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Gemeindeweg
Hallo alle Miteinander, durch unseren Hof führt ein alter Weg mit einer Breite von teilweise nur 1,4 meter der der Gemeinde gehört. Jedoch wird er seit 1951 nicht mehr genutzt da der hintere Grund Verkauft wurde und von wo anders Erschlossen ist. Mein Vater wollte 1976 schon eine Lösung, jedoch ohne Erfolg und 1978 Alphaltierte er die Straße auf Eigenkosten. Sie wurde von uns bis jetz in schuß inkl. Winterdienst gehalten!
Jetzt steht eine Dringende Sanierung der Straße an was ich auch selbst Bezahle wenn die Frage den Besitzes gelöst werden kann. Die Gemeinde will die Straße erst Abgeben wenn sie von mir etwas Brauchen - ist aussichtslos weil ich nicht wüsste wo!
Wie habt ihr das Gelöst?
Vielen Dank Hons
Gemeindeweg
Aus welchem Grund sollte die Gemeinde auf ihr Recht verzichten?
Gemeindeweg
Du mußt nur Beweisen das dieser Gemeindeweg seit 30 Jahren nie öffentlich Benötigt wurde u. in dieser Zeit nie benutzt wurde, dann gehört er dir.
Am besten du nimmst dir z.B. das Forsttechnische Büro Mayerhofer in NÖ u. der regelt das für dich, oder beim Vermessungsamt beantragst eine Umwandlung deiner Parzelle (mit Einverleibung des ehemaligen Gemeindeweges) in den Grenzkataster.
Mußt aber aufpassen das Vermessungsamt ist auch eine Behörde sowie die Gemeinde u. die Kooperieren miteinander. Mit einem Forsttechnischen Büro bist besser dran. Beim BEV gibt es Flugaufnahmen schon seit ca. 1949, also für div. Beweise vorsorglich in Papier Form gleich einmal besorgen. Wichtig ist die Beweissicherung das den Weg nur du 30 Jahre bewirtschaftet u. erhalten hast. Viel Glück!!!!
Gemeindeweg
Hallo Fallkerbe, deine Frage ist Berechtig aber die Straße hat mein Vater Erschlossen und nicht die Gemeinde!
Ein Verkäufer eines Grundstückes muss die Straße Erschließen ( auch Richtig ) aber die hat unser Familie selbst Erschlossen weil die Gemeinde Damals schon nicht wollte.
lg. Hons
Gemeindeweg
Wenn die Gemeinde nicht bereit ist den Weg abzutreten dann solltest die Gemeinde auffordern das sie als Strassenbesitzer für einen ordnungsgemäsen Zustand zu sorgen hat und natürlich ist auch der Winterdienst von der Gemeinde zu machen.
Einen Weg werden sie nicht abgeben wenn er ihnen nichts kostet die Sache ändert sich natürlich wenn Kosten entstehen ....
Gemeindeweg
Hallo!
Wenn ich mich nicht irre, kann man öffentliches Gut nicht "ersessen".
Bei uns werden Gemeindewege, die nicht mehr gebraucht werden, gerne weggetauscht oder um 5€/m2 verkauft. Die Kosten für die Wegerhaltung hat die Gemeinde zu tragen, in welchem Zustand der Weg zu erhalten ist, bestimmt aber auch die Gemeinde ;-)!
LG Vollmilch
Gemeindeweg
Gegenüber juristischen Pesonen verlängert sich die Ersitzungszeit auf 40 Jahre.
Grundstücke (oder Teile davon), die im Grenzkataster eingetragen sind, können nicht ersessen werden.
Leop
Gemeindeweg
40jahre nicht 30 da öffentliches interesse besteht. 30 jahre bei private
frag mal die gemeinde was sie mit einem 1,4 m breiten weg anfangen möchte.
die wenigsten alten gemeindewege sind im grenzkataster eignetragen.
Gemeindeweg
Ersitzung nach 30 jahren gilt bei öffentlichen Gut nicht !
mfg.Bali
Gemeindeweg
....Wenn sich die Gemeinde weigert dir den Grund abzutreten dann müssen sie ihn dir Sanieren.... Und da es eine Sackgasse ist und eher kein Öffentliches Interesse besteht werdens da sicher was machen.
Gemeindeweg
Aber wenn Du schon Winterdienst machst wird sie doch wichtig sein, oder?
Die Gemeinde kann aber auch sagen, räum den Asphalt weg von unserem Grund, wir
werden schon ein paar Fuhren Schotter bringen zum Sanieren.
Gruß,
heilei
Gemeindeweg
Ersitzung gegenüber der Gemeinde ist erst nach 40J. Hab das ähnliche Problem, dass ein durch meine Wiese führender unbenutzter Gemeindeweg "Jahrzehnte" nicht mehr durchgängig war u. jetzt eine Person diesen eher nur aus Jux wieder nutzbar machen will. Die Gemeinde wollte diese Parzelle bei der letzten Raumordnung schon verkaufen.
Gemeindeweg
vielleicht ist die Gemeinde schon einmal herangetzreten wegen einen Grund von dir den sie haben wollten und du hast nein gesagt?
Bei uns in der gemeinde ist erst kürzlich ein grund getauscht wurden, da die Gemeinde den Grund des Bauern brauchte wegen einer Friedhofvergrößerung. Der Bauer hat aber nie den Grund hergegeben, da er mitten im Ort war und er ihn als Baugrund verkaufen wollte. Jetzt hat er aber eine Scheune neu-bzw größer gebaut und ist aber auf öffentliches Gut damit gekommen. Jetzt hat die Gemeinde einen Tausch vorgeschlagen, den er auch zugestimmt hat. er hätte auch die möglichkeit gehabt die Scheune wieder abzureißen bzw rückzubauen.
so ist die Gemeinde auch zu Ihren Grund gekommen.
Vielleicht hast du ja auch so gute Flächen die dcer Gemeinde sehr gut in ihre Planung passen.
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