10-01-2008 10:03  hans_meister
Wie oft sind Sie "unerlaubt" unterwegs?
Ein Leser schreibt mir folgendes:
Unsere Tochter, Angestellte, und ihr Freund hatten im Vorjahr mit unserem Quad einen Unfall. Für das fast neuwertige Fahrzeug gab es aber keine Zulassungsgenehmigung, da für ein Quad mit dieser Bauartgeschwindigkeit ein Zweikreisbremssystem erforderlich ist. Der Freund als Unfalllenker erlitt leichte Verletzungen, unsere Tochter aber schwerste. Unfallursache: Fahrfehler ohne Beteiligten. Der befahrene Güterweg ist ein Privat-Almweg einer Agrargemeinschaft, an der wir anteilsmäßig beteiligt sind. Es besteht aber ein Abkommen mit der Gemeinde und dem Nationalpark, dass er mit einem Erhaltungskosten-Beitrag frei befahrbar ist.
Die Bergung erfolgte durch das Team vom Rot-Kreuz Rettungshubschrauber samt Notarzt, die Kosten dafür beglich die Privatunfall-Versicherung. Jetzt erhält der Freund der Tochter als Unfalllenker eine Zahlungsaufforderung von der Gebietskrankenkasse. Für uns ist das unverständlich, denn die Gebietskrankenkasse ist ja eine Pflichtversicherung. Wir verstehen nicht, dass sich die GKK die Leistungen ihrerseits selbst aussuchen können. Die Begründung der Gebietskrankenkasse lautet: Wir zahlen nicht, denn das Fahrzeug war nicht zum Verkehr zugelassen!

Wie oft sind Sie unerlaubt unterwegs, ob nun bewusst oder unbewusst?


  10-01-2008 10:24  vidoursprung
Wie oft sind Sie "unerlaubt" unterwegs?
Ein großes Problem sehe ich darin, das viele mit Anhängern die nur für 10 oder 25kmh zugelassen sind 40 oder 50 kmh fahren. Außerdem werden die maximal zugelassenen Gewichte oft nicht beachtet, genauso wie die vorgeschriebene Ladungssicherung.
Das Problem liegt glaube ich bei den Landwirten, die sich oft ihrer Schuld nicht bewusst sind und auch bei den Herstellern von Maschinen und Geräten, die zum Beispiel Anhänger zum Transport von 8 und mehr Rundballen verkaufen deren HZG aber bei "normaler" Beladung weit überschritten wird.
Man muss bei solchen Diskussionen auch aufpassen, dass man keine schlafenden Hunde weckt, sonst stehen vielen Landwirten hohe Strafen und noch höhere Investitionen ins Haus wenn sie zB Druckluftbremsen nachrüsten müssen.

  10-01-2008 13:00  Steira
Wie oft sind Sie "unerlaubt" unterwegs?
Hallo,
Muss ganz ehrlich gestehen das ich relativ oft "unerlaubt" unterwegs bin.
Hab meine Motocross zur Zeit Stillgelegt und daher keine Nummertafel! Aber nur auf Privatwegen oder auf eigenen Grund und nicht auf öffentlichen Strassen!

MFG A STEIRA

  10-01-2008 15:37  Chrissi
Wie oft sind Sie "unerlaubt" unterwegs?
Das Problem ist, dass nach § 332/1 ASVG die Schadenersatzforderungen die die Geschädigte (Tochter) hat per Gesetz auf die Versicherung übergehen (soweit sie die Leistungen der Versicherung betreffen). Und die Tochter somit nicht mehr auf ihren Anspruch verzichten kann, weil die Versicherung das Geld einfordern kann und dies sicher auch macht.

Prinzipiell auch logisch, den jemand der einen andren schädigt soll auch für dessen Heilung sorgen. Und wenn nun die Versicherung für die Behandlung gesorgt hat, soll sie sich das Geld zurückholen dürfen.

Es bleibt eigentlich nur mehr die Frage ob die Schadenersatzforderung begründet ist. Am besten Anwalt fragen.

MfG


  10-01-2008 19:00  jodo_03
Wie oft sind Sie "unerlaubt" unterwegs?
ein großes problem sind die hoftracs und radlader. wenn mit den geräten auf öffentlichen gut etwas passiert ist der landwirt immer wieder der dumme. ist ist nicht immer gut wenn die bauernvertreter etwa einer generelen druckluftbremsanlage nicht zustimmen. denn wen alle so etwas brauchen kommt alles billiger .geauso eine genehmigung für hoftracs. solange nichts passiert .

  10-01-2008 19:29  gruaba
Wie oft sind Sie "unerlaubt" unterwegs?
wie schon angesprochen ist ein großes problem, das die meisten anhänger nur für 25k,/h zugelassen sind. und schon mit 25km/h müsste man einen anhänger anmelden und unterliegt so der wiederkehrenden begutachtung (§57,a). ich habe meinen selbst gebauten forstanhänger typisieren und für 40 km/h freigeben lassen.. dieser spaß hat mich 2500€ gekostet. und ich glaube das sich viele landwirte denken, dass es nicht unbedingt notwendig ist einen anhänger regelmäßig zu warten, aber meiner meinung nach ist dies sehr wichtig für die verkehrssicherheit. immer wieder hört man von tragischen unfällen auf österreichs straßen, weil ein anhänger überladen wurde oder die beleuchtung "mal grade nicht ging"
ich selbst war auch schon öfter mit meinem alten kipper auf der straße unterwegs (zulassung 10 km/h) aber wer fährt heutzutage 10 km/h?
wenn ein unfall passieren würde.. dann kann man sich glaube ich schon mal gratulieren.
viele landwirte wissen nicht genau über die aktuellen vorschriften bescheid, leider auch einige staatsangestellte (sprich die polizei) nicht was wirklich zugelassen ist und was nicht.
mfg



  10-01-2008 21:01  iderfdes
Wie oft sind Sie "unerlaubt" unterwegs?
Hallo,

also bei uns ist genau das Gleiche passiert. Gleiches Fahrzeug, 300 km am Tacho, gleiche Verletzungen der Unfallbeteiligten. Das Quad war nicht angemeldet, trotzdem wurden die Kosten für Rettungshubschrauber, etc. von der Versicherung (nicht privat versichert) gedeckt.
Der Unfall ereignete sich auf einer öffentlichen Straße, Anmeldung wäre aber möglich gewesen, es gibt einen Typenschein für das Fahrzeug.

PS: Neuwertiges Quad günstig abzugeben.

Weil aber von "unerlaubten" Fahrten die Rede ist, darf ich gar nicht den ersten Stein werfen. Ich hab mit 17 mein erstes Auto gekauft und bin damit ohne Pickerl gefahren, ohne Führerschein sowieso, vorne die Nummertafel eines alten Motorrades, hinten die Traktornummertafel.
Mein zweites Auto hab ich die ersten Monate auch nicht angemeldet, (bis zu meiner ersten Polizeikontrolle) weil ich geglaubt hab, ich würd kein Pickerl dafür bekommen.
Vorher hatte ich ein (nicht angemeldetes) Moped, bis ich versucht hab, den Zylinderkopf abzuschleifen, damit es schneller wird. Hat nicht so funktioniert.

Und dann waren da noch so ein paar Sachen, die aber nicht so wichtig sind.


sg

  10-01-2008 22:02  erich78
Wie oft sind Sie "unerlaubt" unterwegs?
Hallo iderfdes ! Ich würde eine Quad ca. 200 ccm suchen . Welches hast du und wie bist du damit zufrieden, oder verkaufst du es vielleicht ? hoermannsdorfer@wavenet.at

  11-01-2008 11:41  iderfdes
Wie oft sind Sie "unerlaubt" unterwegs?
Hallo Erich,

das ist nur so ein billiges Quad vom Forstinger mit 50 ccm. Die Bremse hat sich schon teilweise aufgelöst, außerdem ist es beim Unfall fast drei Meter über die Böschung gefallen. Glücklicherweise hat die Beifahrerin aber den Sturz gebremst. Die Reifen verlieren Luft, die Bremsen ziehen einseitig und die Sitzbank hat einen Riss.
Ich würd es nicht kaufen, wenn ich es nicht schon hätte.

sg

  12-01-2008 11:56  Fadinger
Wie oft sind Sie "unerlaubt" unterwegs?
Hallo!

Eigentlich ist die Fragestellung falsch. Es sollte richtigerweise heißen:
"Wie oft sind Sie ohne Versicherungsschutz unterwegs"?
Weil das Gleiche könnte einen auch, wie jetzt gerade aktuell, beim Skifahren oder beim Rodeln passieren. Und wenn durch mein Handeln jemand zu Schaden kommt, bin ich dafür verantwortlich, egal, ob es bei der Arbeit, beim Sport, oder im Straßenverkehr passiert. Nur ist, wenn ein zum Verkehr zugelassenen Fahrzeug mit im Spiel ist, halt der entscheidende Unterschied, daß eine Haftpflichtversicherung besteht. Hätte der Freund der Tochter eine private Haftpflichtversicherung, würde diese für die Kosten aufkommen.
Wäre das Pärchen tatsächlich "unerlaubt" unterwegs gewesen (etwa auf einer öffentlichen Straße), hätte dies auch strafrechtliche Konsequenzen für den Fahrer.
Daher wäre zu überlegen, bei gefahrenträchtigen Freizeitaktivitäten eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Nicht nur mit einen Quad, auch zB. beim Fußball, wenn ich jemanden das Schienbein "zertrümmere" oder auch nur beim banalen Modellflughobby (es braucht ja nur die Fernsteuerung versagen, und der "Bomber" mäht jemanden nieder) .....
Das Gleiche gilt für landwirtschaftliche Betriebe, da ist man oft mit nicht zum Verkehr zugelassenen Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen unterwegs (oder man wiegt sich in trügerischer Sicherheit, weil das Fahrzeug zwar angemeldet ist, aber mit zB. der Rundballengabel nicht der Zulassung entspricht). In diesem Fall wäre eine Betriebshaftpflicht empfehlenswert. Eine solche ist aber bereits in den meisten landwirtschaftlichen Bündelversicherungen enthalten.

Gruß F

  12-01-2008 14:20  diewahrheitist
Wie oft sind Sie "unerlaubt" unterwegs?
@ Fadinger:

Richtig!

Aber steigt nicht eine Haftpflichtversicherung (auch nur teilweise) aus, wenn man nicht im rechtskonformen Zustand (--> Zulassung, oder zu schnell gefahren mit 10km-Taferl) unterwegs ist? Dann würde z.B. eine Betriebshaftpflicht in diese Richtung nur begrenzten Handlungs- und Haftungsraum haben, oder?

lg diewahrheitist

  12-01-2008 15:50  helmar
Wie oft sind Sie "unerlaubt" unterwegs?
In der Agrar-Optimal sind alle möglichen Sonderfälle, wenn beantragt, mitversicherbar. Ich habe z.B. ein mal irrtümlich in den Tank geratene Hemmstoffmilch, bzhw. die Kosten der Entsorgung, dabei, auch ein Hund, hätte ich einen, wär abgesichert, und eine Unfallvericherung incl. Bergekosten ist auch da mit includiert.
Mfg, helmar

  12-01-2008 16:52  Fadinger
Wie oft sind Sie "unerlaubt" unterwegs?
Hallo!

@diewahrheitist,
Wenn sich für die Versicherung eine Möglichkeit zum "schrauben" ergibt, so wird sie diese gerne in Anspruch nehmen. Beliebte Gründe dazu sind zB. Fahrlässigkeit oder "nicht zuständig", weil das Fahrzeug angemeldet war, und dann die KFZ-Haftpflichtversicherung dafür zuständig wäre. Oder eben umgekehrt, die KFZ-Haftpflicht sagt, das Fahrzeug hat sich nicht in zum Verkehr zugelassenen (=typisierten) Zustand befunden. Von den Geschwindigkeiten sehe ich da eher wenig Gefahr, weil die Einschränkungen (40km/h bei Arbeitsmaschinen, 10km/h bei Wirtschaftsfuhren) aus dem KFG nur für Straßen mit öffentlichen Verkehr gelten. Auf öffentlichen Straßen sind diese natürlich einzuhalten! Bei den Arbeitsvorgängen hingegen gilt: Angemessene Geschwindigkeit. Wer hingegen mit 140 Sachen mit dem Ski-Doo "abhebt", wird eine gewisse Fahrlässigkeit nicht leugnen können. Aber es gilt im Umgang mit Arbeitsmaschinen zB. auch striktes Alkoholverbot! Im Straßenverkehr sind 0,5 Promille zulässig, nicht aber bei der Arbeit. Wohl hat es keine verkehrsrechtlichen Konsequenzen, das Arbeitsinspektorat könnte sich aber dafür interessieren, und auch für Haftungsfragen ist es relevant.

Gruß F

  12-01-2008 17:55  diewahrheitist
Wie oft sind Sie "unerlaubt" unterwegs?
@ Fadinger: Wenn man halbwegs imstande ist, sich an die Vorgaben zu halten, ist so eine Versicherung sicher eine gute Absicherung für den Fall der Fälle, wenn trotzdem etwas passiert...

mfg diewahrheitist



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