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Scheitholz Raummeter ist nicht gleich Stückgut Raummeter
Hallo zusammen.
Mich würden eure Erfahrungen beim Verkauf von Brennholz interessieren.
Es kommt leider immer wieder mal vor, daß Holzkundschaften sich nach dem Aufschlichten des Brennholzes wundern / ärgern, daß es nicht 1m³ ist. Manche wollen dann die 'fehlende' Menge nachgeliefert haben, andere werden sich wahrscheinlich nur ärgern und als Konsequenz nächstesmal woanders kaufen (wirds ihnen da anders ergehen ;-) ?
Oft erkläre ich die Mengenverhältnisse beim Liefern, aber bei manchen hilft selbst das nichts.
Ich hab mir schon überlegt einen Infozettel zu erstellen wo die Mengenverhältnisse aufgeschlüsselt sind. Was haltet ihr davon, bzw. habt ihr andere Lösungen ?
P.s.: Wenn ich nach Raummeter Stückgut verrechnen/liefern würde (was ich sicher nicht mache), ergäbe das bei einem Preis von 75€ pro RM Scheitholz hochgerechnet ca. 90€ , und da wird sich wohl keiner melden obwohls im Endeffekt der gleiche Preis ist.
Scheitholz Raummeter ist nicht gleich Stückgut Raummeter
Hallo, in den Handelsusancen ist genau festgelegt wann es sich um einen Raummeter handelt. Gemessen wird am Scheitholzzaun vor dem Schneiden. Das sich nach dem Schneiden das Holz anders zusammenschlichten lässt ist auch klar. Es wird nicht viel abgehen aber es ist eben messbar. Ich sage es daher dem Kunden schon beim aushandeln,daß 1 Meter am Zaun gemessen.......
Wenn du einen Meter geschnitten verkaufst und in eine Kiste geschlichtet mit 1mx1mx1m, dann muß da auch ein Raummeter drinnen sein, dafür kannst du dich auch bezahlen lassen.
Ich hoffe dir geholfen zu haben.
Gruß Heinrich
Scheitholz Raummeter ist nicht gleich Stückgut Raummeter
Wenn die Meterscheite schön gerade ohne viele Äste waren, wird sicher die Kiste von 1m im Kubik voll werden, denn die Holzstücke lassen sich leichter zusammen schlichten ,wenn die Scheiter abgeschnitten sind. Darum gebe ich lieber eine Zugabe, als daß ich die Kunden enttäusche mit einer verminderten Menge.
Scheitholz Raummeter ist nicht gleich Stückgut Raummeter
Hallo,
damit sollte alles erklärbar sein:
http://www.lwf.bayern.de/imperia/md/content/lwf-internet/veroeffentlichungen/lwf-merkblaeter/20/lwf_merkblatt_20.pdf
mfg
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