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Jagd
Hallo !
Möchte gerne wissen ob ich einen Jäger so ohne weiteres über die eigenen Wiesen fahren lassen muß. Selbst bei einem Weg fahren die Jäger neben den Weg und machen so nebenbei eine neue Fahrspur obwohl Sie ja mit Geländeautos unterwegs sind. Wenn ich den Weg begrenze, mit einem Zaun wird der einfach ein paar Meter weggegeben. Den Jagdpacht zahlen sie doch für das Wild , oder dürfen sie dafür fahren wie sie wollen ,eben weil sie einen Jagdpacht zahlen. Wie sieht es mit einem Jägernotweg aus. Mir ist schon klar das sie das geschossene Wild mit dem Auto abtransportieren müssen , aber müssen sie nicht theroretisch erst zu Fuß gehen um das Wild zu schießen, wenn ich es nicht erlaube zu fahren, und es erst dann mit dem Auto abtransportieren können. Wir sind in Niederösterreich.
Mfg. Fideilo
Jagd
Wenst dir das so gefalen lasst bist selbst schuld. Den jager kanst zu mir schiken den verjag ich mit nasse fetzen weil wie du das schreibst ist es bosheit das die neben den weg fahren.
Jagd
Hallo!
Hab selbst viel mit der Jagd zu tun, aber das ist nicht wirklich notwendig .. aber schwarze Schafe gibts in jeder Jagdgesellschaft.
Rechtlich siehts so aus,dass der Jägernotweg zur Verbinung zwischen Revieren ist, d.h. wenn jmd eine Wiese betritt ist das nicht ein Jägernotweg.
Das betreten von Kulturen bis zur Ernte ist nur bei Reihenfrucht erlaubt, bei Grünland bin ich mir nicht sicher,werd aber nachfragen.
Würde es mir jedenfalls nicht gefallen lassen, mögen es mir meine Jagdkollegen verzeihen, aber irgendwo sind Grenzen.
Gruß Forstla
Jagd
@petermoser: was ist mit dir los, du bist auch nichtmehr ganz frisch. man kann ja vernünftig mit dem jagdpächter diskutieren.
mfg
Jagd
Feldbefahren ist nicht nur meiner Meinung nach Unweidmännisch.
Würde mal sicher gehen ob sich wirklich der Jäger zu schaffen macht ....
ev. mit Beweisen .... Foto oder Zeugen.
Dann ein persönliches Gespräch .....
wenns nichts bringt weiters mit dem Ortsjagtleiter...
wenns nichts bringt Land....
wenns nichts bringt ev. Anzeige
Gruß
Sepp
Jagd
Hallo Fidelio!
In der Steiermark ist beim Pachtschilling die Benützung von Forststraßen und sonstigen nichtöffentlichen Wegen NICHT inkludiert. Das heißt das unter Umständen neben dem Pachtschilling auch eine Gebühr für die Wegebenützung anfällt. In meinem Revier ist es so, daß die Grundbesitzer für die Wegebnützung keinen gesonderten Beitrag verlangen. Im einem meiner Nachbarreviere wird sehr wohl etwas verlangt.
Das betreten von Kulturen ist nur bei Kartoffeln und Feldfrüchten mit größerem Reihenabstand (Mais, Zuckerrüben usw.) erlaubt. Für Grünland gibt es keine Einschränkung beim Betreten. Allerdings sollte es für jeden Jäger eine Selbstverständlichkeit sein keine Schäden anzurichten, auch nicht im Grünland. Das Recht Wiesen zu befahren, ohne Einverständnis des Grundbesitzers, haben die Jäger nicht.
Das Fahren neben den Wegen ist genauso wenig erlaubt wie das Versetzen von Zäunen. Ich würde meinen das ist Besitzstörung.
Der Jägernotweg dient zum Erreichen eines Revierteiles der auf anderem Wege nicht oder nur mit unverhältnismäßig großem Umweg zu erreichen ist. Es kann aber auch heißen, daß so ein Jägernotweg nur zu Fuß begangen und nicht befahren werden darf.
Um diese Mißstände abzustellen versuche mit den Jägern zu reden. Sollte das nicht zum gewünschten Erfolg führen wende dich an das Bezirksjagdamt oder die Berzirksbauernkammer.
Liebe Grüße Martin
Jagd
Was kann ich tun, wenn ich gar nicht will, dass fremde bewaffnete Menschen meinen Besitz betreten? im Wald eher nichts, denn den darf zu Erholungszwecken jeder betreten ( Erholung? ich glaube zwar nicht, dass ein Adrenalingefüllter Mensch mit zittrigem Finger am Abzug Erholung in meinem Wald sucht, aber das ist eine andere Geschichte ...) aber auf Wiesen & Äckern muss ich nicht jeden drüberhirschen lassen, oder? P.S. falls sich ein Waidmann durch meine obigen Worte auf den Schlips getreten fühlt, bitte in einschlägiger Literatur nachlesen, die psychologische Komponente der modernen Jagd ist ausreichend klargestellt ...
Jagd
Die einschlägige Literatur und ein bisschen Praxis wären eher dir anzuraten dave ..
Jagd
Ein Schwerbewaffneter Alkoholiker in Grün der sich von seinem Hund durch den Wald ins nächste Gasthaus ziehen lässt ?? ;)
Jagd
Hallo Forstla !
Ich habe auf Grund deiner sonstigen Komentare in diesem Forum ,keinen
solch dämlichen Nachplauderer erwartet.
Alkoholmissbrauch kann man Jedermann-frau unterstellen oder ist vielleicht
ein Obstbaumbesitzer gleich ein Alko ,der nur im Keller bei den Fässern liegt ,nur weil er seinen hoffentlich guten Most selber trinkt .
mfG JFE
Jagd
Hallo!
sollte kein blöder Nachplauderspruch sein, hab nur so geschrieben wie ich den Spruch gekannt habe. Beleidigt sein darf deswegen niemand, hab selber viel mit der Jägerei zu tun, von daher soll es kein Angriff auf jemanden sein.
Das mit dem Alkohol möchte ich wirklich keinem unterstellen, falls es so aufgefasst wurde, möchte ich mich auch dafür entschuldigen.
Gruß Forstla
Jagd
Was kann ich tun, wenn ich gar nicht will, dass fremde bewaffnete Menschen meinen Besitz betreten?
Diese Fragestellung wurde wohl übersehen? Giebt es einen "ausweg" seine Flächen nicht zur Jagt zu verpachten?
Donald
Jagd
115 ha haben, oder einfrieden.
Aber was kann man gegen Mountainbiker und Reiter machen?
Jagd
Hallo!
@ donald
Das geht nur indem man seinen gesamten Besitz einfriedet. So ein Vorhaben muß natürlich behördlich genehmigt werden. Man wird auch sehr viele Auflagen zum Erfüllen haben wie z. B. wilddichter Zaun, der weder ein- noch auswechseln ermöglicht; Straßen und Wege in die Einfriedung müssen ebenfalls mit wilddichten Toren versehen sein; Zugang in eingezäunten Wald muß für Erholungssuchende weiterhin möglich sein; usw. Weiters wird es sicherlich auch die Bejagung betreffende Vorschriften geben.
@ Holzwirt
Das österreichische Forstgesetz besagt, das Befahren und Reiten nicht im Betretungsrecht für Erholungsuchende inbegriffen sind. Ohne Zustimmung des Grundbesitzers ist das Reiten und Befahren mit Fahrzeugen verboten.
Liebe Grüße Martin
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