Mit Hoftrac auf öffentlichen Straßen?

Antworten: 7
  27-12-2006 16:14  N_U_K
Mit Hoftrac auf öffentlichen Straßen?
Grüß Euch!
Ich wollt euch fragen, ob ich (15 Jahre) mit unserem Hoftrac "Weidemann 1250CX35" auf öffentlichen Straßen fahren darf. Die technischen Daten sind:

Leistung: 23,8 kW / 32 PS
Hubraum: 1496 cm³
Fahrgeschwindigkeit (max.) 20 km/h
Antrieb Hydrostatischer Allradantrieb
Betriebsgewicht 2220 kg
Länge (ges. ohne Schaufel) 3190 mm

Sollte das auch eine Rolle Spielen, ich besitze einen Mopedausweis.

Und noch eine Frage... Sollte ich nicht damit fahren dürfen, wie sieht es dann mit Volljährigen Persohnen mit Traktorführerschein, ... aus?

Danke schoneinmal im Voraus,
da niko


  27-12-2006 18:36  Fadinger
Mit Hoftrac auf öffentlichen Straßen?
Hallo!

Aus KFG/StVO ist folgendes relevant:
(Begriffsbestimmungen)
20. Motorkarren - ein Kraftwagen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 7 000 kg mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, der nach seiner Bauart und Ausrüstung dazu bestimmt ist, wahlweise als Lastkraftwagen oder als Zugmaschine, als Lastkraftwagen oder als selbstfahrende Arbeitsmaschine, als Zugmaschine oder als selbstfahrende Arbeitsmaschine oder als Lastkraftwagen, als Zugmaschine oder als selbstfahrende Arbeitsmaschine verwendet zu werden.
21. selbstfahrende Arbeitsmaschine ein Kraftfahrzeug, das nach seiner Bauart und Ausrüstung ausschließlich oder vorwiegend zur Durchführung von nicht in der Beförderung von Personen von Gütern auf Straßen bestehenden Arbeitsvorgängen bestimmt ist.
(Anwendungsbereich (vom KFG))
(2) Von der Anwendung der Bestimmungen des II. bis XI. Abschnittes dieses Bundesgesetzes sind ausgenommen:
a) Kraftfahrzeuge mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 10 km/h und mit solchen Kraftfahrzeugen gezogene Anhänger; diese Fahrzeuge unterliegen jedoch den §§ 27 Abs. 1, 58 und 96;
b) Transportkarren (§ 2 Z. 19), selbstfahrende Arbeitsmaschinen (§ 2 Z. 21), Anhänger-Arbeitsmaschinen (§ 2 Z. 22) und Sonderkraftfahrzeuge (§ 2 Z. 23), mit denen im Rahmen ihrer bestimmungsmäßigen Verwendung Straßen mit öffentlichem Verkehr nur überquert oder auf ganz kurze Strecken oder gemäß § 50 Z. 9 der StVO 1960 als Baustelle gekennzeichnete Strecken befahren werden, und mit Transportkarren, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen oder Sonderkraftfahrzeugen auf solchen Fahrten gezogene Anhänger.
Also ich nehme mal an, der Hoftrac ist nicht angemeldet, und daher nicht zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen. Macht aber nichts, da er in besagte Ausnahme fällt. Im Gesetz selbst ist die "ganz kurze Strecke" nicht näher definiert und daher ein "dehnbarer" Begriff. Ebenso ist im KFG kein Verweis auf ein Mindestalter, für Wirtschaftsfuhren mit Motorkarren gilt jedoch mindestens 16 Jahre, bei Arbeitsmaschinen greift unter Umständen Arbeitsrecht, also keine Kinder und entsprechende Unterweisung des Betriebsleiters/Vorgesetzten, und auch nur im konkreten Auftrag.
Soll heißen: Vom Grundstück A zum Grundstück B auf der öffentlichen Straße zu fahren, wenn es anders nicht möglich ist, ist rechtlich gedeckt. Nur mal so zum Spaß zum Wirt´n zu fahren, würde allerdings im Falle des Falles einen Erklärungsnotstand hervorrufen.
Ist dann auch ziemlich egal, ob Du den Schein hast oder nicht.

Gruß F


  27-12-2006 19:43  manu1
Mit Hoftrac auf öffentlichen Straßen?
in sachen verkehr bist du echt gut drauf F.
dieses thema ist ungefähr das selbe wie ich beim 15er steyr hatte. hier ich glaube auch beim hoftrac ist 16 das mindestalter.

  27-12-2006 20:27  Forstla
Mit Hoftrac auf öffentlichen Straßen?
für ein fahrrad braucht man nen führerschein aber für nen hoftrac nicht? wer haftet im schadensfall? glaube nicht dass unter 16 was geht .. :/


  27-12-2006 20:38  bull1
Mit Hoftrac auf öffentlichen Straßen?
Hallo

find ich auch einwenig seltsam,
doch es gibt viele solcher Lücken,
zB: bei skidoos, unseres geht so um die 120km/h, ist zwar nicht angemeldet doch man kann überall fahren und die Polizei macht nichts, weiß nicht 100%ig ob das legal ist , aber mir soll's recht sein.

mfg

Bull

PS:@Fadinger du kennst dich mit diesen ganzen Paragraphen WIRR WARR echt gut aus.

  27-12-2006 21:58  N_U_K
Mit Hoftrac auf öffentlichen Straßen?
Vielen Dank für die schnellen Antworten!

Wünsch euch allen einen Guten Rutsch ins Jahr 2007,
da Niko

  06-02-2007 14:46  baggerungen_geisberger
Mit Hoftrac auf öffentlichen Straßen?
Servus!

Also mit dem Hoftrac kann man auf Öffentlichenstraßen fahren wenn man eine Lichtanlage instaliert hat sprich Blinker, Abblendlicht, Bremslicht!!
Und man muss einen Führerschein der Klasse F Besitze! Nur mit dem Mopedausweiß geht nix!
Mfg Geisi

  06-02-2007 17:47  Fadinger
Mit Hoftrac auf öffentlichen Straßen?
Hallo!

@Geisi,
wenst den Hoftrac als Zugmaschine für den Verkehr auf öffentlichen Straßen anmeldest, brauchst Du nicht nur Führerschein und Lichtanlage! ZB. sind vorgeschrieben: Licht am Tag, Zulassung, Nummertafel, weiße Tafel, Pannendreieck, Fahrerschutzkabine, Haftpflichtversicherung, Verbandszeug, Taferl mit den Zulassungsbesitzer und den Gewichten, weiters bei über 25km/h Scheibenwaschanlage, Mindestprifiltiefe bei den Reifen, auch vorne Kotflügel sowie §57a Gutachten, uvm. ...
Das alles kannst Du Dir aber sparen, wenn Du den Hoftrac als selbstfahrende Arbeitsmaschine verwendest. Schau Dir mal als Beispiel den Hubstapler irgend einer Firma (zB. Lagerhaus) an.

Gruß F



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