Hofübernahme mit 8 Geschwistern im Haus

Antworten: 11
  29-04-2015 17:38  Sonnenschein11
Hofübernahme mit 8 Geschwistern im Haus
IST Stand:
Wir sind am überlegen, ob wir den Hof inklusive funktionierender laufender Landwirtschaft übernehmen. Im Haus leben noch 8 weitere Geschwister, die jüngsten 12 Jahre alt.
Der Hof ist Schuldenfrei, der Vater wird demnächst in Pension gehen die Mutter hat noch 10 Jahre zu arbeiten. (am Hof oder auch wo anders möglich)

Mit der Übernahme kommen Investitionen auf uns zu wie z.B.:
Errichtung unseres Wohnbereiches (Außenwände bestehen, sonst alles neu)
neue Heizung
Gartengestaltung
Verlegung der Miststatt
ev. neuer Kükenstall
nach und nach Renovierung der bestehenden Wohnbereiche zur Vermietung (ev. für Geschwister)

MEINE FRAGEN:
Hat jemand Erfahrung oder eine sinnvolle Idee, wie man da eine Übergabe bzw. die Auszahlung der Geschwister handhabt?
Was ist finanziell üblich?
Wie könnte man die Wohnsituation regeln? Und wie kann man klare Linien erzeugen zwischen Recht und Pflicht der übrigen Geschwister am Haus?

Ich würde mich sehr freuen über detailierte Antworten!
Herzlichen Dank!


  29-04-2015 20:19  janatürlich
Hofübernahme mit 8 Geschwistern im Haus
Wie ihr schon sagt das müsst ihr euch gründlich überlegen,wenn ihr euch entschliest den Hof zu nehmen dann ist erstens das wichtigste das ihr von allen Geschwister eine Pflichteilsverzichterklärung habt sonst könnst es gleich vergessen,und über Auszahlung der Geschwister am besten alle aneinem Tisch zusammen Fakten ,zahlen auf den Tisch und am besten in guten ausreden,aber bei so vielen Geschwister wird für jeden nicht viel rauskommen.

  29-04-2015 20:32  Fallkerbe
Hofübernahme mit 8 Geschwistern im Haus

Hallo,
da müsste man erstmal klären, ob die minderjährigen Geschwister überhaupt eine Plichtteilsverzichtserklärung abgeben können. Ich würde das bezweifeln.

Was ist denn für die Geschwister an Erbe vorgesehen?
mfg


  29-04-2015 22:27  Haa-Pee
Hofübernahme mit 8 Geschwistern im Haus
in god`s noam kann ma da nur sagen....

ich hatte keine "mitesser" sprich geschwister und war auch schon kein honiglecken .

ich hab aber eine gute bekannten die hatte 10 geschwister was in bäuerlichen familien öfter mal anzutreffen ist.

die haben das einfach geregelt.

alle haben zu gunsten des hofübernehmers auf jegliche ansprüche verzichtet!


  29-04-2015 23:36  anderson
Hofübernahme mit 8 Geschwistern im Haus
Hallo,
es ist richtig jemandendazu zu befragen, aber eher nicht hier im Forum. Ich würde mir einen Berater mit guten Kenntnissen besorgen eventuell einen Notar oder in der LWK einen suchen. Die Schwierigkeit hier sind die Geschwister, die bleiben erstmal im Haus und sind nebenbei noch viel zu jung. Verzichtserklärungen sind nett, aber wenn du eventuell irgendwas verkaufst, dann kommen die Probleme. Das macht aktuell mein Cousin mit, da haben alle verzichtet und dann hat er ein Stück als Gewerbegrund verkauft. Seither kommt keiner mehr zu Besuch...
mfg
anderson

  30-04-2015 04:10  Darki
Hofübernahme mit 8 Geschwistern im Haus
Unbedingt warten bis der/die jüngste Volljährig ist, danach auf Erbverzicht von allen bestehen, ansonsten einfach sagen "Kein Interesse" und machts was glaubts.
Nur bei Verzicht kannst dann in Ruhe werkeln.

  30-04-2015 08:27  Walter34
Hofübernahme mit 8 Geschwistern im Haus
Hallo Sonnenschein11

Ich hab 3 Geschwister und hab den Hof vor ca. 8 Jahren übernommen. Bei mir ist das sehr friedlich abgelaufen. Ich hab mich mit meinen Geschwistern zusammen gesetzt und ihnen klar gemacht das ich kein Erbteil auszahlen kann ( wegen Investitionen,.....). Das haben sie eingesehen und eine Verzichtserklärung Unterschrieben, mit der Auflage das sie im Pflegefall der Eltern auch keine Verpflichtungen haben. Beratung hab ich mir auch von BK geholt.

MFG

  30-04-2015 08:43  Ziegenbua
Hofübernahme mit 8 Geschwistern im Haus
Sobald einer Interesse an der LW hat wirds schwierig, wenn alle was anderes machen und auch machen wollen passts ja, aber bei 12-jährigen kann man das nie ausschließen. Wenn alle drauf verzichten ist die Wahrscheinlichkeit groß dass irgendwann mal draufkommen dass du dich ins gemachte Nest gesetzt hast und spielen die beleidigte Leberwurscht

  30-04-2015 09:57  tiroler
Hofübernahme mit 8 Geschwistern im Haus
die Verzichtserklärung von einem Minderjährigen ist wahrscheinlich nicht viel wert !!!!!
heinz

  30-04-2015 20:23  FeSt
Hofübernahme mit 8 Geschwistern im Haus
Wer ist überhaupt erbberechtigt nach den Anerbengesetz, sprich wer hat die erforderliche landwirtschaftliche Ausbildung dazu und wer wurde für die Übergabe vorgesehen und vorbereitet?
Der ist der erste Erbberechtigte des landwirtschaftlichen Betriebs. Alle die das nicht vorweisen können, werden nachrangig behandelt im Bezug Betrieb.

Verzichtserklärung wird der 12jährige nicht unterfertigen dürfen, doch das es nicht geht, ist zu bezweifeln. Es gibt Fälle wo nicht gewartet werden kann, dann sind eben die Eltern der bevollmächtigte Vertreter zugleich oder es wird dem Jüngsten ein Sachwalter zugeteilt, um nicht zu kurz zu kommen. Da kann alleine schon interessant sein, welche Schule dieser im Anschluss besuchen will.

M.


  01-05-2015 06:59  markus32
Hofübernahme mit 8 Geschwistern im Haus
Im Anerbengesetz sind alle Geschwister "gleich" Erbberechtigt, eine Unterscheidung zwischen Ausbildung und so, gibt es nicht. In der willkürlichen Erbfolge kann seitens der Besitzer natürlich eine Erbreihenfolge ein Thema sein.

  01-05-2015 11:46  FeSt
Hofübernahme mit 8 Geschwistern im Haus
"Gleich ja", genau lesen! Wenn es hart auf hart kommt, dann schon!
Sagen wir es anders, der Erbe mit der nötigen Ausbildung wird vorrangig für die Bertriebsübernahme gesehen, damit das Erbhöfegesetz anzuwenden geht!

Übrigens hätten wir keine Angst vor keiner Verzichtserklärung bei 1 von 8 Geschwistern.
Bekommt auch da nur 1/8 des ganzen Pflichtteils aller Geschwister. Pfichtteil=Die Hälfte von 25% des zu erwartenden Gewinns/Einkommens aus dem Betrieb das die Übernehmer bis zur nächsten Übergabe (meistens in einer Generation ~30 Jahre) erwirtschaften, also 1/8. Meistens wird für die Berechnungsgrundlage dafür der EHW herangezogen.

Der übernommene Betrieb wird auch durch das Erbhöfegesetz geschützt, wenn eine Weiterführung, darum die Ausbildung, geplant ist, vor Übergriffen der weichenden Erben.

Leicht wird es sicher nicht, wenn sich mindest 11 und mehr Personen plus eben eventuelle Lebensgefährten an einem Tisch einigen sollen.

M.

P.S. Wünsche Euch eine erfolgreiche Betriebsübergabe.



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