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Vertagsbruch unter Bauern
Wie geht ihr mit Verkäufern um
die bereits einen vom Käufer unterschrieben Kaufvertrag haben
Diesen auch vom Käufer gefordert haben,
mündlich zusagt haben,
aber mit der eigenen Unterschrift nicht heraus rücken.
Und Schluß-Endlich vom Vertrag zurück treten ?
Welche Chancen hat man in so einen Fall !
Rechtschutz ?
mfg Wolfgang
Vertagsbruch unter Bauern
Hallo!
Schwierig abzuschätzen, es würde die Kenntnis der genauen Sachlage erfordern ...
Selbst bei einen unterschriebenen Vertrag greift unter Umständen das Rücktritts- oder Widerrufsrecht, und ohne Unterschrift ist der Vertrag nicht abgeschlossen. Zwar haben auch mündliche Zusagen verbindlichen Vertragscharakter, allerdings sind die Beweise schwierig, da Zeugen nötig sind.
Gruß F
Vertagsbruch unter Bauern
Hallo Landwirt!
Du mußt den Sachverhalt schon näher erklären.
Ich entnehme Du bist der Käufer, kaufst eine Ware, der Verkäufer hat den Vertrag und tritt vom Verkauf zurück, da er von einem anderen Kunden einen höheren Preis erziehlt hat?
Oder ist es umgekehrt?
Handelt es sich in dem Fall um einen privaten oder betrieblichen Kauf der Ware?
Wenn Du als Privatkunde vom Kauf zurücktreten wilst, gibt es laus KschG (Konsumentenschutz) ein 14 tägiges Rücktrittsrecht ohne angaben von Gründen. So genannte Haustürgeschäfte. Es kommt aber darauf an, wie das Geschäft zu Stande gekommen ist, wer es eingefädelt hat. Wenn Du es erwirkt hast und den Vertrag in einem Büro des Verkäufers unterzeichnet hast, so gilt das Rücktrittsrecht nicht.
Die Rechtschutzversicherung kannst Du nur in Anspruch nehmen, wenn Du den Vertragsrechtschutz fürn privaten und für den berufsbereich mit eingeschlossen hast. Für die landwirtschaft brauchst Du wiederum eine landw. Betriebsrechtschutzversicherung mit Vertragsrechtschutz und verienbarter Streitwertgrenze.
mfg.
Vertagsbruch unter Bauern
hi
Schwere lage - eins vorweg bei ner einigermassen guten Rechtschutz hast du normal eine Beratungsstunde von einem Rechtsanwalt dabei die du nutzen kannst - frag mal nach und wenn das geht hin zu nem Rechtsanwalt - dein versicherungsvertretter oder deine Polize geben aufschluß bzw. welchen anwalt du nehmen darfst...
Innerhalb von einer Woche darf man sowieso von einem Kauf zurücktretten - geschieht der mündlich brauchst du zeugen - ein vieraugen gespräch ist rechtlich nicht auswertbar...
mfg
Vertagsbruch unter Bauern
hallo
ein vertrag ist erst gültig wenn beide parteien unterschrieben haben. es gibt zwar auch mündliche verträge , aber da ist es fast unmöglich deinem partner nachzuweisen was vereibart wurde ( geht also fast nur bei gegenseitigem vertrauen und vertragstreue beider parteien.
Vertagsbruch unter Bauern
Normaler weise hat das Schriftliche mehr Gültigkeit als das Mündliche. Und beim Schriftlichen hat ein Geschäftspartner seine Zustimmung verweigert und somit ist das Geschäft nicht gültig.
Mein Hausverstand sagt: Wenn es für beide ein Geschäft ist, wird das Geschäft wohl erledigt.
Ist der Handel nur für einem vom Vorteil wir der Andere seine Zustimmung verweigern. Den Vertragsabschluß mit Gewalt erzwingen hat selten noch sinn gemacht und oft verdient dann ein Dritter sein Geld bei erzwungenen Geschäften. Will der Andere nur mehr Geld sehen, muss sich der Käufer entscheiden was es im Wert ist und kaufen oder nicht kaufen.
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