Antworten: 23
  29-05-2016 13:46  Trulli
Unfall
Ich bin heute um 02:30 morgens noch beruflich unterwegs.....In einer Kurve steht ein PKW im angrenzenden Maisacker. Ich frage ob ich irgendwie helfen kann. Ein Leitpflock umgefahren und Flurschaden. Offensichtlich niemand verletzt, aber die Insassen, ein junges Pärchen, durch Alkohol beeinträchtigt! Auto vorne ein paar lose Plastikteile, aber sonst noch fahrtüchtig. Die junge Lenkerin will natürlich einen Führerscheinentzug vermeiden und hätte die Sache gerne ohne Polizei geregelt gewusst! Durch anschieben war der PKW nicht zurück auf die Straße zu bringen!

Mache ich mich strafbar wenn ich denen geholfen hätte, das Auto mittels Abschleppseil wieder zurück auf die Straße zu ziehen?

Hätte ich getan....Hat sich aber dann erübrigt, denn eine andere Verkehrsteilnehmerin hat sofort 133 gewählt........

mfg


  29-05-2016 14:06  mitmart
Unfall
Kannst du damit leben wenn du die wieder flott machst und die bauen 2 km weiter einen tödlichen Unfall mit anderen Verkehrsteilnehmern?

  29-05-2016 14:36  textad4091
Unfall
In D gab's da schon öfters Fälle, nur ohne Alkoholeinfluss- Den schwarzen Peter hatte dann die (scheinbar viel zu hilfreiche) Person, die das soweit unbeschädigte Auto aus dem Graben zieht- Denn wer ist danach glaubs't ganz sicher Schuld, wenn doch was kaputt ist?? Natürlich derjenige, der beruflich mit dem schweren Gerät unterwegs war und bei Gelegenheit hilfreich war.

Ich würd, allein aus diesem Bericht (welcher sicher nur auf wenige Geholfenen zutrifft) heraus, leider nicht helfen- Bei Alkoholeinfluss der verunfallten Person dann erst recht nicht^^ Man weis scheinbar leider nicht, auf welche Ideen die Leute nach solchen Aktionen kommen ...

  29-05-2016 15:34  jasowas
Unfall
Leider darf heute nichts mehr freiwillig gemacht werden.
Jeder verklagt jeden und die Behörden und Versicherung kommen auch noch ins Spiel.
Früher hätte ich die betroffenen Personen bis zum nächsten Gasthaus mitgenommen, und dem Wirt den Schlüssel in die Hand gedrückt.
Dort können sie bis zum morgen ausschlafen und dann ihre Angelegenheiten klären.
Aber das geht seit einigen Jahren nicht mehr.
Am besten ist es so zu handeln wie die Politiker es vormachen, nix sehen, nix hören, nix können.
Derzeit ist jeder der Dumme, wenn er sich für andere einsetzt.
Du darfst nur noch an dich selber denken, das funktioniert noch am besten, ist am sichersten und verursacht keine Scherereien mit Behörden und Versicherungen.

Alleine schon wegen anderen stehen bleiben ist grenzwertig. Wenn dir jemand drauffährt und du hattest (noch) nicht ordentlich abgesichert, fängt das Theater an. Ganz Übel ist es wenn du alleine bist und keine Zeugen hast, oder selbst schon bei Polizei etc. bekannt bist.



  29-05-2016 16:37  zehentacker
Unfall
Hallo!
Leitpflock und Flurschaden. Der Unfall muss unverzüglich von den Schuldtragenden Lenker der nächsten Polizeidienststelle gemeldet werden, sonst ist das Fahrerflucht und ein Gerichtsfall. Stehenbleiben, selbstverständlich. Unterlassene Hilfeleistung, auch Gericht. Einen Alko- Sünder muss ich als Unbeteiligter nicht am Fahren hindern, diesen wie im Bericht das weiterfahren ermöglichen ist natürlich auch strafbar. Gefährdung der Allgemeinheit.

  29-05-2016 17:02  Fallkerbe
Unfall
Ich wünsche jedem, das man, wenn mans mal braucht, genauso hilfsbereite Menschen vorfindet, wie man selbst hilfsbereit ist.

Im Lauf der Jahre habe ich unter anderem umgekippte Traktoren aufgestellt, Abgesoffene Gespanne aus dem Moor gezogen, Unfallautos geborgen und sogar mal mitgeholfen, ein Rind aus einer Güllegrube zu bergen. Wäre es wirklich besser gewesen, erst mal Polizei, Rettung, Naturschutzbehörden, Amtstierarzt und den Tierschutzverein anzufordern?


Hilfsbereitschaft wäre ein christliche Tugend, Vieleicht am jüngsten Tag sogar mehr Wert als ein paar hundert Kirchenbesuche.

schönen sonntag wünscht Fallkerbe,
bekennender Agnostiker

  29-05-2016 17:25  mitmart
Unfall
Hilfsbereit ja, verunfallten Alkolenkern Fahrerflucht ermöglichen, Nein!

  29-05-2016 18:34  Peter1545
Unfall
Meines Wissens nach muss man die Polizei/Rettung nur bei Personenschaden rufen.
Wegen einem Leitpflog wird sie doch bitte auch niemand rufen!? Meldung nächsten Tage Polizei/ Strassenmeisterei.
Ich nehme mal an dass du keine Alkoholmessgerät dabei hattest?! Somit kannst du die Fahrtüchtigkeit nicht feststellen und ich kann mir nicht vorstellen dass dich deswegen jemand belangt, aber wenn du auf Nummer sicher gehen willst, nimm die 2 fahr sie nachhause und sie werden dir ewig dankbar sein!!
@mitmart: Wie willst du denen fahrerflucht unterstellen, wenn sie sagen dass sie es ohne Polizei regeln wollen??

  29-05-2016 18:44  Veltliner
Unfall
Dazu wäre "Mopi's" Sichtweise intressant.
Der hat's ja gelernt bzw. studiert.

Veltliner


  29-05-2016 18:48  mitmart
Unfall
Wenn du selber mal fast Tot gewesen wärst, weil dich so ein besoffener Tagedieb mit 3 Promille ohne Führerschein und mit einem nicht zum Verkehr zugelassenen aufs Korn genommen hat sähst Alkohol am Steuer vielleicht auch nicht mehr so entspannt. Was heisst Fahrtüchtigkeit feststellen, was willst da noch feststellen wenn einer im Acker steht? Ist doch offensichtlich das er nicht mehr fahrtüchtig ist sonst wär ihm ja der Asphalt nicht ausgegangen. Tut mir leid dafür hab ich weder Verständnis noch Mitleid, wenn der Leitpflock dein Sohn gewesen wäre würdest mir sicher zustimmen.


  29-05-2016 20:12  rbrb131235
Unfall
Ich würde den Beiden helfen, aber nur unter der Bedingung, dass sie keinen Meter mehr weiterfahren.
Auch ich habe schon Fehler gemacht und war froh, dass nicht die schlechtest möglichen Konsequenzen daraus entstanden.
Fallkerbe ist hier auf meiner Linie.

rbrb13

  29-05-2016 21:10  sisu
Unfall
Hallo!
Ganz einfach die beiden einladen und nach Hause bringen, warum bei einem Sachschaden die Polizei rufen? Normalerweise regeln so etwas die Versicherungen untereinander.

  29-05-2016 21:13  enzi99
Unfall
Manche sehen Alkohol am Steuer als Kavaliersdelikt.
Ich hätte in so einem Fall kein erbarmen mit dem Lenker.
Wenn jemand einmal besoffen fährt und es passiert nichts, der wirds immer wieder tun.
Und wenn mal was passiert (mir Verletzten oder gar Toten) ist das genau einmal zu viel.


  29-05-2016 21:41  KaGs
Unfall
Wird auf den Einzelfall ankommen. Wenn Lenker persönlich bekannt ist, dann wird die Hilfe sicher leichter sein, als bei fremden Personen. Dass man die bekannten verunfallten Personen mitnimmt, wird es sicher kein Problem sein. Aber sobald ein öffentliches Gut beschädigt wird, (Leitpflock z. B.) muss unverzüglich die nächste Polizeidienststelle verständigt werden. Nicht erst am nächsten Tag! Sonst ist es Fahrerflucht! Da steht man dann im Zwiespalt mit der "Bauernbergung"! Und bei fremden Personen, die "Hilfe" brauchen, da heißt es schon aufpassen, dass der vermeintliche Unfall nicht eine Falle ist! Ehrlich gesagt, wüsste auch nicht, ob ich das Richtige machen würde! Nachher ist man immer Gescheiter!

  29-05-2016 23:01  rbrb131235
Unfall
@HaPetros !
Bei allem Respekt zu deinem Fall. Hat aber mit der Frage des Threateröffners nichts zu tun.

rbrb13

  30-05-2016 07:58  einfacherbauer
Unfall
1. wie lautet die Frage wenn der Pflock ein Mensch gewesen wäre?

2. ja du hast eine Mitschuld sogar an der Weiterfahrt bzw wenn noch was passiert da du mitgeholfen hast die allgemeinheit zu gefährden. Mitschuld!!

normalerweise heute kein thema mehr dass man sein auto stehen lässt u a taxi nimmt.

  30-05-2016 14:51  Trulli
Unfall
Ganz unterschiedliche Meinungen.......
Ich danke Euch für Eure Diskussionsbeiträge!

Wäre der Pflock ein Mensch gewesen, würde die Frage lauten: Warum setzen sich in der heutigen Zeit noch immer Menschen alkoholisiert ans Steuer und wie verringert oder verhindert man das?

Im konkreten Fall hätte ich sie sowieso nach Hause gefahren! Das Auto war ja doch beschädigt, hätte sich aber gegenüber in der Siedlung gut abstellen lassen...

Wie weit aber Mitschuld reicht, ist wohl in jedem Einzelfall zu klären! Die Meldepflicht liegt aber bei den Unfallbeteiligten! Eine Alkoholisierung, oder den Grad dieser, ist für einen Helfenden auch nicht feststellbar......

Auf jeden Fall ist es so, das bei Sachschaden die Polizei nicht zwingend erforderlich ist!

mfg

  30-05-2016 15:30  Ziegenbua
Unfall
Bei Schädigung Dritter schon, oder bist du eine gesetzlicher Vertretung des Straßenstipflbesitzers? Wenn mir jemand den Zaun umfährt und ich sehe, dass ihm jemand zur Fahrerflucht verhilft will sind beide angezeigt.

Wie du einen sichtlich Alkoholisierten ohne Polizei davon abhalten willst sein wieder freigelegtes Fahrzeug verschwinden zu lassen möchte ich aber sehen.

  30-05-2016 16:43  rbrb131235
Unfall
Hallo Trulli, hier wird diskutiert was gar nicht gefragt ist.

Zu deiner konkreten Frage . Nein, helfen ist noch immer straffrei.


rbrb13

  30-05-2016 17:02  Fallkerbe
Unfall

Das Auto aus der Wiese heraus auf befestigten Grund, bzw zur nächsten Abstellmöglichkeit zu schleppen ist mm. sicher nicht strafbar.

Natürlich gehe ich davon aus, das der Unfalllenker sich mit dem Strassenerhalter bezüglich der durch ihn verursachten Beschädigungen in Verbindung setzt.
Es ist allerdings sicher nicht die Aufgabe des Helfers. Der Helfer könnte natürlich gegebenenfalls als Zeuge gebraucht werden.

@ziegenbua,
den Abschlepper anzeigen? Viel spass dabei.
Das Auto aus der Wiese zu bergen, wieder auf befestigten Grund ist noch keine Straftat.
Wenn der andere hinterher eine Straftat begeht ist das nicht die schuld des Abschleppers.

Anderes beispiel:
deine ziegen büchsen aus, stehen in Neubausiedlungs garten und fressen salat und blumen.
Eine Sachbeschädigung. Ob Fahrlässig oder nicht erstmal nicht geklärt.
Wäre es dann deiner meinung nach strafbar, die Ziegen aus dem garten zu treiben, bevor die Polizei den schaden aufgenommen hat? Und wäre ein zufällig anwesender helfer, der dir hilft die Ziegen aus dem Garten zu treiben. auch strafbar?
Müsste sich der Helfer erst vergewissern, ob der Ziegenbua den entstandenen schaden auch begleicht? Oder die Polizei rufen? Anzeigen vieleicht?









  30-05-2016 17:10  Mogwai
Unfall
Und wenn da Hos ned gschissn hätt daunn würd a no lebn.

  30-05-2016 17:12  Mopi
Unfall
Wer aber freiwillig die Hilfe übernimmt, ist für die Schäden die er verursacht verantwortlich. Verantwortung besteht aber nur für Schädigungen, die vom Helfer verursacht werden.

  31-05-2016 07:34  Ziegenbua
Unfall
Danke Mopi, du triffst es gut.

Wenn ich die Ziegen zurückhole verhindere ich größeren Schaden. Wenn ich das Auto bewege wird der Flurschaden größer, der entstandene Schaden wird bei stehendem Fahrzeug nicht verändert.
Die Geshcihte mit der nächtlichen Bergung, Absicherung der Unfallstelle und nachkommenden Autos wurde ja schon berichtet.

Ich bleib dabei, rausziehn würd ich keinen der im Acker besser aufgehoben ist als auf der Straße. Mich versichern dass er keine gesundheitlichen Beschwerden hat würde ich sehrwohl.



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