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Einheitswert-Wohnungswert-Grundsteuermessbetrag
Hallo Kollegen,
nun habe ich auch einen neun Wohnungswert-Einheitswert bekommen. Da dieser durch einen größeren Zubau nun erhöht wurde, denke ich passt der Wert an sich schon.
Aber bezüglich Grundsteuermessbetrag beim Wohnungswert, wie wurde der bei euch berechnet.
Ich denke hier müsste man ja vom Messbetrag von Einfamilienhäusern ausgehen (ersten 3650,00 - 0,5 Promille, nächsten 7300,00 - 1 Promille und der Rest mit 2 Promille) das es sich ja um den Wohnungswert-Einheitswert handelt und es ja an sich ein Wohnhaus ist, wenn auch ein großes.
Bei mir wurde aber von allen "übrigen Grundstücken" (§ 19 GrStG) ausgegangen:
€ 3650,00 - 1 Promille und der Rest mit 2 Promille.
Ist zwar nicht das ganz große Geld, aber auf Dauer auch ein bißl was und vor allem sollte es korrekt sein.
Wie wurde bei euch der Wohnungswert - Grundsteuermessbetrag berechnet?
Danke Kollegen. Echt nervig sich mit solchen Dingen beschäftigen zu müssen.
Vor allem wurden jetzt ca. € 400,00 von der Gemeinde für die letzten 4 Jahre nachverrechnet.
Danke. Bin gespannt auf eure Antworten.
Einheitswert-Wohnungswert-Grundsteuermessbetrag
Berechnet wurde bei mir der Grundsteuermessbetrag wie bei dir: Bis € 3.650,00 Einheitswert - 1 Promille und der Rest mit 2 Promille.
Allerdings habe ich bei der Gemeinde 2006, nach Baufertigstellung des Wohnhauszubaus, einen Antrag auf zeitliche Grundsteuerbefreiung gestellt. Deshalb wurde vom 1.1.2007 bis 31.12.2026 der Steuermessbetrag für die Grundsteuer B von der Gemeinde um 36% gekürzt.
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