Verkehrsumleitung auf Privatgrund

Antworten: 7
  07-11-2007 20:57  Biolandwirt1
Verkehrsumleitung auf Privatgrund
Ihre Meinung würde mich interessieren.

Bei uns in Zwettl an der Rodl gab es auf der stark befahrenen Bundesstraße (B126) einen Verkehrsunfall und die Straße musste gesperrt werden. Die Feuerwehr richtete ohne zu fragen eine Umleitung über unseren ca. 400 m langen privaten Feldweg für den PKW- Verkehr ein. Der Feldweg hat aber nur eine Breite von ca. 2 m. Durch den Gegenverkehr waren also immer 2 Reifen der Fahrzeuge am Weg und die anderen 2 Reifen in der Wiese und das in beiden Richtungen. Wie der Weg und die Wiese bei den herbstlichen Wetterbedingungen aussehen, kann sich jeder vorstellen. Meine Frau protestierte beim verkehrsumleitenden Feuerwehrmann heftig und der verwies auf den Polizisten und der wiederum auf den einsatzleitenden Feuerwehrkommandanten. Dieser sagte, man soll nicht so kleinlich sein und ließ die Fahrzeuge für ca. 1 ½ Stunden auf unseren Weg / Wiese weiterfahren. Der Feuerwehrkommandant war ortskundig und es gab mehrere Möglichkeiten den Verkehr auf öffentlichen Straßen oder Güterwegen umzuleiten. Sogar eine private asphaltierte Straße währe näher, kürzer und es wäre einfacher gewesen, doch der Kommandant bestand auf unseren Feldweg.

Ich schätze die Leistungen der Feuerwehr sehr, und es würde kein Mensch etwas sagen, wenn Einsatzfahrzeuge private Grundstücke oder Wege benützen.

Der Gastwirt und Feuerwehrkommandant findet es nicht einmal die Mühe wert sich zu entschuldigen.
Muss man sich als Landwirt alles gefallen lassen?

Schreiben Sie mir Ihre Meinung?

Oder auch den Feuerwehrkommandanten office@zwettlerhof.at




  07-11-2007 21:39  fritz270
Verkehrsumleitung auf Privatgrund
Hallo!
Ich kann mir vorstellen, daß sie dieser Flurschaden, der nicht unbedingt hätte sein müssen aufregt.
Vielleicht sollten sie aber versuchen , den Schaden von der Versicherung des Unfallverursachers ersetzt zu bekommen . Falls sie eine Rechtschutzversicherung haben, könnte diese da hilfreich sein!
Sie haben auf jeden Fall Recht. Wir dürfen uns nicht alles gefallen lassen!
mfg Fritz

  08-11-2007 06:50  Ellex
Verkehrsumleitung auf Privatgrund
Was ist wen du einmal die Hilfe der Feuerwehr brauchst wer wird kommen? Deine Forderungen richte an den Verursacher des Unfalles. Ausserdem denk ich da an meinem Nachbarn der absichtlich seinen Traktor stundenlang auf der Landstraße abstellt und nicht auf seinen Acker aber fürchterlich schimpft wenn man beim ausweichen seine Spuren hinterläst. Wer wird da noch die Partei wählen die Bauern unterstützt.

  08-11-2007 07:56  donald
Verkehrsumleitung auf Privatgrund
Hallo!

Es hätte also auch andere Umleitungswege gegeben? Der "bose" Feuerwehrchef hat aber auf ihren Feldweg bestanden, im Gegenzug schwärzen sie ihn hier im Forum an(Wofür sich das Forum nicht hergeben sollte) und geben auch noch seine Adresse an. (ist das erlaubt?) Um von den Forumsteilnehmern, die einseitig informiert sind, auch noch Unterstützung zu bekommen.

Selbstverständlich, müssen wir Grundbesitzer auf unser Recht achten und beharren!!! Wo kämen wir da hin wenn jeder glaubt ohne Fragen alles benutzen zu dürfen!

Aber so wie sie das hier geschildert haben, liegt es mir nahe zu vermuten, dass es sich hier um eine private Auseinandersetzung zwischen ihnen und den Gastwirt gibt, und eine Solche sollte auch Privat bleiben.

Donald


  08-11-2007 08:07  helmar
Verkehrsumleitung auf Privatgrund
Ich glaube nicht dass jemand absichtlich einen Unfall verursacht, und wohl auch dort nicht wo es dann jemanden stört.......wo ich daheim bin, da geht eine Bundesstraße durch ein zeitweise sehr enges Tal, Berg, Bahn, Straße, Fluß, Radeg, Berg.....und wenn dort was passiert, dann gibt es Sperre und Stau. Nun läuft parallell dazu eine Landesstraße, welche in eine Gemeindestraße mündet, welche eigentlich 2 Gemeinden verbindet, und diese ist, genau genommen, ein ehemaliger asphaltierter Güterweg......nun, wir sind in einer ruhigen Gegend, und wenn auf einmal in beide Richtungen eine größere Menge an PKW und KleinLKW(die anderen läßt die Polizei aus Sicherheitsgründen nicht durch) unterwegs sind, na dann ists halt so........aus solchen Ereignissen einen Kleinkrieg zu inszenieren, ist, ja was denn eigentlich? Aber mir fällt schon auf dass viele welche gern über Feuerwehr, Polizei usw. herziehen am lautesten schreien wenn sie selber diese brauchen und selbige nicht schon vorher parat stehen! Wenn du Schäden hast, dann halt dich beim Verursacher schadlos und nicht bei jene welche dann die Misere bekämpfen!
Mfg,helmar

  08-11-2007 08:23  Christoph38
Verkehrsumleitung auf Privatgrund
Schimpfen und jammern bringt in so einem Fall gar nichts, da muss man schon der Sache auf den Grund gehen.

Ich würde mal vermuten, dass es rein rechtlich zulässig ist nach dem Unfall (=Notfall) den Verkehr umzuleiten. Da dies wahrscheinlich gesetzlich geregelt ist, geht es darum, wo das geregelt ist und an dieser Stelle wäre nachzusehen, wie die Frage der Entschädigung geregelt ist.

Grundsätzlich ist die Beanspruchung fremden Eigentums nicht zulässig, aber davon gibt es Ausnahmen, was aber nicht heisst, dass man gratis Schäden zufügen darf.

Ich würde die Rechtsabteilung der LWK fragen.


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