Zahlungsansprüche nicht weitergeben

Antworten: 16
  08-11-2015 18:13  johnny73
Zahlungsansprüche nicht weitergeben
Problem: Ich hab einige feldstücke gekauft bzw. gepachtet. Nun will mir der Vorpächter die Zahlungsansprüche nicht weitergeben !!Dem Grundbesitzer ist es eigentlich egal der meint nur schau das du die bekommst !! Wie komm ich zu diesen und bringen sie dem Verpächter was ohne Flächen??

  08-11-2015 18:40  ast99
Zahlungsansprüche nicht weitergeben
Die ZA sind beim Vorpächter und nicht beim Verpächter. Da die ZA neu zugeteilt würden hat jeder Betrieb 2015 fehlende ZA zugeteilt bekommen. Der Vorpächter sollte im Normalfall für seine komplette Fläche ZA zur verfügung haben. Dem Vorpächter verfallen die ZA in die nationale Reserve wenn er diese 2 Jahre nicht nützt. Wenn dieser innerhalb von 2 Jahren wieder Fläche ohne ZA bekommt, kann er die überschüssigen ZA auf die Fläche legen. Der Vorpächter wird sie dir also wahrscheinlich nicht freiwillig ohne finanziellle abgeltung geben, da er sicher nicht erfreut ist dass du die von ihm gepachtete Fläche gekauft hast.

Das Merkblatt "Direktzahlungen 2015" solltest du aber Zuhause haben, wo einiges nachzulesen ist:

www.ama.at/getattachment/16343ee3-fd16-48e7-b3b4-c0c656875555/Merkblatt_DIZA2015.pdf

  08-11-2015 18:45  Jophi
Zahlungsansprüche nicht weitergeben
Die andere Möglichkeit, Du suchst Dir jemand anderen, der Zahlungsansprüche zu verkaufen hat.

  08-11-2015 18:50  praesident
Zahlungsansprüche nicht weitergeben
na wirklich eigenartig,
da pachtet und kauft einer Felder (jetzt nehme ich mal an über den bisherigen bezahlten Preis) und wundert sich das der Vorbewirtschafter ihm die Zahlungsansprüche nicht weitergibt. Dem waren die Felder eh zu viel und trotzdem gibt er die ZA´s nicht her, tja böse Menschen gibt es.
Das einzig gute an den ZA ist das die Preistreiberei eingeschränkt wird.


  08-11-2015 19:31  johnny73
Zahlungsansprüche nicht weitergeben
Alles Recht und gut das heisst ich kauf mir Za und die sache ist erledigt -wenns noch welche gibt !! Anders bekomm ich ja keine direktzahlung !!


  08-11-2015 19:41  ast99
Zahlungsansprüche nicht weitergeben
Wenn im Pachtvertrag mit dem Vorpächter eine Rückgabe der ZA vermerkt ist, hättest noch eine Möglichkeit. Da es dem Bestitzer egal ist, wird das eher nich der Fall sein.


  08-11-2015 19:43  quaxi14
Zahlungsansprüche nicht weitergeben
hallo zusammen,
ast99 hat mit dem meisten was er geschrieben hat recht. Das einzige das nicht stimmt ist das die ZA bei Nichtnutzung schon im ersten Jahr verfallen. Das ist jetzt neu.
Die ZA sind aber nicht an eine bestimmte Fläche gebunden. Wenn ich also eine neue Fläche bekommen ohne ZA kann ich darurch nicht weitergegebene ZA auslösen. Außderdem habe ich ab 2016 wieder die Möglichkeit solche ZA zu verkaufen, wobei dabei aber 50 % des Wertes der ZA in die Nationale Reserve gehen.
Du hast also die Möglichkeit des bisherigen Pächter davon zu überzeugen das ihm die ZA nichts bringen, oder du kaufst dir die ZA wobei du aber die doppelte Anzahl kaufen musst, um für alles eines Prämie zu erhalten!

  09-11-2015 05:54  DJ111
Zahlungsansprüche nicht weitergeben
Sie können dem bisherigen Verpächter sehr wohl etwas bringen!
Zum Ersten sind meist nicht auf allen Flächen ZA und vor allem oft nicht in voller Höhe vorhanden
Zum Zweiten darf die Summe der 2015 aus den ZA zu errechnenden Zahlung/h um etwas höher sein, als die bisher.
Die Geschichte mit dem "unerwarteten Gewinn" ist allerdings etwas kompliziert und muss man sich in jedem Fall anschauen.

  09-11-2015 07:34  beglae
Zahlungsansprüche nicht weitergeben
Ist vollkommen normal das der Pächter die nicht abgibt muss ihn halt ein Angebot machen , kamst die Flächen auch ohne ZA verpachten/ bewirtschaften.


  09-11-2015 10:05  MC122
Zahlungsansprüche nicht weitergeben
Hallo,

ich hab hier auch noch eine Frage. Aber ab der nächsten Förderperiode sollte man für jeden Hektar gleich viel bekommen oder, auch für die jetzt dazu gepachteten ohne ZAs oder? Damit meine ich, wenn ich jetzt eine Fläche ohne ZAs kaufe oder pachte, bekomme ich ab 2020 den fixen Hektarsatz dafür?


  09-11-2015 11:03  DJ111
Zahlungsansprüche nicht weitergeben
richtig.

  09-11-2015 11:55  ast99
Zahlungsansprüche nicht weitergeben
@DJ111! Das halte ich nicht für richtig.
"Die Neuzuteilung der Zahlungsansprüche beruht auf Basis der ausbezahlten Direktzahlungen 2014 (ausbezahlte Einheitliche Betriebsprämie und Tierprämien. Vorsicht: keine Zahlungen betreffend Ausgleichszulage und ÖPUL!) und der beantragten beihilfefähigen Fläche im MFA 2015. Durch die Umstellung auf das Regionalmodell sollen die Zahlungsansprüche bis 2019 "
Somit werden für neu gekaufte od,. gepachtete Flächen keine ZA mehr zugeteilt (ausser Neubeginner).


  09-11-2015 12:04  DJ111
Zahlungsansprüche nicht weitergeben
Was interessieren mich dann - also nach 2019- noch die alten ZA?
Jedenfalls bekommen bis dann alle je ha gleich viel, egal ob alle ZA vorhanden waren oder nicht.

  10-11-2015 06:32  DJ111
Zahlungsansprüche nicht weitergeben
Anekdote dazu:

Mir hat auch ein selbsternannter Z-Bauer einige ha weggepachtet, die ich davor etwa 15 Jahr bewirtschaftet hatte.
Feindliche Übernahme sozusagen ;-)

Natürlich wollte er dann auch gerne die ZA dazu.
Bevor sie verfallen, soll er sie meinentwegen haben, allerdings nur die, welche ich nicht auslösen kann.
Da ich ja nicht für die gesamte Fläche ZA hatte und ausserdem ein gewisser Flächenschwund möglich wäre um die gesamte Auszahlungssumme vom Vorjahr als Basis zu erhalten, hab ich mir gedacht, rechne ich mir das selbst aus.

Nach langem lesen und hin- und herrechnen, kam ich zu keinem Ergebnis, wo ich mir sicher war, dass das stimmt.

Fragt man also die BK-Förderungsstelle:

Zusammenfasssung: Auch da traute sich keiner eine verbindliche Zahl zu nennen.

OK, ruf ich also in Wien bei der AMA direkt an.

Zusammenfassung: Es hat eine Weile gedauert, bis ich zu dem richtigen Mann gekommen bin. Der konnte mir das so freiweg auch nicht ausrechnen und versprach mir mich zurückzurufen.

Bezeichnenderweise (für dieses ganze TheaterI kam der Rückruf dann am Faschingdienstag.

Antwort seinerseits: Man kann sich mehr behalten, als bis jetzt je ha ausbezahlt wurde, aber wieviel ganz genau, das konnte er mir auch nicht sagen.

WARUM IST NIEMAND IN DER LAGE SOWAS AUSZURECHNEN ??????????????????

Fazit: Ich hab nun in gutem Glauben etwas abgegeben und warte schon gespannt auf die Auszahlung oder besser gesagt auf die Berechnung dazu ;-)

Gleiches gilt für Investförderung oder AIK Anträge:
Da werden bergweise Papiere benötigt, eingescannt, an die Förderstelle weitergereicht und dann passiert es einfach: Nämlich monatelang einfach gar nichts ;-)

Auch da geht's um keine großen Summen (zumindest bei mir) und mittlerweile sind meine Projekte fast fertiggestellt.

Vielleicht kommen ja noch Zu- oder Absagen bevor die Anlagen komplett abgeschrieben sind ;-)

Es wird immer wieder Vereinfachung versprochen (vorzugsweise noch häufiger vor Wahlen).
Tatsächlich wird der ganze Bürokratiemoloch immer träger und unsinniger.

Ich habe ja die Vermutung, dass das so lange geht, bis das ganze Budget für die eigene Systemerhaltung aufgeht und die Auszahlungen komplett eingestellt werden ;-)

Von uns wird erwartet, dass jeder m² digitalisiert wird, keine Frist um einen Tag versäumt wird, die Aufzeichnungen perfekt sind und die "Behörde" hat alle Freiheiten???

Aber morgen ist ja eh schon wieder der 11.11.
Da ist das ganze dann wieder besser verständlich.

Was einmal als Ausgleich für Ertragseinbußen gedacht war, ist wohl endgültig zu einem ganzjährigen bezahlten Faschingsumzug verkommen ;-)

So macht es einfach nur das ganze Jahr Spaß Bauer zu sein ;-)

  10-11-2015 09:34  ast99
Zahlungsansprüche nicht weitergeben
@ DJ111!
"Was einmal als Ausgleich für Ertragseinbußen gedacht war, ist wohl endgültig zu einem ganzjährigen bezahlten Faschingsumzug verkommen ;-)"

So ähnlich wird es bei der Hagelversicherung weiter gehen:

Für die Zukunft sieht das Regierungsprogramm im Sinn einer längerfristigen Absicherung
eine Ernteversicherung statt punktueller Hilfen aus dem Katastrophenfonds vor.
Diesbezügliche Überlegungen zur Gestaltung und Finanzierung werden bereits im BMLFUW
angestellt.

Da wird wieder der Beamtenapparat aufrechterhalten und Quersubventioniert. Den betroffenen wird unterm Strich nicht viel geholfen sein.

Habe da noch eine Frage zum eigentlichen Thema (dein voriger Beitrag).

Wenn ich z.B. 2017 meine Fläche bewirtschaftete Fläche vergrößere und keine ZA übertragen bekomme so wie es bei johnny73 der Fall ist) fehlen mir ja für diese Fläche ZA. Somit kann ich 2019 nicht für jedes ha gleichviel bekommen als jemand der für seine komplette Fläche ZA zur Verfügung hat, oder?


  10-11-2015 10:20  payment
Zahlungsansprüche nicht weitergeben
doch

  10-11-2015 11:57  DJ111
Zahlungsansprüche nicht weitergeben
Am Ende der Übergangsfrist - 2019 - ist es komplett egal, was vorher mal war und die Prämien werden wieder wie früher je ha ausbezahlt.

... vorbehaltlich der Genehmigung ...
... vorbehlatlich der verfügbaren Mittel ...
... vorbehaltlich etc.


Mehr Infos zeigen
Landwirt.com Händler Landwirt.com User
  • Einloggen
  • Registrieren

Hilfe/Kontakt
Apple Store
Get it on Google Play
HUAWEI AppGallery
Landwirt.com GmbH, your marketplace, Rechbauerstraße 4/1/4, A-8010 Graz
Alle Angaben ohne Gewähr - Druck- und Satzfehler vorbehalten. marktplatz@landwirt.com
© Copyright 2024 Landwirt.com GmbH Alle Rechte vorbehalten.