Schranken auf Privatweg - Erlaubnis und Haftung

Antworten: 4
  12-05-2015 11:18  Manfred_Kampusch
Schranken auf Privatweg - Erlaubnis und Haftung
Ein Landwirt fragt nach, ob er auf einem Privatweg einen Schranken einfach aufstellen darf und ob er dadurch seine Haftung für Radfahrer, Autofahrer, usw. minimieren kann. Details dazu unter www.landwirt.com/fachfragen (s. link)
Kann da wer weiterhelfen?


  12-05-2015 16:21  textad4091
Schranken auf Privatweg - Erlaubnis und Haftung
Bei Haftungsfragen wird der Schranken wohl weniger bringen denn eine Fahrverbotstafel mit dem Zusatz "Gilt auch für Radfahrer".

Die Frage wegen der Rettung würde ich gesondert klären und zuerst einmal mit der örtlichen Einsatzstelle sprechen, wie das gehändelt wird.

  12-05-2015 20:01  Agrargem
Schranken auf Privatweg - Erlaubnis und Haftung
Also wir haben rund 20 km Forststraßen, alle mit Fahrverbot "Forststraße" versehen und der Hauptweg ist zusätzlich mit einem Schranken abgesperrt. Den Schlüssel für den Schranken hat außer den Berechtigten noch die Rettung, die Feuerwehr und die Polizei. Der Schranken sollte von beiden Seiten durch ein Hinweisschild angekündigt werden und der Schranken selbst in auffälliger unterschiedlicher Farbe gestrichen sein, damit nicht, wie in unserer Nähe geschehen, ein Radler in den Schranken fährt. Die Haftung gegenüber nicht Berechtigten kannst du nur durch einen Schranken (=totale Sperre) minimieren.
MfG

  14-05-2015 14:14  rob98
Schranken auf Privatweg - Erlaubnis und Haftung
@ textad

genau das gegenteil ist der Fall nur ein versperrter schranken gibt eine effektive haftungssicherheit jede tafel sei es forststrasse oder fahrverbot gilt aufch für radfahrer und dergleichen ist auf privatstraßen nicht gültig da es für verkehrszeichen eine verordnung der straßenverkehrsbehörde braucht und die ist aber für privatwege nicht zuständig

du schliesst die haftung aus indem du die strasse mit einem schranken absperrst und einem schloß verschliesst ist der schranken zwar da aber offen haftet derjenige der als letzter den schranken nicht versperrt hat wird der nicht ausgeforscht haftet der wegeigentümer bzw der obmann wenn es eine weggemeinschaft ist

für angrenzende schadhafte bäume haftet der jeweilige waldbesitzer

wenn ein mountainbiker under dem schranken sein rad durchschiebt und die straße benützt gibt es keine haftung des wegeigentümers - dem radfahrer ist damit bewusst das die strasse gesperrt ist und er sie aufeigene gefahr befährt

es gab in kärnten den fall beim vierbergelauf wo die rettung nicht zu einem verletzten kam weil der schranken gesperrt war - ein mordsskandal in den medien aber so blöd es klingt der waldbesitzer hat rein rechtlich absolut richtig gehandelt wäre der schranken offen gewesen haftet er für jeden unfall eines vierbergelaufteilnehmers




  15-05-2015 02:04  jfs
Schranken auf Privatweg - Erlaubnis und Haftung
Heutzutage ist es schon so weit, dass sich der Eigentümer selbst durch Schranken und dgl. aussperren muß um nicht zur Haftung gezogen zu werden. Es muß ein Schuldiger gefunden werden, nur der Verursacher/ unerlaubter Benutzer darf nicht übrigbleiben. Selbstverantwortung gepaart mit Hausverstand ist nicht mehr gefragt. Seltsamerweise darf in der Stadt Privatgrund ohne große Ankündigung durch sofortigen RA Einsatz als Einnahmequelle genutzt werden. Mach dies einmal als Land/ Forstwirt bei verparkten Flächen. Da stehst in etlichen Zeitungen.



Mehr Infos zeigen
Landwirt.com Händler Landwirt.com User
  • Einloggen
  • Registrieren

Hilfe/Kontakt
Apple Store
Get it on Google Play
HUAWEI AppGallery
Landwirt.com GmbH, your marketplace, Rechbauerstraße 4/1/4, A-8010 Graz
Alle Angaben ohne Gewähr - Druck- und Satzfehler vorbehalten. marktplatz@landwirt.com
© Copyright 2024 Landwirt.com GmbH Alle Rechte vorbehalten.