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Wirtschaftsdüngerausbringung
Hallo !
Seit heute 1 Dezember gilt das Ausbringungsverbot von Wirtschaftsdünger, aber kann man den jetzt anfallenden Stallmist auf eine Feldmiete lagern und ihn dann im nächsten Frühjahr oder Herbst auszubringen.Wie sieht es bei der Weidehaltung um diese Zeit aus, unsere Rinder sind noch auf der Weide dürfen die jetzt auch keinen Mist produzieren der feldfallend ist.
Mfg.
Wirtschaftsdüngerausbringung
seas.
Meines Wissens gibt es den Weidedüngeranfall schlagbezogen nicht, sonst würde man Luzerne gar nicht beweiden dürfen. Außerdem steht es in keiner Richtlinie geschrieben dass, man die Tiere ab dem 1. Dezember nicht mehr auf die Weide lassen darf.
Aber wer weiß was Ihnen noch einfällt :-)
mfg flochlandla
Wirtschaftsdüngerausbringung
Für den weideanfall wird meines wissens nur mit dem faktor 0,3 gerechnet... sonst wüßt ich nix dazu..
ist halt ein ausnahme jahr heuer oder in zukunft die regel? aber das wär ein anderes thema
mfg
Wirtschaftsdüngerausbringung
Liebe Kollegen,
meines wissen nach: betriebe über 30 DGVE müssen für 6 monate eine Düngerlagerstätte vorweisen können
ABER: wenn es aus arbeitstechn. gründen für den Betrieb leichter ist zb. den vorgerotteten Mist aus dem Tieflaufstall gleich auf eine Feldmiete zu bringen so ist dies ERLAUBT, warum also dann die 6 monte Lagerkapazität, naja wenn der winter so scheisse wird und man nicht rauskann, dass man trotzdem genug Lagerstätte hat. klingt blöd ist aber so,
zum thema weidegang, wenn die Tiere länger auf der weide sind ( also zw. 1 Okt. und 1 April), können der Zeit entsprechend alliquote Abschläge berücksichtigt werden, sieht Aktionsprogrammbroschüre Seite 25, §6(3), d. h. ich habe zb. 600m³Mistanfall, die Tiere sind aber 2 monate länger auf der weide-- 600/6x3=200m³.... ich brauche um 200m³ weniger lagervolumen, da die Tiere ja draussen sch....
mfg
Willi
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