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ÖPUL 2007 - Verpflichtungserklärung - unbedingt lesen
Hallo liebe Kollegen,
für alle, die am ÖPUL 2007 teilnehmen, empfehle ich dringendst, die Verpflichtungserklärung auf Seite 2 genauestens durchzulesen.
Da stehen einige Punkte drin, die einem die Haare zu Berg stehen lassen.
Beispiel:
Punkt: 1.1. Ich nehme die JEWEILIGE Sonderrichtlinie (SRL) des BM ...
Wenn ich mir diesen Punkt so ansehe, dann denke ich nur eins: nicht nur dass die SRL erst von EU-Kommission genehmigt werden muss (und keiner weiss, was sich bis dorthin tut), kann diese (mit Genehmigung der Kommission) auch noch jederzeit abgeändert werden, ohne dass ein Ausstieg ohne Rückzahlung möglich ist...
Punkte 1.6. und 1.7. sind ganz besondere Leckerbissen; hier werden wir sogar verpflichtet, eigeninitiativ Kenntnis zu erlangen...
Punkt 1.9. legt eine komplette Öffnung des Betriebes fest; dazu kommt eine 10jährige Aufbewahrungsfrist aller Unterlagen nach Ende der Verpflichtung, d.h. bis Ende 2023...
Vergleicht es auch ruhig mal mit den Verpflichtungserklärungen zum ÖPUL 2000, die sind ja fast harmlos dagegen.
Derzeit bin ich am Überlegen, ob es nicht gleich besser wär, auf das ÖPUL zu verzichten...
Viel Spass beim Lesen,
Franz
ÖPUL 2007 - Verpflichtungserklärung - unbedingt lesen
Das sind ja alles tolle Argumente. Einseitige Vertragsänderung bedarf einer nachträglichen Genehmigung, aber wenn das nur einige der Bauern fordern, was bringt das (Promillwerte?).
Es müßte einen großen Aufschrei geben, und alles noch einmal neu zu unterschreiben sein, dann hat jeder noch einmal die Chance das vollendete Werk zu überdenken und dann zu entscheiden.
Aber so weit wird es von Seiten der AMA/BMLFW nicht kommen, denn bereits auf der ersten Seite stand unübersehbar:"Vorbehaltlich der Genehmigung durch die EU" - somit wußte ein jeder, was da noch folgen könnte...
ABER KANN MAN DAS GANZE NICHT AUCH FÜR DEN BAUERN POSITIV SEHEN UND DAHER DAS FÖRDERPROGRAMM NOCH EINMAL NEU UNTERSCHREIBEN LASSEN? - Jetzt ist ja die Genehmigung im anrollen... ?!?!
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Das ist nicht so schlimm. Wenn jemand kontrollieren kommt, bin ich sowieso nie daheim.
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Mahlzeit alle miteinander!
Ich werd mir das Geld nicht entgehen lassen. Ich werde damit leben müssen was die wollen.
mfg
Asterix
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hi
alpengeist hats gesagt: dann mußt auf die Betriebsprämie a verzichten
und wenn es an großen protest gibt - ich fahr mit nach wien.
ich wär für ne demo...
mfg
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Nur so zum drüberstreuen zu dem das wir bis 2023 die Belege aufbewahren müssen .
Die BAWAG hat im zeitraum von 1995-2000 keine Belege über
sage und schreibe 500 000 000 Dollar ( rund 6 Milliarden Schilling) die Veranlagt wurden. War heute bei der Gerichtsverhandlung festgestellt worden.
Wirds bei uns bei Kontrollen auch nicht so schlimm sein bei einigen Euros die wir bekommen ?????!!!!
mfG GK
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@ gerhardkep
Nur so zum drüberstreuen, wenn du auch den Weg der Bawag für beschreitenswert hältst, dann verstehe ich die Welt nicht mehr. Die sind einfach als Bank so groß und frech, daß das eine Besonderheit ist.
@ ALLE: Wenn einige Bauern das genau so machen würden, dann ist gleich der ganze Bauernstand in Veruf!
Sicherlich sollte man jede gute Milchkuh melken, so gut es geht, schöner wäre natürlich endlich aus der Rolle des Almosenempfängers heraus zu kommen und reelle Preise für die Produkte zu bekonmmen - keine Umwegfinanzierung über "Förderungen" (diese sollten eigentlich dem Sinn nach die Schwachen unterstützen damit diese besser zu werden)
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@Haggi
Die reelen Preise bekommst Du ja jetzt. Die Förderungen werden als Ausgleich für die Senkung der vorher subventionierten Preise auf ein normales Niveau angesehen. Und von der Politik auch als Ausgleich verkauft, nur sagen die Politiker nicht, dass die Preise vorher subventioniert waren.
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Guten morgen,
Ich war gestern auf einer Öpul Informationsveranstaltung, neu beim UBAG ist auch, dass es Schlagbezogene Aufzeichnungen für alle Ernte und Düngemaßnahmen geben wird, und das auch im Grünland! Na dann viel Spass denen, die täglich Grünfutter holen.....
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Man muß aber schon dazu sagen, der Sch... an Auflagen wird erst in Österreich beschlossen! Das beginnt so, irgendein Sch..papier kommt von den Brüsselern, in der Bananenrepublik wird noch 3 mal verschärft und 5mal verkompliziert und verkauft wird es als es Konsumentenwunsch. "Der Konsument will höchstmögliche Kontrolle", so die Aussagen des Ministers P. Seit Amtsantritt dieses Ministers im Jahre 2000 ist die Bürokratie explodiert! Das kann niemand mehr leugnen!
Gehört da eigentlich nicht hinein, möchte noch ein Beispiel schreiben, wo sich die Össis besonders hervor getan haben. Die Briefkastenverordnung. Laut Schwarz-Blau sollten alle Hausbriefkästen getauscht werden, damit alle privaten Zusteller Zugang haben. Laut eines Entscheides vom Verwaltungsgericht ist das aber nicht zulässig. Vorige Woche stand im Kurier, dass eigentlich überhaupt keine EU-Vorgabe den Tausch vorgeschrieben hat. Das war eine dieser Fleißaufgaben der Össis! Und genau so ist es bei der Landwirtschaft. Nur der eine Unterschied, die AK und die Mietervereinigung haben diesen Unfug vom tauschen abstellen können, aber unsere Bauernvertretung hilft noch beim Bürokratie-und Schikanenaufbau!
Um zum Thema Verpflichtungserklärung noch mal zurück zu kommen. Was bringt eigentlich dieser Unfug von der mindestens 10 jährigen Aufbewarungsfrist? Hier wird mich hoffentlich PETERMOSER aufklären können! In Finanz und Steuersachen betragen die Aufbewahrungszeiten 7 Jahre, dann kann der Papierwolf gefüttert werden. Doch die Landwirte haben da eine tolle Ausnahme, die dürfen die Unterlagen bis zu 17 Jahre aufheben. Was ist eigentlich, wenn schon längst ein anderer Bewirtschafter drauf ist? Soll ich meine MFA-Anträge dann in meine neue Wohnung bzw. Haus mitnehmen?
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soweit ich weiß, schlagbezogene Aufzeichnungen auch rückwirkend für das Jahr 2007 ....
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...noch ist noch immer alles unklar, aber laut Auskunft der BBK ist solange 2007 nicht ausbezahlt wurde, UBAG stornierbar! Aber wegen der AZ und EHP ist auch in Zukunft die Abgabe des MFA notwendig......auf die endgültige Fassung warten, und dann gegebenenfalls reagieren!
Mfg, helmar
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@ helmar:
Bitte einmal Klartext:
Welche Schritte bleiben dann noch? Sobld endlich fix ist was gilt, bekommen wir auch schon das erste Geld. Und dann haben wir ja 1. Unterschrieben und 2. auch das Geld genommen...
Tolle Aussichten, oder male ich da alles zu schwarz?
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Bezüglich Stornieren,
Warum eigentlich, ich nehme einfach nächstes Jahr nicht mehr teil und dann werde ich halt das Geld, das ich heuer (vielleich) bekomme werde, zurückzahlen müssen.
Oder sehe ich das falsch?
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@lacusfelix
Ja richtig. Ein guter Bekannter von mir hat noch nie am ÖPUL teilgenommen und ist in seiner Gemeinde sicherlich der ertragreichste Betrieb. Angedrohte Sanktionen, wie kürzlich bei einer D-Quoten-Kontrolle kosten ihn nur ein Lächeln.
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Noch ein Wort zum Unterschreiben: die Verpflichtungserklärung im Herbstantrag gilt nur fürs ÖPUL; die für die EHP unterschreibt man im Mehrfachantrag.
Die EHP hat eine andere Rechtsgrundlage (VO (EG) Nr. 1872/2003 und die dazugehörigen Durchführungsverordnungen), daher die unterschiedlichen Formulierungen.
Die Sonderrichtlinie fürs ÖPUL ist rein österreichisch als Teil des Programms für ländliche Entwicklung und auf dem Mist vom Landwirtschaftsministerium gewachsen.
Im MFA von 2007 ist das sehr deutlich zu sehen.
Alle, die AZ beantragen, müssen damit in den sauren Apfel beissen; ich schätze mal, das gilt auch für die neue Investitionsförderung und Niederlassungsprämie.
Ein Ausstieg sollte jederzeit möglich sein (und war es bisher auch), man muss nur die bisher erhaltenen Gelder zurückbezahlen.
LG, Franz
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Hi
@lacusfelix:
das ist richtig, würde als reine Vorsichtsmaßnahme aber trotzdem stornieren
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Guten Tag
@KAS1
..........lob ihn recht den Pröll
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An KAS 1:
Wer ist nach Brüsel gefahren?
Über was hat sich dort wer aufgeregt?
Woher beziehst Du Deine TOP-Informationen?
Aus dem Bierflaschl?
Walter
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An KAS1
Also bei Dir kann mann nur sagen:" nomen est omen"
danke für deinen KAS
mfg Herbert
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Lieber Kas, hier ein guter Ratschlag von mir:
Wie kann man als Politiker in Österreich am schnellsten Karriere machen?
Es gibt drei Möglichkeiten:
Man redet einem Politiker nach dem Mund (orale Methode)
Man kriecht einem Politiker hinten rein (anale Methode)
Man heiratet eine Politikertochter (vaginale Methode)
Frage an dich KAS welche Methode praktizierst du???
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Petale, kas1 hat einen Vorteil gegen über uns, im stehen noch alle möglichkeiten die du beschrieben hast offen.
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Hallo:
lt. letzten Meldungen droht jedem von uns heuer mit Sanktionen seitens der AMA, wegen nicht einhaltens der eventuell einmal beschlosenen Vorschrieften!!!!!!!!!!!!!!
Echt >Super !!!!!!!!!!!!!!?
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Das glaube ich nicht; falls das wirklich so ist, würde ich mit Genuss berufen und notfalls bis zum EuGH klagen.
Wenn Vorschriften nicht beschlossen und ausreichend kundgemacht wurden (eben weil sie erst diskutiert bzw. schon während der Laufzeit geändert werden), kann ich rechtlich nicht verpflichtet werden, sie einzuhalten. Ich konnte zum Zeitpunkt, zu dem ich sie einhalten musste, nicht wissen, wie sie aussehen; daher kann es passieren, dass ich sie selbst mit besten Wissen
und Gewissen nicht einhalten konnte.
Bestes Beispiel: die Blühstreifenregelung im UBAG: woher sollte ich wissen, dass ich im April einen anlegen sollte??? Dafür jetzt sanktioniert zu werden, hält vor keinem Gericht!
Gesetze, Richtlinien, etc. können nicht rückwirkend gelten, wenn sie die Rechtslage ändern, selbst wenn eine Genehmigung der EU-Kommission erforderlich ist und ein Vorbehalt vereinbart wurde.
Es gibt hier meiner Einschätzung nach eine nette Grauzone: beim Vorbehalt wurde nicht vereinbart, wie mit der Situation umgegangen wird, wenn der Entwurf nicht so durchgeht wie vorgeschlagen. Dies wäre der Ansatzpunkt, an dem ich rechtlich ansetzen würde.
Da anscheinend für den Fall einer Änderung nicht definiert wurde, welche Konsequenzen das haben würde, dürfte das nicht geregelt sein. Eine Nichtregelung hiesse für mich: habe ich die Vorschriften, so wie sie im Vorschlag angegeben waren und von uns im HA 2006 unterzeichnet wurden, eingehalten, können mir keine Sanktionen auferlegt werden. Die Neuregelung gilt ab expliziter Vereinbarung, sprich mit dem Herbstantrag 2007.
Daher bin ich auch so gegen die Formulierung "JEWEILIGE Sonderrichtlinie". Ich möchte genau wissen, welche Sonderrichtlinie (Gesetzblatt, Zahl, etc.) ich einzuhalten habe. Ansonsten hat das BMLUFW alle Möglichkeiten offen, das ÖPUL einseitig zu ändern....
Übrigens: auch parteipolitisch nicht gerade besonders geschickt; was passiert, wenn nach der nächsten NR-Wahl auf einmal keine Schwarzen, sondern nur mehr Grüne im Ministerium sitzen???? ;-))))
Im übrigen: falls das mit den Sanktionen wirklich kommen würde, wäre Minister Pröll rücktrittsreif, inkl. der Bauernbundspitze und allen anderen Verantwortlichen.
LG, Franz
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