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Pensionsbeiträge
Hallo!
Ich bin Nebenerwerbslandwirt mit 12 000 Euro Einheitswert! Zahle im Quartal ca. 1350 Euro Versicherungsbeitrag! Gehe aber 40h arbeiten und zahle natürlich auch dort meine Beiträge! Pension werde ich aber wahrscheinlich auch nur eine bekommen.......Ich denke ich habe Handlungsbedarf! Zudem bekomme ich nicht mal Arbeitslosengeld, sollte dieser Fall einmal eintreten ( 10 000 Euro Einheitswertgrenze) !
Meine Frau war zuvor immer außerlandwirtschaftlich tätig! Derzeit Karrenz, danach wird sie ihre Arbeit nicht wieder aufnehmen! Bleibt am landw. Betrieb und bei den Kindern! Noch was: Ich bin alleiniger Besitzer unserer Landwirtschaft, also nur ich "angeschrieben", wie man so schön sagt.....
Macht man heute noch eine Gütertrennung, Halbe-Halbe...??
Oder sind das nur unnötige Kosten! Bewirtschafterwechsel voll auf meine Frau, oder gemeinsam?
Vielleicht hat wer interessante Tipps, bevor ich einen Sprechtag aufsuche und mir allerhand "einreden" lasse....
Einen Grund muß es ja haben, das bei vielen Nebenerwerbslandwirten die Frau als Bewirtschafter angeführt ist.....
Schöne Grüße, Franz
Pensionsbeiträge, Arbeitslosengeld
Hallo, mich würd zu dem Thema die ansgesprochene Einheitswertgrenze interessieren. Wenn man drunter ist, würd man dann Arbeitslosengeld bekommen, wenn man seine außerlandwirtschaftliche Tätigkeit verliert, obwohl man den Betrieb führt?
sg
Pensionsbeiträge
Hallo Franz!
Soweit ich weis, hats enorme Vorteile, wenn deine Frau die Bewirtschafterin ist.
-> Du kriegts Arbeitslose
-> Du zahlt's keine Beiträge bei der SVB
Die Frage stellt sich jedoch bei der Einkommenssteuer, weil du dann ja Pachteinnahmen hast, die du noch versteuern musst.
Ich würd mich auf alle Fälle beraten lassen!
lg
Flurl
Pensionsbeiträge
Bei uns war es so dass mein Mann, Arbeitnehmer eingeheiratet hat. Die Grenze fürs Arbeitslosengeld war damals so gering dass er schon von selber aufs "angeschrieben werden" verzichtet hat. Außerdem wollte er nur das Notwendigste mit der Landwirtschaft zu tun haben....Nach dem derzeitigen Stand ginge es sich aber aus weil da die EW Grenze in den letzten Jahren erhöht wurde. Da er jetzt über 50, so wie ich auch bin, ist, werden wir aber nicht allzuviel ändern. Ich habe allerdings seit meinem knapp 17. Lebensjahr immer irgendwo Versicherungszeiten "gesammelt". Bei der Post(nur ein paar Monate), in einer Säge 5 Jahre, und in der Landwirtschaft voll seit 1977. Für einige Jahre hatte ich auch ein Kleingewerbe dabei und war auch dort versichert.....also das "doppelt zahlen" ist nicht so neu! Aber ich hab mir damit auch das Anrecht auf eine einigermaßen brauchbare Pension gesichert....Bei Vollerwerbsbetrieben ist die vergleichbare Beitragsleistung für die "geteilte Pension" um einiges höher beim gleichen EW. Mein Rat: rede erst mal mit deiner Frau über alles ganz genau, denn die Betriebsführung sollte auch nicht nur auf dem Papier bestehen. Wenn sie das auch will, steht aus meiner Sicht gar nichts im Wege den Betrieb an sie zu verpachten, nicht zuletzt auch wegen der Versicherungszeiten für deine Frau.....was aber wenn deine frau vielleicht doch später wieder in den Beruf zurück möchte? Würdest du dann wieder "nur Bauer sein" wollen oder können? Gerade in diesen Fragen ist das Klären des persönlichen Umfeldes wichtig, glaube mir, ich spreche aus durchaus guter eigener Erfahrung......
Mfg, helmar
Pensionsbeiträge
Hallö.
@helmar Du hast vergessen, das dir die ( schon längst notwendige) Kindererziehungszeit auch angerechnet wird bei der Pensionsbemessung.
Ansonsten kann ich mich den vorangegangenen Einträgen nur anschließen - Beraten lassen und durchrechnen lassen - vielleicht wäre optieren auch sinnvoll - da müsste man aber alle Gegebenheiten und Versicherungszeiten wissen! Wie gesagt, am besten bei der LWK und der Sozialversicherung durchkalkulieren lassen. L.G. Mandy<
Pensionsbeiträge
.Liebe Helmar ....."denn die Betriebsführung sollte auch nicht nur auf dem Papier bestehen"......... ein Satz für den Du vor den Vorhang gebeten werden solltest....!
Das ist ja nicht nur in diesem Fall sondern ganz besonders auch bei "Pensionsverpachtungen" an den möglicherweise zukünftigen Hofnachfolger oft mehr als fraglich!
Überall wird kontrolliert, z. B. ob eine Kuh zweimal ihren Mist am gleichen Platz ablegt und damit ein Nitratproblem ensteht oder ob Du die Fliegenbekämpfung im Stall auch genau protokolliert hast.
Kein noch so penibler CC- Kontollor hat jemals nachgefragt ob der am Papier stehende Mehrfachantragssteller auch tatsächlich die Betriebsführerkompetenzen inne hat........!
Pensionsbeiträge
Hallo, lieber Jonatan!
Mußt mir nicht extra auf die Schulter klopfen, es ist meine Meinung und da stehe ich auch dazu........manchmal denke ich mir schon dass es gerade was die Beitragszahlungen zur SVB betrifft, mit dem Schleppnetz gefischt wird. Denn die Beitragsgrundlagen sind einerseits vom EW, andererseits auch vom zusätzlichen Einkommen wenn es irgendwie mit der Landwirtschaft vereinbar ist abhängig. Ich denke da vor allem an Nebenbetriebszweige, UaB, MR, soziale Betriebshilfe, und etliches mehr welches Melde- und Beitragspflichtig ist.......oft genug werden solche Tätigkeiten aufgenommen um den Hof im Vollerwerb zu halten! Und da wird beinhart überprüft um ja keinen Euro zu übersehen, natürlich mit dem Argument dass sich dass irgendwann mal für die Pension auswirken wird, sei denn es wird wieder mal reformiert......und da ist wohl auch der Grund dafür zu finden dass man über MR die Leut für alles Mögliche, aber leider immer seltener fürs Stallgehen z.B. bekommt. So mancher sagt sich nämlich dass er, wenn er schon eine Zeitlang früher aus dem Bett hüpft um auch noch woanders Stallarbeit zu machen, dann wenig Lust hat, dafür auch noch zusätzliche Beiträge zur SVB zu berappen......ich bin heuer für 6 Wochen komplett ausgefallen( Operation und Hebeverbot), und da ist die einzige Möglichkeit während der Woche der Einsatz der Dorfhelferin gewesen, denn ein Betriebshelfer für diese lange Zeit wäre schlicht und einfach nicht aufzutreiben gewesen! Soweit meine Erfahrungen mit der oft beschworenen Theorie und der tatsächlichen Praxis......mit der Dorfhelferin bin ich sehr zufrieden gewesen.
@ mandy, ja die anrechenbare Kindererziehungszeit ist da, hab eine Tochter,
aber das Gewerbe war da auch kein Fehler....
Mfg, helmar
Pensionsbeiträge
Hast vollkommen recht!
Aber meine Bemerkung zielte in 1. Linie auf das Generationsproblem.
Der Vater übergibt oder verpachtet aus Pensionsgründen einen möglichen Nachfolger und der hat nichts zu melden!
Ich kenn einige solche Fälle und dann wird gewartet bis der Junge eine "geeignete Bäuerin" herbringt.
Solange der Keine herbringt hat er keinerlei Rechte!!!!
Oder der zugeheiratete Partner wird zwar "angeschrieben", die Entscheidungen treffen aber nach wie vor die Alten.
Pensionsbeiträge
Es bestehen noch folgende Möglichkeiten:
du meldest die Frau als hauptberufliche Angehörige zur SV an, die Beiträge werden bei gleicher Höhe geteilt und die Frau erwirbt ebenfalls Versicherungsmonate. Bei dir erhöht sich die Bemessung für die aus allen Versicherung zu bemessende Pension dann nur um die Hälfte. Meldevordruck findest du auf www.svb.at.
Eine andere Möglichket ist ein Bewirtschaftungsvertrag, mit dem du mit der Frau gemeinsame Bewirtschaftung vereinbarst. Vertrag macht die örtliche Bauernkammer - zumindest in OÖ. Auch bei der AMA ist dieser Wechsel zu melden. Die Beitragshöhe bleibt ebenfalls gleich hoch wie bei alleiniger Bewirtschaftung oder Hauptberuflichkeit der Gattin, weil ich annehme, dass du außerlandwirtschaftlich nicht so viel verdienst, dass die Höchstbeitragsgrundlage erreicht wird.
Gemeinsame Beratung ist auf jeden Fall empfehlenswert, dabei sollten auch die Pensionszeiten von dir und der Gattin geprüft werden.
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Vielen Dank für Eure Einträge!
Im Rahmen der Wieselburger Messe war ich auch beim Stand der SVB!
Nun, solange meine Frau in Karrenz ist, kann ich es so weiterlaufen lassen wie bisher! Die Kindererziehungszeiten werden angerechnet.....Und meine Einzahlungen bei zwei Versicherungen werden bei der Pensionsberechnung berücksichtigt, sagte man mir. Nach der Karrenz mache ich einen Bewirtschafterwechsel auf meine Frau, somit erwirbt sie weiterhin Versicherungszeiten, ich bei der Gebietskrankenkasse.....einzig das Arbeitslosengeld steht mir nicht zu, im Falle des Falles...
mfg, Franz
Pensionsbeiträge
Eines habe ich noch nicht abgeklärt.....
Warum an meine Frau verpachten?
Ein Bewirtschafterwechsel müßte doch genügen!?
Oder liege ich da falsch........?
Pensionsbeiträge
Da habe ich auch gleich eine Frage dazu: Ist es möglich den Hof an ein Kind zu übergeben und dann sofort einen Bewirtschafterwechsel für die SVB an mich zurück machen? Da ich über der Höchstbemessung ausserhalb der Landwirtschaft verdiene zahle ich keine Pensionsbeiträge und meiner Tochter bringt es auch nichts, da wegen ihrer Jugend noch viele Pensionsanpassungen folgen werden. So könnten wir uns doch Geld sparen?!
Pensionsbeiträge
Und mittlerweile ist es soweit!
Die Karrenz-Zeit meiner Frau ist abgelaufen, sie wird daheim in der Landwirtschaft bleiben!
Und meine Situation ändert sich auch grundlegend....die Firma wo ich beschäftigt bin hat Konkurs angemeldet!
Da ich alleiniger Besitzer bin, gilt für mich die Einheitswertgrenze von 11.000.- Euro um Arbeitslosengeld beziehen zu können! Da ich diese überschreite, habe ich keine Unterstützung bis ich wieder einen Arbeitsplatz gefunden habe.....
Meine Frau mit der Hälfte anschreiben zu lassen, kostet mich 3% vom dreifachen Einheitswert! Noch zusätzliche Notargebühren und Grundbucheintrag, da kommt ein stolzes Sümmchen zusammen!
Gibt es auch noch die Möglichkeit an die Frau zu verpachten?
Nächste Woche ist eh Sprechtag der SVB.....jetzt kommt halt alles auf einmal, und gleichzeitig auf mich zu.....
Auf jeden Fall muß meine Frau wo versichert sein....
Wie wird das bei Euch im Nebenerwerb gehandhabt?
mfg
Pensionsbeiträge
..da hilft nur: einen schwarzen Schnurrbart zu kaufen, ein Kopftuch für Deine Frau und ordentlich Knoblauch essen...alle Kinder deiner Verwandten einladen...und dann ab zum Sozialamt.
Ich nix deutsch verstehn... und stockend aufzählen:Fernseh und Waschmaschine auch kaputt ... reicht meistens schon für den Erstversorgungsantrag.
...und ein vielsagendes Lächeln in Richtung zu Deiner Frau die mit einem "Kopfkissen" strammen Bauch dasteht und schwer atmend nickt: ...viele Windeln wir auch bald brauchen.. gibt meistens noch einen Überbrückungszuschlag ;-))
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ganz einfach du machst einen "fiktiven" pachtvertrag mit deiner frau.
die setzt als summe 800 euro pachtentgeld ein und die sache ist im laufen!
du keine svb beiträge,auch keine nennenswerte einkommenssteuer und du kannst arbeitslosengeld beziehen!
also alles kaum ein problem wo liegt deines?
Pensionsbeiträge
Mein Problem liegt momentan darin, das mir noch keiner außer haapee, sagen hat können, das eine Verpachtung an Familienangehörige so ohne weiteres möglich ist...
mfg
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natürlich ist das möglich du kannst dein eigentum verpachten an wenn du willst!
du kannst auch von deiner oma pachten ,von deinem vater,von deiner schwester,von deiner frau ect nur wenn du verpachtest darfst dich nicht erwischen lassen bei der " aktiven" bewirtschaftung deines verpachteten objektes
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hallo Trulli !
Du brauchst bei der Molkerei, SVB und Landwirtschaftskammer nur die verpachtung zu
melden.am besten Ihr geht miteinander dort hin und erspart Euch den ganzen papierkram.
wir haben es so gemacht.
mfgf. Heinz
Pensionsbeiträge
Also Du brauchst nur verpachten und Du brauchchst keine Pensionsversicherung zahlen?
Da hast aber schön geträumt.Wennst,d das der Frau verbachtest dann zahlt Sie,oder den
Kindern, dan Diese,aber aus kommst mit keinem Ha.Ich habs meiner Tochter verpachtet,
Sie geht einem Beruf nach, zahlt voll Krk.u.Pensionsversicherung und nochmal die volle
Pensionsversicherung der Bauern.Bei diesen Milchpreisen tolle Investition.
Mfg Sepp
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