Registrierkassenpflicht

Antworten: 33
  04-11-2015 08:01  beginner
Registrierkassenpflicht
An alle Landwirtskollegen die hier betroffen sind!

Wie geht ihr mit diesem neuen Gesetz um? Was denkt ihr darüber?

Es heisst ja, dass ab 1.1.2016 eine elektronische Registrierkasse pflicht ist (bis 5000€ Strafe) und ab 1.1.2017 soll das ans Finanzsystem angeschlossen werden.

Ich finde es schlimm für alle Direktvermarkter z.b. wie wir.
Wir verkaufen auch Zuchttiere in ganz Europa und kassieren gern Bar (bei dem Bankensystem weiss man ja nicht mehr so recht)
Damit kommen wir wohl über die 7500 in Bar und vor allem kommt fast jeder Betrieb über 15000 Einnahmen. Alles was also nicht Überwiesen wird (es ist auch Kreditkarte und Bankomat nicht ausgenommen), zählt zu den 15000 €.

Damit wird halt auch schon der erste grosse Schritt geschaffen, Bargeld abzuschaffen.

Leider.

beginner

  04-11-2015 08:12  Radagast
Registrierkassenpflicht
Was bitte ist so schlimm daran sich das Geld für ein Zuchttier überweisen zu lassen?



  04-11-2015 08:14  hans.essl
Registrierkassenpflicht
Tierverkauf ist Urproduktion,also nicht aufzuzeichnen(vorausgesetzt man ist Vollbauschaliert)

  04-11-2015 08:40  Mopi
Registrierkassenpflicht
Falls man betroffen ist ( sind die Meisten ) ist die Software im beigefügten link eine günstige Variante.
 


  04-11-2015 08:43  Gerhardkep
Registrierkassenpflicht
In denn meisten EU-Ländern ist Barzahlung über 1000.- sowieso schon verboten.
Und die Verordnungen sind für die Registrierkassenpflicht noch gar nicht alle raus.

  04-11-2015 09:11  einfacherbauer
Registrierkassenpflicht
@hansl.essl

so nicht ganz richtig mit deiner urproduktion. es sind einige sache ausgenommen gewesen bzw noch in zukunft ausgenommen. falls man aber über die schwellenwerte rüber kommt bist du auch für urproduktion aufzeichnugnspflichtig und abgabenpflichtig. das ist ja der schmäh bzw. kann man von offizieller stelle noch nichts genaues berichten über die ausnahmen (mein Stand per 28.10. vom steuerberater)

  04-11-2015 09:51  beginner
Registrierkassenpflicht
Man kann ja wohl Rechnungen auch noch etwas "schön" schreiben...dann kommt man auch noch hin.

Bzw. wenn man weiter hin BAR kassiert, weiss ja keiner ob man 7500 oder 10000 € Bar einnimmt...oder?

  04-11-2015 10:43  Mopi
Registrierkassenpflicht
Das ist so nicht richtig "beginner". Man ist verpflichtet dem gegenüber einen Beleg auszuhändigen.
Wird bestimmt seltsam aussehen, wenn DU € 10.000,-- kassierst, und deinem Kunden einen Beleg mit € 7.500,-- ausstellst.

MFG
Mopi

  04-11-2015 11:09  beginner
Registrierkassenpflicht
Mhhh...ok..danke für die Info

Wie wird das in der Praxis aussehen eurer Meinung nach? Beleg kann man nur aushändigen, wenn man etwas in die Kassa tippt bzw. auf einen Block geschrieben und dann nachgetragen...und das nur, wenn der Kunde den Beleg haben will.

Das wäre immer noch so wie in der Werkstatt: brauchen sie eine Rechnung?

  04-11-2015 11:39  Mopi
Registrierkassenpflicht
Du bist verpflichtet dem Kunden den Beleg zu geben.

  04-11-2015 11:50  beginner
Registrierkassenpflicht
na das wird lustig....

  04-11-2015 12:21  Radagast
Registrierkassenpflicht
Es ist auch verboten schwarz zu arbeiten.
Trotzdem wird es gemacht.

  04-11-2015 12:23  einfacherbauer
Registrierkassenpflicht
@beginner

auf deine werkstatterfahrung würde ich mich nicht einlassen.

ein Freund hat einen buschenschankbetrieb wo die rechnungslegung in den vergangenen jahren absolut kein thema war. eher unüblich für den normalen gast. eher vereine oder firmenfeiern wollten eine rehcnung. sowieso kein problem.
nachdem jetzt in den medien die rechnungslegung und kassapflicht breit getreten wurde, wird man schief angesehen wenn man nicht von vornherein eine rechnung auf den tisch legt da viele glauben dass man schwarz kassiert.

für diejenigen die gute umsätze einfahren und nebenbei was machen würde ich ab sofort - nciht erst im jänner - die rechnungslegung einführen. die finanz ist nicht dumm und kann dich 7 jahre prüfen. da kommt was zusammen.
wird für viele spannend die im kommenden jahr auf einmal den doppelten umsatz ausweisen müssen.

  04-11-2015 12:53  FeSt
Registrierkassenpflicht
Maschinenselbstkosten? (unter ÖKL)

  04-11-2015 18:34  Gratzi
Registrierkassenpflicht
und wie ist es, wenn ich meinen Firmensitz nicht in der EU habe?

  04-11-2015 19:10  einfacherbauer
Registrierkassenpflicht
nicht in österreich würde genügen.,

dann bist du ja auch nicht in Ö steuerpflichtig. wo hast du deinen hauptwohnsitz? wegen einkommenssteuer

  04-11-2015 21:13  rotfeder
Registrierkassenpflicht
Hallo!
Das mit der Registrierkassa wird sowieso nichts werden. Es weiß ja keiner wie das in der Praxis funktionieren soll, am wenigsten die Politiker und die Finanz. Am wahrscheinlichsten ist, das man einen Rückzieher macht und alles ist beim Alten .
Z.B. eine Eisdiele, wo an einem heißen Sommertag die Leute Schlangestehen, der hat ja mit eintippen und Rechnungdrucken mehr Arbeit, als mit dem Becherfüllen.

  05-11-2015 01:34  Gratzi
Registrierkassenpflicht
Irkutsk in Sibierien, wir kennen einen solchen Blödsinn gar nicht.


  05-11-2015 06:36  beginner
Registrierkassenpflicht
Hab gestern mit meiner Cousine geredet..die arbeitet bei einem Steuerberater.
Die Dinge ändern sich wöchentlich.
Im Moment sind vollpauschalierte Betriebe noch bzw. wieder ausgenommen.

Ihr Chef ratet abzuwarten...nichts ist fix - Ausser die Belegabgabepflicht

  05-11-2015 09:22  einfacherbauer
Registrierkassenpflicht
ja wie bei der AMA - abwarten Schnapserltee trinken

  06-11-2015 11:50  Gratzi
Registrierkassenpflicht
Danke liebe "schwarze" Stümper:




Registrierkassenpflicht: Wer ist betroffen, für wen gibt es Ausnahmen

Nun ist das Thema Registrierkassenpflicht endgültig beschlossen. Wer davon nun tatsächlich betroffen ist, bzw. für wen es Ausnahmen gibt: Hier nun die endgültige Regelung.

Am 14. August 2015 wurde das Steuerreformgesetz 2015/16 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Als Maßnahme zur Gegenfinanzierung der Steuerreform ist u.a. eine ab 1. Jänner 2016 geltende Registrierkassenpflicht für Unternehmen vorgesehen. Ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen wurde kürzlich der Entwurf zur Registrierkassensicherheitsverordnung und die Barumsatzverordnung 2015 veröffentlicht.
Von der Registrierkassenpflicht betroffen sind Betriebe ab einem Jahresumsatz von € 15.000,- und jährlichen Barumsätzen von mehr als € 7.500,- pro Betrieb. Diese Betriebe sind verpflichtet, alle Bareinnahmen mit elektronischer Registrierkasse einzeln zu erfassen. Als Barzahlung definiert das Gesetz auch die Zahlung mit Bankomat oder Kreditkarte, die Hingabe von Barschecks sowie die Zahlung mit vom Unternehmer ausgegebenen Gutscheinen, Bons, Geschenkmünzen, etc.
Tipp: Überweisungen mittels Erlagscheinen und E-Banking werden vom Gesetz nicht erfasst und fallen daher nicht unter die Registrierkassenpflicht.

Erleichterungen und Ausnahmen
Erleichterungen für bestimmte Gruppen sieht die Barumsatzverordnung 2015 vor, welche ebenfalls mit 1. Jänner 2016 in Kraft tritt und die bis dahin gültige Barbewegungs-Verordnung außer Kraft setzt. So dürfen jene Betriebe, die Barumsätze im Freien ausführen und bisher unter die „Kalte Händeregelung“ gefallen sind (z.B. Maronibrater, Eisverkäufer, Christbaumverkäufer, Marktfahrer, Fiaker), weiterhin die vereinfachte Losungsermittlung mittels Kassasturz in Anspruch nehmen.
Voraussetzung ist jedoch, dass die Umsatzgrenze von € 30.000,- pro Jahr nicht überschritten wird. Ist die vereinfachte Losungsermittlung zulässig, dann besteht weder eine Registrierkassenpflicht noch eine Belegerteilungspflicht.
Unternehmen, die ihre Leistungen außerhalb einer Betriebsstätte erbringen und zur Führung von Registrierkassen verpflichtet sind, müssen diese Umsätze nicht sofort erfassen, sondern dürfen diese nach Rückkehr in die Betriebsstätte in der Registrierkasse eingeben. Außerhalb der Betriebsstätte besteht jedoch eine „händische Belegerteilungspflicht“ z.B. mittels Paragon und die Verpflichtung, hiervon eine Durchschrift zusammen mit dem Kassenbeleg aufzubewahren. Davon betroffen sind „mobile Berufe“ wie z.B. Friseure, Masseure, Hebammen, Ärzte, Tierärzte, Reiseleiter und Fremdenführer.
Erleichterungen und Ausnahmen bei der Registrierkassenpflicht sind auch für kleine Vereinsfeste, wie z.B. Feuerwehr- und Pfarrfeste sowie für bestimmte Warenausgabe- und Dienstleistungsautomaten bis zu einem Einzelumsatz von € 20,- wie z.B. Zigarettenautomaten und Tischfußballautomaten vorgesehen. Zudem gibt es Ausnahmen für Fahrausweisautomaten und für Onlineshops.

Belegerteilungspflicht
Mit der Registrierkassenverpflichtung wurde auch die verpflichtende Belegerteilung eingeführt. Für jeden Betrieb besteht ab 1.Jänner 2016 die Verpflichtung, bei Barzahlungen einen Beleg zu erstellen und dem Käufer auszuhändigen. Dieser muss den Beleg entgegennehmen und bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten für Zwecke der Kontrolle durch die Finanzverwaltung mitnehmen. Die verpflichtende Belegerteilung besteht unabhängig vom Jahresumsatz und vom Betrag der Barzahlung.

Manipulationsschutz
Ab 1. Jänner 2017 muss die Registrierkasse auch mit einem Manipulationsschutz versehen sein, dessen technische Anforderungen (Zertifikat, digitale Signatur) detailliert im Entwurf der Registrierkassensicherheitsverordnung beschrieben werden. Das bedeutet, dass bereits vorhandene oder bis zum 1. Jänner 2017 gekaufte Kassensysteme nachgerüstet werden müssen. Vor Inbetriebnahme der Sicherheitseinrichtung ist die Registrierkasse über FinanzOnline zu melden. Ebenfalls besteht ab 1. Jänner 2017 eine Meldepflicht beim Finanzamt, wenn die Registrierkasse länger als 48 Stunden ausfällt.
Tipp: Bei Kauf einer neuen Registrierkasse sollte darauf geachtet werden, dass sie entsprechend den ab 2017 geltenden Anforderungen nachrüstbar ist.

Kosten und Absetzbarkeit
Das BMF schätzt die Kosten für die Anschaffung bzw. Umrüstung einer „einfachen“ Registrierkasse mit entsprechendem Sicherheitssystem auf voraussichtlich € 400,- bis € 1.000,-. Als Unterstützung kann für die Anschaffung oder Umrüstung frühestens in der Einkommensteuererklärung 2015 eine Prämie von € 200,- beantragt werden. Zusätzlich ist die volle Absetzbarkeit der Kosten im Jahr der Anschaffung möglich.

Sanktionen und Strafen
Wird ab 1. Jänner 2016 keine Registrierkasse genutzt oder verfügt die Registrierkasse ab 1. Jänner 2017 nicht über die technische Sicherheitseinrichtung, ist dies als Finanzordnungswidrigkeit strafbar (Strafrahmen bis € 5.000,-) und kann zu einer Schätzung des Gewinns durch das Finanzamt führen. Die Nichtausfolgung eines Belegs stellt ebenfalls eine Finanzordnungswidrigkeit mit einem Strafrahmen bis € 5.000,- dar. Laut Angaben des BMF hätte die Nichtmitnahme des Belegs keine finanzstrafrechtlichen Konsequenzen für den Kunden, allerdings ist bei einer Kontrolle durch die Finanzverwaltung eine Mitwirkungspflicht des Kunden gegeben.

Registrierkassenpflicht Johannes Ruhs klein
Autor: Johannes Ruhs, Bakk. MSc, Steuerberater Berufsanwärter, SOT Süd- Ost Treuhand
www.sot.co.at

  06-11-2015 12:52  heilei
Registrierkassenpflicht
Deine Freunde sind aber nicht am letzten Stand!

  06-11-2015 12:53  FeSt
Registrierkassenpflicht
Nochmals, kassierte MaschinenSELBSTkosten?


  06-11-2015 18:23  reiteralm
Registrierkassenpflicht
@Gratzi: Hilf mir einmal:
Belegerteilungspflicht:
Beim Gastwirt schreibt der Kunde immer nur an. Der Kunde bezahlt nur einmal im Monat per Überweisung. Der Wirt schreibt nur auf einen Bierzettel nur Stricherlliste.
Die Rechnung gibt er dem Kunden einmal zu Monatsanfang vom letzten Monat durch handgeschriebene Rechnung. Möglich oder nicht?
Lt. deiner Definition braucht die Belegerteilung nur bei Barzahlung sein.
Du wirst noch keine Antwort finden. Den jeder Steuerberater hat eine andere Auslegung der Gesetzesvorlage.

  06-11-2015 19:41  heilei
Registrierkassenpflicht
Richtig so, Sammelrechnung!
(Sollte er dann bar bezahlen, genügt die handgeschriebene Rechnung alleine nicht!)

In einer Werkstatt z.B. kannst auch Ersatzteile abholen und nach einem
vereinbarten Zeitraum bekommst die Rechnung. Zur Sicherheit würde ich
aber Lieferscheine davon sammeln oder selber mitschreiben.

  06-11-2015 20:09  LW-Maise
Registrierkassenpflicht
Hallo !
Hier finden sie alles über die Registrierkassenpflicht

http://wko.at/registrierkassen
mfg.
Maise

  06-11-2015 20:11  Gratzi
Registrierkassenpflicht
Dann muss ich das der Wirtschaftskammer weitergeben, ich habe gestern das Mail erhalten!!!

  07-11-2015 06:04  mostilein
Registrierkassenpflicht
soweit ich weis brauchen jetzt vollpauschalierte direktvermarkter keine und ich kaufe mir auch keine

  07-11-2015 11:15  einfacherbauer
Registrierkassenpflicht
"vollpauschalierte direktvermarkter" :D was es alles gibt

  17-11-2015 07:58  ostwind
Registrierkassenpflicht
https://www.bmf.gv.at/steuern/selbststaendige-unternehmer/Registrierkassen.html

-> Erlaß zur Registrierkassenpflicht veröffenltlicht

-> 5. Beispiele bestimmter Berufe

-> 5.6 Vollpauschalierte Land- und Forstwirte
Gilt meines Wissens nur für Urprodukte laut Urprodukteverordnung

  17-11-2015 08:09  ostwind
Registrierkassenpflicht
https://www.bmf.gv.at/steuern/selbststaendige-unternehmer/Registrierkassen.html

-> Erlaß zur Registrierkassenpflicht veröffenltlicht

-> 5. Beispiele bestimmter Berufe

-> 5.6 Vollpauschalierte Land- und Forstwirte
Gilt meines Wissens nur für Urprodukte laut Urprodukteverordnung

  17-11-2015 10:23  beginner
Registrierkassenpflicht
Ich sehe da keine Nummerierungen..wo findest du 5.6?

  17-11-2015 18:44  ostwind
Registrierkassenpflicht
5. Beispiele bestimmter Berufe anklicken und runterscrollen bis Punkt 5.6!

5.6. (Voll- und teilpauschalierte) Land- und Forstwirte

Die Registrierkassenpflicht erfasst Unternehmer mit betrieblichen Einkünften (Einkunftsarten § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 EStG 1988) und damit grundsätzlich auch Land- und Forstwirte.

Werden Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft nach § 17 EStG 1988 und die Umsätze nach § 22 UStG 1994 besteuert, ist hinsichtlich der Registrierkassenpflicht zu unterscheiden:

Soweit der Gewinn auf Grundlage der Vollpauschalierung ermittelt wird, besteht keine Registrierkassenpflicht (zB einheitswertabhängige Pauschalierung gemäß § 2 der LuF-PauschVO 2015; flächenabhängige Durchschnittssätze gemäß § 5 Abs. 3 der Verordnung). In diesem Umfang besteht damit auch keine Einzelaufzeichnungs- und Belegerteilungspflicht. Rechnungserteilungspflicht nach § 11 UStG 1994 bleibt davon unberührt. Dies gilt nur, wenn die Umsätze nach § 22 UStG 1994 besteuert werden. Dies gilt daher nicht im Falle einer Option auf Regelbesteuerung gemäß § 22 Abs. 6 UStG 1994 sowie bei Überschreiten der Umsatzgrenze des § 22 Abs. 1 UStG 1994.
Soweit der Gewinn in Abhängigkeit von den tatsächlichen Betriebseinnahmen zu ermitteln ist (Teilpauschalierung), besteht Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht (zB Teilpauschalierung gemäß § 9 der Verordnung, Teilpauschalierung bei Weinbaubetrieben [inklusive Buschenschank] mit einer weinbaulich genutzten Grundfläche von mehr als 60 Ar gemäß § 4 Abs. 1 der Verordnung, Teilpauschalierung im Rahmen des Nebenerwerbs gemäß § 7 der Verordnung [zB Zimmervermietung mit Frühstück bis 10 Betten, Be- und/oder Verarbeitung, Almausschank], Mostbuschenschank, Gartenbau gemäß § 5 Abs. 2 der Verordnung, gewinnerhöhende Beträge gemäß § 15 der Verordnung).
In derartigen Fällen besteht Registrierkassenpflicht, wenn die Umsatzgrenzen gemäß § 131b Abs. 1 Z 2 BAO in Bezug auf den gesamten Betrieb überschritten werden.
Es bestehen keine Bedenken, den Umsatz aus dem vollpauschalierten Betrieb mit 150 % des entsprechenden Einheitswertes zu schätzen (siehe UStR 2000 Rz 2907).
Für die Berechnung der Barumsatzgrenze des Betriebes (7.500 Euro) sind die als Folge der Vollpauschalierung nicht belegerteilungspflichtigen Barumsätze nicht heranzuziehen.



  18-11-2015 06:37  beginner
Registrierkassenpflicht
Wir sind ja pauschaliert und haben keinen Buschenschank oder Zimmervermietung.

Zum Glück

danke



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