22-11-2016 11:01  hans_meister
Sollen Behördenvertreter Grundstücke ohne Voranmeldung betreten dürfen?
Es geht um die Frage, ob Behördenvertreter die Grundstücke von Landwirten, ohne diese vorher zu informieren, betreten und dort Erhebungen durchführen dürfen sollen? Das Gesetz gibt den Behörden diesbezügliche Rechte. Aber ist das auch im Sinne der Landwirte?

  22-11-2016 20:20  jfs
Sollen Behördenvertreter Grundstücke ohne Voranmeldung betreten dürfen?
Nein. Weil auch ich nicht so ohne weiteres auf fremdem Besitz herumschnüffel. Außerdem wird von Behördenseite jeder Verfahrensschritt genau dokumentiert. Warum also sollte der Besitzer einer Liegenschaft nicht vorab informiert werden. Würde manche unnötige Verstimmung ersparen. Aber die Behördenvertreter wären mehr gefordert, weil sie mit den Menschen reden müßten.

  22-11-2016 21:29  doktore
Sollen Behördenvertreter Grundstücke ohne Voranmeldung betreten dürfen?
Nein. Sie würden auch keine Freude haben, wen jemand in ihren Garten herumschnüffelt.

  22-11-2016 21:30  doktore
Sollen Behördenvertreter Grundstücke ohne Voranmeldung betreten dürfen?
Nein. Sie würden auch keine Freude haben, wen jemand in ihren Garten herumschnüffelt.


  23-11-2016 08:39  Ferdi 197
Sollen Behördenvertreter Grundstücke ohne Voranmeldung betreten dürfen?
An Hans_Meister: Bei mir hat die Forstbehörde, obwohl extra hingewiesen wurde das es dazu keine Zustimmung gibt, von mir als Grundbesitzer gleich eine Forststraße genehmigt u. auch zu bauen begonnen, die natürlich einige Tage vorher Trassiert wurde wo ich somit aufmerksam geworden bin. Also die Behörde darf den Wald sowieso betreten aber auch gleich eine Straße bauen? Ist aber kein erzwungenes Bringungsrechts Verfahren gewesen, denn es gab genug vorhandene Wege.
Bei weiterem Interesse bei mir melden Hr. Meister.




  23-11-2016 09:49  Juglans
Sollen Behördenvertreter Grundstücke ohne Voranmeldung betreten dürfen?
NEIN!

Eigentum ist nach Leib und Leben das zweithöchste Rechtsgut das unsere Verfassung kennt.
Ein Telefonanruf genügt. Ohne Wissen des Eigentümers haben Behörden nichts auf fremdem Grund verloren. Selbst bei unangekündigten Kontrollen kann man den zu Kontrollierenden zeitnah davon in Kenntnis setzen dass kontrolliert wird.
mfg
p.s.: Noch sind wir nicht kommunistisch!

  23-11-2016 12:19  textad4091
Sollen Behördenvertreter Grundstücke ohne Voranmeldung betreten dürfen?
Grundsätzlich immer die richtige Antwort: Es kommt draufan ... Beim dringenden Verdacht auf grobe gesetzliche Verstöße kann man schwer etwas dagegen sagen bzw. braucht man sowas gar nicht versuchen, öffentlich auszudiskutieren.
Bei 0815- Vorgängen sind natürlich immer die Eigentümer zu benachrichtigen ... Wobei da die Frage aufscheint, welche handhabe man hat. Sagt man nein und verweigert man gegenüber einer Behörde etwas vehement, hat ma auf gut Deutsch danach den Arsch offen^^

Voranmeldungen, ein Grundstück für gewisse (beruflich) nötige Tätigkeiten zu betreten, gehört meiner Meinung nach zum guten Ton- dies gilt in allen Bereichen. Also auch zwischen Landwirten, was bei manchen wohl oft vergessen wird ;)

Ferdi 197: Das klingt stark danach, dass es auf den Auftraggeber der Forststraße ankommt, wie es läuft^^
Zwecks Forststraßen: Bei uns sind die Weidetore zu den Forstwegen soundso versperrt, weil einem beim Heimtreiben des Weideviehs auch niemand hilft bzw. es niemand war, des das Tor offen gelassen hat ... somit werden wir von der Forstbehörde zwangshalber informiert, wenn's was brauchen ;)

  23-11-2016 21:51  Ferdi 197
Sollen Behördenvertreter Grundstücke ohne Voranmeldung betreten dürfen?
Der Auftraggeber ist der Nachbar, der hat ein großes Erbe gemacht u. glaubt wenn er keinen Grund zum kaufen bekommt holt er sich dann denn.
Aber ich habe nach der Trassierung der Forststraße die Forstbehörde kontaktiert u. gewarnt nicht die natürlichen Grenzen (Hohlweg mit links + rechts mit sehr großen Steinen / Felsen) zu verändern u. nicht auch auf meinem Grund einen Forstweg zu genehmigen, aber trotzdem wurde dieser genehmigt u. auch innerhalb von 10 Tagen gebaut. Die Grenzen waren halt dann weg, leider dazumals nicht im Grenzkataster sondern im Grundstückskataster wo aber dieses Grundstück seit 1937 schon dreimal vermessen wurde u. deshalb gab es doch eine recht gute Dokumentation, zusätzlich auch noch die Orthofotos u. den Laserscann wo man den Hohlweg sehr gut noch erkennen konnte.
Der Forstbeamte hat ein Disziplinar Verfahren u. wurde Frühpensioniert u. ich bin bis dato auf ca. 3000,- € momentan sitzen geblieben damit mein Grundstück doch mir erhalten blieb.
So schauts aus mit dem österreichischen Rechtssystem u. den Forstbehörden.
Was die alles für ausreden gehabt haben, das kann man sich gar nicht vorstellen.
Auch bei einer Begehung bez. dieses Vorfalles sprach ich gleich die Wildschäden an, da ja zwei Jagdpächter u. der Leiter der Forstbehörde u. sein B-Mann dabei waren, die interresierten diese massiven Schäden gar nicht. Sie gaben mir den Tipp es gibt ja Spritzmittel damit man Rehe u. Hirsche eben dann nicht im Wald hat.
Meine Antwort: 1. Biobetrieb, 2. Etwas Unterhalb mein Trinkwasser Brunnen, 3. Noch weiter unten meinen Forellenteich also eine dümmer Aussage von Behörden Vertreter gibt es gar nicht mehr oder?


  24-11-2016 12:28  textad4091
Sollen Behördenvertreter Grundstücke ohne Voranmeldung betreten dürfen?
@ Ferdi_197: Das gehört zwar nicht zum Ursprungsthema, aber solche Fälle wie deiner gehören, sofern kein laufendes Verfahren besteht, unbedingt seriös veröffentlicht. Denn hier gehts es nicht um "anprangern" sondern um eundeutige Verfehlungen. Der Fall zeigt wirklich klipp und klar, was so alles schief geht^^ Andrerseits darf dies keinesfals ein Aufruf a'la "Alle Behörden kannst schmeißen" sein ...

Hast du die Trassierung und den Grenzverlauf/Grenzsteine Fotodokumentiert? Bzw. generell mitnotiert, wie was wo wann geschehen ist? Bei solchen Fällen ist sowas unumgänglich, um später etwas vorliegen zu haben.

  25-11-2016 21:58  Ferdi 197
Sollen Behördenvertreter Grundstücke ohne Voranmeldung betreten dürfen?
Alles mitnotiert, vieles Fotografiert, u. alle Aufzeichnungen über die Telefonkontakte.
Kommuniziert wurde seit einigen Jahren nur mehr mit Eingeschriebenen Briefe.




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