Registrierkassenpflicht

Antworten: 16
  04-12-2015 08:24  baldur
Registrierkassenpflicht
Nach dem jetzt die endgültigen Verordnungen stehen gibt es noch immer keine klaren Aussagen, wer jetzt was ab 1.1.16 machen muss.
Ist nur ein pauschalierter Betrieb mit Urproduktion davon ausgenommen.
Was muss man machen, wenn man in beiden Bereichen (Gesamt- und Barumsatz) über der Grenze ist und nur Urprodukt (Kernöl) verkauft?

Wie soll in der Übergangszeit (Beginn des Jahres) ein handschriftlicher Beleg aussehen?
Wie sind die günstigsten Angebote für gesetzeskonforme Registrierkassen?
Wie schauen eure Lösungen bei Registrierkassenpflicht aus?


  04-12-2015 14:21  500 Vario
Registrierkassenpflicht
Nach meiner Auskunft brauchen pauschalierte Betriebe keine Registrierkasse.
Außerdem ist der Verkauf von Urprodukten- dazu zählt meiner Meinung nach auch kaltgepresstes Öl- sowieso ausgenommen.
Veredelte Produkte oder Dienstleistungen fallen in die Registrierkassenpflicht.
Zu den Obergrenzen: Es muss sowohl Umsatzgrenze (15000.- p.A.) als auch Barumsatz über 7500.- liegen.

  04-12-2015 14:21  tiroler
Registrierkassenpflicht
der steuerberater kann Dir helfen!
heinz

  04-12-2015 18:06  tonschi
Registrierkassenpflicht
Guten Abend

Was 500 Vario schreibt stimmt nur bei beiden Überschreitungen ist man RK pflichtig.
Umsatzgrenze ist 150% vom Einheitswert, also des 1.5 fache.
Und Barumsatz ist BAR Überweisungen zählen nicht, das ist dann am Konto ersichtlich.
LG



  04-12-2015 18:22  500 Vario
Registrierkassenpflicht
Also das mit der 1,5fachen Überschreitung vom EHW hab ich noch nie gehört. Möchte damit aber auch nicht sagen, das deine Antwort diesbezüglich richtig oder falsch ist.
Klar, Bar heisst- Geld bekomme ich im wahrsten Sinne des Wortes- von Hand zu Hand und wandert in meine Geldtasche.
Überweisungen sind kein Bargeschäft!!!!!


  04-12-2015 18:31  JD6230
Registrierkassenpflicht
Vollpauschalierter Betrieb ---> keine Registrierkasse, keine Belegerteilungspflicht

alle anderen ab 15000 Umsatz (Gesamt - also alles) und über 7500 Barumsatz (beide Grenzen müssen überschritten sein) --> Registrierkassenpflicht, Belegerteilungspflicht

Urprodukt: kalt gepresste Öle, sofern sie bei einer gewerblichen Ölmühle gepresst wurden.
hat man die Ölpresse selbst, ist es Be- und Verarbeitung!

Ich kaufe mir ein Tablet-PC mit windows-Betriebssystem, einen Bon-Drucker und eine entsprechende Software für das Tablet
Die Software ist mit monatlicher/jährlicher Lizenzgebühr - damit man bei änderungen immer auf dem laufenden stand ist/bleibt.



  04-12-2015 19:46  tonschi
Registrierkassenpflicht
150 % vom EW, dh. wenn dein EW zb. bei 7000 Euro ist hast du einen Umsatz von 10500 Euro.
( angenommener Wert den als pauschal muss man den Umsatz ja nicht wissen)
Also man ist nicht drüber und kannst somit den Barumsatz überschreiten.


  05-12-2015 16:40  heilei
Registrierkassenpflicht
Hallo Vario,
Achtung, nicht alles Bare wandert in die Geldtasche!
Auch Bankomat oder Kreditkartenbezahlungen sind Barumsätze.
Gruß, heilei

  06-12-2015 11:20  reiterfritz
Registrierkassenpflicht
Hallo !
Also Zusammenfassend :
Wenn ich nicht mehr als 10 000 Euro EHW x 1,5 wären 15 000 Euro Vollpauschaliert bin .
Aus einer nicht der URPRODUKTION siehe " www.ris.bka.at " Selbstvermarkte z.B.Brot usw.
NETTO 6818 bei 10% an Letztverbraucher, oder 6337 bei 13% zukünftiger Steuer an Gewerbebetriebe vermarkte , wären 7500 Euro besteht für mich KEINE Registrierkassenpflicht nur eine Einzelaufzeichnungs-und Belegerteilungspflicht !

Ist das Zutreffend !?

  06-12-2015 20:53  tonschi
Registrierkassenpflicht
Hallo reiterfritz

Urproduktion zählt zu dem Einheitswert, für das bist Du ja Vollpauschaliert und kannst auch darüber liegen, denn du musst beide Grenzen überschreiten für eine Registrierkassenpflicht.
Einzelaufzeichnung und Belegerteilungspflicht besteht ja nur bei Registrierkassenpflicht .
Um genau zu sein müsste dein Umsatz 14999 Euro ausmachen bei der Pauschalierung dann könnte deine Bareinnahme über 7500 liegen oder hast einen Umsatz bei der VP von 24000 Euro dann dürfen deine Bareinnahmen nicht höher als 7499 Euro sein.


  07-12-2015 08:05  heilei
Registrierkassenpflicht
Hallo,
Belegerteilungspflicht ist unabhängig von der Registrierkassenpflicht und gilt ab 1.1.16 immer,
außer bei den wenigen Ausnahmen.
Gruß,
heilei

  07-12-2015 17:47  tonschi
Registrierkassenpflicht
Hallo Heilei !
Nein Belegerteilungspflicht gilt nur bei Registrierkassenpflicht für Privatpersonen, also so wie gehabt.
LG

  07-12-2015 19:00  heilei
Registrierkassenpflicht
Hallo Tonschi,
woher hast Du deine Info?
Lies mal im Download auf Seite 2 das Beispiel durch!
https://noe.lko.at/?+Steuer+&id=2500,,1294983

Hier auch noch direkt von der BMF Seite:
Was bedeutet die Belegerteilungsverpflichtung für den Unternehmer?
Der Unternehmer hat über jede empfangene Barzahlung einen Beleg, der den Anforderungen des § 132a Abs. 3 BAO entspricht, auszufolgen. Diese Verpflichtung besteht ab 1. Jänner 2016 unabhängig vom Jahresumsatz und vom Betrag der Barzahlung. Erleichterungen regelt die Barumsatzverordnung.
Gruß,
heilei


  08-12-2015 10:39  abcd



  08-12-2015 16:48  tonschi
Registrierkassenpflicht
hallo ja stimmt schon aber nur wenn du Buchführungspflichtig oder Registrierkassenpflichtig bist. Wenn du Vollpauschaliert mit Urproduktion bist und nicht in die Registrierkassenpflicht fällst (Überschreitung beider Grenzen), schreibst du weiterhin Rechnung an Firmen und sparst dir Belegerteilung an Privatpersonen. 500 Vario und JD 6230 hat dies am Anfang schon richtig gesagt.
Info LK Abteilung Finanzen, Namen vom Vortragenden weis ich nicht mehr, hab aber sicher 5 mal gefragt gg schönen Abend noch.

  08-12-2015 18:24  heilei
Registrierkassenpflicht
Hallo Tonschi,
ich bin kein LW Spezialist, aber auf einem WK Vortrag im Herbst wurde von
einem Steuerberater auch noch einiges "Ungültige" vorgetragen.
Daher lieber nicht auf Gehörtes verlassen, es zählt nur Belegtes :-)
Schönen Feierabend!

  08-12-2015 22:26  tonschi
Registrierkassenpflicht
nein war von der Landwirtschaftskammer und erst vor 3 Wochen LG



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