis, daher auch in frei vereinbarer Höhe.

Damit wer einen Pflichtteilsanspruch einklagen kann, muss erst abgewartet werden bis der Übergeber gestorben ist und das kann dauern. Da wünsche ich jedem Kläger viel Glück und selbst die Klage ändert nichts daran, dass der Übernehmer rechtmässiger Eigentümer ist.

Letztendlich bleibt nur zu sagen, dass an einer einvernehmlichen Regelung kein Weg vorbeiführt, weil alle andere zuviel Nerven kostet, egal wie die Rechtslage wäre.

  14-01-2008 08:56  Karli_
Hofübergabe - Berechnung Abfindung an weichende Kinder
genauso ist es

aber die Frage war auch - wieviel muss man mindestens wegzahlen. Leider wird doch sehr viel nach dem Tode geklagt.

Einvernehmlich ist immer am besten - und die Geschwister sollen gleich einen Pflichteilsverzicht unterschreiben und für ewig ist Ruhe!

lg
Karli


  14-01-2008 09:06  Fadinger
Hofübergabe - Berechnung Abfindung an weichende Kinder
Hallo!

Als Richtwert oder "Faustregel" ... ;-) kann der dreifache Einheitswert aufgeteilt auf die weichenden Erben angenommen werden. Das entspricht auch in etwa den Vorstellungen des Finanzamtes ....
Aber, wie gesagt, "kann", bestimmte Vorgaben gibt es nicht.
Wichtig wäre vor allem, das ihr euch untereinander einig seid! Weil nur das zählt. Jedes Gutachten verursacht zusätzliche Kosten. Wie ihr es dann innerhalb der Familie regelt, ist alleine eure Sache, meist ist es auch so, das sich die Eltern beim Auszahlen der Geschwister "beteiligen".
Zu beachten wäre auch die einzelnen Angebote für einen Übergabevertrag der Notare zu vergleichen. Da ist oft einiges "drinnen".
In der Regel unterschreiben die weichenden Erben dann auch eine Erbverzichtserklärung. Haben diese jedoch schon mal Geld "angenommen" kommt auch dies einer Zustimmung und somit Unterschrift gleich.
In euren Fall wäre von einer VB von 28500,- Euro, aufgeteilt auf Deine Geschwister, auszugehen.

Gruß F

  14-01-2008 09:09  leitnfexer
Hofübergabe - Berechnung Abfindung an weichende Kinder
die erfolge tritt erst mit dem tod des(r) Übergeber ein, das stimmt.
Es währe jedoch wichtig, wenn, wie ja üblich ist, abfindungen an weichende geschwister stattfinden, immer einen Verzicht unterschreiben zu lassen!
andernfalls kann es durchaus zu hohen forderungen im erbfall kommen. (kann auch von banken udg. sein)

  14-01-2008 09:21  browser
Hofübergabe - Berechnung Abfindung an weichende Kinder
laut meines wissenstandes gibt es bei der üblichen übergabe keinen anspruch für weichende erben nur bei tod des übergebers

zb mein vater kann seinen hof geben wenn er will oder verkaufen


das mit dreifachen einheitswert usw.... ist nur eine geschäftemacherei von den notaren

  14-01-2008 09:33  teufelaberauch
Hofübergabe - Berechnung Abfindung an weichende Kinder
natürlich kann er das - aber die anderen Kinder haben im Erbfall dann ein recht auf den Pflichtteil und dann wird gestritten.
Meine Schwestern wurden abgefunden, sie haben unterschrieben daß sie abgefunden sind und das sie keine weiteren ansprüche haben auf dem Hof.

  14-01-2008 09:43  Fadinger
Hofübergabe - Berechnung Abfindung an weichende Kinder
Hallo browser!

"laut meines wissenstandes" .... Ich würde da eher von einen Wissensdefizit sprechen .... ;-)
Lies Dir mal im Erbrecht die Sachen "Pflichteilsanspruch" "Enterben" und "Übergangene Erben" durch!

Gruß F

  14-01-2008 10:00  mandy
Hofübergabe - Berechnung Abfindung an weichende Kinder
Hallo.
Einen Erbanspruch haben weichende Kinder erst nach dem Ableben des Hofbesitzers-der Pferdefuß an der Sache ist der, das im Erbgesetz auf das Vermögen der letzten 20 Jahre des Nachlassers zurückgegriffen werden kann (kommt halt dann immer auf die Auslegung des Gerichtes an)
Eine Schätzung erfolgt bei einen Erbschaftsstreit vor Gericht a u s s c h l i e ß l i c h von gerichtlich beeideten Sachverständigen - das kostet viel Geld und dauert lange (weis ich aus leidvoller, eigener Erfahrung:-(
Darum: Geldabfindungen immer dokumentierbar und stichhaltig nachweisbar übergeben!
Am Sichersten ist ein uneingeschränkter Erbverzicht gegenüber dem Hofübergeber und das unbedingt bei einen öffentlichen Notar = unanfechtbar!!!
Alles Andere kann zu sehr unangenehmen und sehr langwierigen und nerven- und geldraubenden Erbschaftstreitigkeiten führen - es heisst nicht umsonst im Volksmund : Beim Erben lernst deine Verwandtschaft kennen. M.f.G. mandy

  14-01-2008 11:15  Karli_
Hofübergabe - Berechnung Abfindung an weichende Kinder
das mit dem dreifachen Einheitswert ist absoluter Blödsinn!

Tipp: geh auf die Landwirtschaftskammer - da gibt es zumindes auf den Landeslandwirtschaftskammern immer ein Bewertungsreferat - der Zuständige kann dir mal ungefähr die Abfindungsansprüche der Geschwister ausrechnen und du hast eine Grundlage - und Kosten tut es auch nix!

lg
Karli

  14-01-2008 12:12  Fadinger
Hofübergabe - Berechnung Abfindung an weichende Kinder
Hallo!

Der dreifache Einheitswert ist ja nur ein Richtwert! Gesetzlich festgeschrieben ist jedoch der Pflichtteil an die Kinder von 1/3 des Verkehswertes (!!!!!!). Was das für so manchen Hof bedeuten würde, möchte ich gar nicht nachforschen. Deshalb ist eine gütliche Einigung so wichtig. Kommte es zu Streitigkeiten und einer Schätzung, kann euch auch die Kammer nicht über Gesetze hinweghelfen, der Hof ist dann vermutlich für immer zerstört!

Gruß F

  14-01-2008 12:38  Christoph38
Hofübergabe - Berechnung Abfindung an weichende Kinder
Lieber Fadinger,
das stimmt so sicher nicht.
Gesetzlich geregelt ist die Erbfolge und das Pflichtteilsrecht.
Bei vielen Höfen käme das Anerbenrecht zum tragen, wo ein begünstiger Übernahmewert festgesetzt wird, welcher gerade nicht der Verkehrswert ist.

Zu behaupten der Pflichtteil an die Kinder wäre 1/3 des Verkehrswertes ist ganz einfach falsch.
Du kannst jetzt ein Rückzugsgefecht antreten und sagen, dass du gemeint hast, es gäbe Fälle wo der Pflichteil 1/3 des Verkehrswertes ausmacht, dann bist du ein Politiker.

  14-01-2008 13:08  leitnfexer
Hofübergabe - Berechnung Abfindung an weichende Kinder
@ christoph38
ich hab das gerade hinter mir und mir konnte keiner genau sagen, ob der hof unter das anerbenrecht fällt oder nicht!
der zuständige von der llwk sagte mir, das wird erst im Erbfall(rückwirkend) festgestellt! ich solle am besten die situation das hofes bei der Übergabe möglichst gut festhalten, um später argumente in der hand zu halten.(Fotos, Buchführung, aufzeichnungen...)
da hängt dann viel von den Sachverständigen ab.
alleine die möglichkeit, das später mal der Wert "1/3 des Verkehrswertes" hergenommen werden könnte (was unser Notar in unserem Fall für wahrscheinlich hielt) hätte mir gereicht um den Hof NICHT zu übernehmen!

ich bin froh, das meine Geschwister beide den not. Verzicht unterschrieben haben und so eine Übergabe ermöglicht haben!

  14-01-2008 13:15  Fadinger
Hofübergabe - Berechnung Abfindung an weichende Kinder
Hallo!

Lieber Christoph38, das stimmt schon so!
Nur kann (nicht muß!), wenn es zu KEINER gütlichen Einigung kommt, das Anerberecht als Sondererbrecht angewendet werden. Dazu muß aber zB. der Hof in einer einzigen Einlagezahl (Erbhof) zusammengefaßt sein. Weiters können die pflichtteilsberechtigten Erben bei einen späteren Verkauf des Hofes jenen Teil vom Verkaufserlös einfordern, der ihnen rechtlich zugestanden wäre.
Gruß F

  14-01-2008 13:17  Karli_
Hofübergabe - Berechnung Abfindung an weichende Kinder
@ leitnfexer

Zur Absicherung hättest du dir sofort ein Gutachten von einem Sachverständigen machen lassen können - denn so ein zeitnahes Gutachten kann nachher keiner mehr machen und ist sicher die beste Beweislage die du haben kannst. Kein Gutachter würde sich in 10, 20 oder mehr Jahren das antun grob von einem zeitnahen Gutachten abzuweichen.

Aber es stimmt - am besten, wenn man sich nicht sicher ist, immer alles genau festhalten.

lg
Karli

  14-01-2008 13:18  Karli_
Hofübergabe - Berechnung Abfindung an weichende Kinder
@ fadinger

Das mit der einen Einlagezahl ist ein Blödsinn - wichtig ist die wirtschaftliche Einheit. Nur eine Einlagezahl haben die wenigsten Betriebe.

lg
Karli

  14-01-2008 13:38  Fadinger
Hofübergabe - Berechnung Abfindung an weichende Kinder
Hallo!

@Karli_,
"Behauptungen" zum Anerberecht sind eher mit Vorsicht zu genießen, weil dieses zum Teil Ländersache ist. Daher können Unterschiede möglich sein. In Bayern zB. gibt es überhaupt kein Anerberecht. Wir wissen ja nicht einmal, von wo der TE ist. Da möchte ich mich nicht allzu weit aus dem Fenster lehnen. Ich weise daher ausdrücklich darauf hin, das meine Beiträge nur meine Meinung wiederspiegeln.

Gruß F

  14-01-2008 19:30  Bauer1980
Hofübergabe - Berechnung Abfindung an weichende Kinder
Hallo,

Bei der LW Kammer können Sie dir weiterhelfen.
Generell gilt bei Erbhöfen, dass bei der Abfindung für weichende Geschwister als Berechnungsgrundlage der 3 fache Einheitswert zur Anwendung kommt, d.h. dieser Betrag wird dann durch die Anzahl aller Geschwister (auch derjenige der Hof bekommt) dividiert. Ganz wichtig ist, dass die Geschwister einen Pflichterbteilsverzicht unterschreibt, sonst kommt es im Todesfall der Eltern mitunter zu grossen Streitereien.

Erbhof: ist so definiert, dass der Hof eine zweiköpfige Familie ernähren muss; es gibt da keine Grössenlimits, d.h. das ganze ist auch vom Betriebszweig abhängig.

Wenn das ganze kein Erbhof ist, kein Pflichterbteilsverzicht unterschrieben wurde und die Eltern sterben, wird als Bemessungsgrundlage ein bestimmtes Vielfaches des Verkehrswertes hergenommen (wie bei einer "normalen" Erbschaft).

Sollten die Geschwister mit der Regelung nicht einverstanden sein und nicht unterschreiben, die Eltern wollen den Hof aber übergeben, kann man sich auf einen Rechtsstreit auch einlassen. Dann würde ich aber zum Zeitpunkt der Übergabe ein Gutachten anfertigen lassen, wo drinnen steht dass das ganze ein Erbhof ist und wie hoch der damalige Einheitswert war.

Ich finde man sollte vorher eine Einigung erzielen, alles dokumentieren und nicht beim Notar sparen.

Es gibt auch eine interessante Broschüre der Landjugend, die das Thema Übergabe ganz allgemein behandelt.

LG

  01-12-2013 18:59  Obersteirer
Hofübergabe - Berechnung Abfindung an weichende Kinder
@Fadinger Hallo Wir haben es auch so gemacht ,dreifacher Einheitswert durch bei uns fünf und so sind wir auf eine Lösung gekommen ,waren uns aber auch ziemlich einig und wirklich interesse hatte eigentlich auch nur ich am Hof .War auch seit meiner Jugend der einzige der am Hof immer mitgearbeitet hat. Meine Geschwister haben dann alle beim Notar unterschrieben uns so stand einer Übergabe nichts mehr im Weg.Mir war auch wichtig das wir uns auch nach der Übergabe ins Gesicht schauen können.Ist zwar auch einiges zusammengekommen(mit den Notarkosten 50000 Euro) aber jetzt läufts eigentlich sehr gut. Finde es oft sehr schade das bei der Übergabe so mancher Hof total zerlegt wird und die weichenden den Hals nicht voll bekommen. Gruss Obersteirer
@Nussbäumchen Hallo Alle müssen beim Notar unterschreiben sonst geht nichts. Gruss Obersteirer

  01-12-2013 19:15  golfrabbit
Hofübergabe - Berechnung Abfindung an weichende Kinder
@obersteirer
Das kann so nicht stimmen. Dem Hofbesitzer steht es frei wem er den Hof übergibt, auch wenn die Weichenden nicht damit einverstanden sind(Tirol). Allerdings verfallen deren Ansprüche dadurch nicht, sondern werden beim Ableben des Übergebers als Pflichtteile fällig. Zusätzlich zur Streiterei kommt dem Übernehmer das Ganze dann meist weit teurer, also sollte man so gut wie nur möglich früh genug klare Verhältnisse schaffen.

Gottseidank kenne ich das Geschilderte nur von einem guten Freund - meine Eltern und die Schwestern muß ich da immer wieder sehr loben.

  02-12-2013 09:04  Christoph38
Hofübergabe - Berechnung Abfindung an weichende Kinder
Der Beitrag ist zwar uralt, die Frage wird aber stets aktuell bleiben.

Vollkommen klar ist, dass bei einer Übergabe nicht alle unterschreiben müssen, sondern nur Übergeber u. Übernehmer.
Ebenso ist klar, dass es sinnvoll ist die weitere Familie einzubinden, damit keine Streitereien entstehen.

Als Voraussetzung zur Geltendmachung von Pflichtteilansprüche muss erst jemand gestorben sein.



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