Antworten: 9
  27-09-2007 16:02  woge
Traktor - Pickerl
Hallo!

Vielleicht kann mir wer helfen: Ich habe einen Steyr 548 mit einer Bauartgeschwindigkeit von 26,8 km/h.
Jetzt habe ich hier im Forum gelesen, dass es bezüglich der "25 km/h - Regelung" (d.h. kein Pickerl für Traktoren unter 25 km/h) eine Toleranz von +10% (=27,5 km/h) gibt.
D.h. ich bräuchte bei meinem Steyr 548 kein Pickerl machen - ist das so richtig interpretiert?

Danke für eure Hilfe!

lg, Wolfgang

  27-09-2007 18:03  kmh
Traktor - Pickerl
Hallo Woge
Bei meinem Steyr 548 steht im Typenschein:
Angabe des Erzeugers: 26,8 km/h, gemessen: 27,7 km/h
Die Messung der Höchstgeschwindigkeit erfolgt bei der Typenprüfung bei Zugmaschinen...
Somit ist jährliche Pickerlüberprüfung notwendig.



  27-09-2007 18:35  berndi_
Traktor - Pickerl
Hallo Woge!
Früher war das so, dass man einen Traktor mit einer Bauartgeschwindigkeit von 25 km/h + 10% übergeschwindigkeit ohne Pickerl fahren angemeldet auf der Straße fahren durfte. Doch heute ist es so, dass man nur Maximal 25 km/h fahren darf. Also wenn im Typenschein Steht max. Geschw. 25 km/h. Wenn in deinem 27.5 Steht dann zahlst wenn sie dich erwischen. Also Pickerl machen
Veil Spaß!
mfg.berndi

  27-09-2007 18:56  walterst
Traktor - Pickerl
Den Typenschein habe ich am Traktor selten mit.

Was steht denn im Zulassungsschein?


  27-09-2007 19:11  trekkerman
Traktor - Pickerl
Das gleiche wie im Typenschein :-(

  27-09-2007 19:54  antach
Traktor - Pickerl
Hallo
Was im Zulassungsschein steht das ist gültig. Der Traktor wurde einmail zugelassen da steht im Typenschein die gemessene Geschwindigkeit wenn dort steht 27,6 brauchst du ein Pickerl steht dort 27,5 brauchst du kein Pickerl.Heute gilt nur noch ab 25 Kmh bei Neuer zulassung.

  27-09-2007 22:09  loik
Traktor - Pickerl
Lieber woge, bei Traktoren war als die Bezirkshauptmannschaft die Zulassungen durchgeführt hat, die Untergrenze der Bauartgeschwindigkeit 25 km/h plus 10% sprich 27,5 km/h für die §57a Überprüfung.
Bei den Zulassungsbehörden der Bundespolizeidirektionen galt diese 10% Regelung nicht.
Bei der letzten Novelierung wurde einheitlich die Untergrenze 25 km/h festgelegt. Fakt ist, dass bei Zugmaschinen ab einer Bauartgeschwindigkeit von 25 km/h eine § 57a Überprüfung erforderlich ist. Daher wird es Dir nicht erspart bleiben, diese Überprüfung alljährlich durchführen zu lassen.
Liebe Grüße

  28-09-2007 07:02  fergie
Traktor - Pickerl
anQ walterst
ich habe den typenschein auch nie mit.
aber die gefahr das dir ein stadtmensch oder wer reinfährt ist nicht zu unterschätzen und dann mußt du die papiere vorlegen und wenn die behörden dann mängel finden die bei der §57a gesehen worden wären kriegst mindestens teilschuld obwohlst ev.´total unschuldig wärst.

im öffentlichen verkehr müssen auch ohne pickerl alle verkehrsvorschriften eingehalten werden. ( licht, bremse, blinker, vorderachse und spurstange nicht ausgeschlagen..........)
also gehts eigentlich nur um ca. 30euro/jahr, und da spart mann am falschen eck.

  28-09-2007 07:17  walterst
Traktor - Pickerl
Wollte ja nur darauf hinweisen, dass es um den Zulassungsschein geht.

Im Typenschein meines 548ers sind 2 Varianten angeführt. Im Zulassungsschein steht aber nur eine.

Walter

  30-09-2007 09:48  Tino3
Traktor - Pickerl
Es ist möglich einen Gang beim Traktor sperren zu lassen, damit würde die Bauartgeschwindigkeit herabgesetzt werden.
Ich glaube das lässt sich nicht bei allen Getrieben tatsächlich realisieren.



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