Stallbau für Nichtbauern

Antworten: 7
  13-04-2015 09:20  saminsi
Stallbau für Nichtbauern
Hallo!

Wir haben ein großes Grundstück wo wir Schafe halten. Diese haben auch bereits einen Stall der aber schon ewig steht.
Aber wir möchten noch Ziegen und evtl. andere Kleintiere drauf halten. Wofür wir auch einen Stall bauen möchten. Also nichts großes wirklich nur für 3-4 Ziegen.

Nun gibt es ja da ansch. Gesetzte die das verbieten für Nicht-Bauern.

Wo steht das geschrieben, bzw. was ist da wirklich verboten bzw. erlaubt?
Hab was gehört, das nur 1 Seite des Gebäudes geschlossen sein darf?

Kommen aus Oberösterreich. Und wie gesagt wir sind keine Bauern!

  13-04-2015 09:38  whitesheep
Stallbau für Nichtbauern
Das OÖ Raumordnungsgesetz sagt aus, das im lw. Nutzgrund nur landwirtschaftlich notwendige Gebäde errichtet werden dürfen. Das hat mit Bauer oder nicht nix zum tun. Wenn eine Urproduktion vorliegt (z.B. Fleischproduktion bei euren Kamerunern) und ihr z.B. mit einem Betriebskonzept schlüssig beweisen könnt das es kein Hobby ist (Stichwort Liebhaberei) sondern längerfristig ein Ertrag erwirtschaftet wird...dann spricht einem Bau im Grünland nichts entgegen.

Alternativ kann ein mobiler Stall gebaut werden (Umgebauter Ladewagen)...der bietet unten wie oben Platz und bedarf keiner Bewilligung oder sonst was. Oder ein Unterstand, der nicht begehbar ist, also rein für die Schafe...so 1,2m hoch z.B....das ist auch kein Gebäude und somit erübrigt sich dann auch seitens der Raumordnugn jegliche Frage.

Ein Flugdach oder Unterstand (Schutzdach - OÖ Bautechnikgesetz - Begriffsbestimmungen) darf nicht allseits umschlossen sein...also eine Seite muss frei bleiben der Rest darf geschlossen sein.

so long
sheep

  13-04-2015 09:53  Ziegenbua
Stallbau für Nichtbauern
Ich vermute mal, dass das bestehende Gebäude auf Bauland steht. Schau dir mal am Katasterplan an ob dieses Bauland nur unmittelbar das Gebäude betrifft oder auch noch einige qm mehr beinhaltet. Ansonten hat whitesheep ja schon alles geschrieben.

  13-04-2015 10:10  saminsi
Stallbau für Nichtbauern
AHH, das ist ja mal toll erklärt @whitesheep!!! Danke!

Hab ja schon versucht das Raumordnungsgesetzt zu lesen, bin aber kläglich gescheitert! Versteh dieses Beamtendeutsch einfach nicht *g*

Aber das hört sich super an danke nochmal!


  13-04-2015 14:43  1Hansi
Stallbau für Nichtbauern
Wenn du alles auf schienen stellst dann brauchst auch keine bau genemigung weil du unters eisen bahner gesetz fällst. je nach größe tuts auch eine bau anzeige wenns nur was kleines ist.
Mfg.

  14-04-2015 19:09  harly
Stallbau für Nichtbauern
Rär reichen auch schon ....... :-))))

  17-12-2015 21:56  fabian.g2
Stallbau für Nichtbauern
stimmt das mit den eisenbahnschienen?????


  17-12-2015 21:57  fabian.g2
Stallbau für Nichtbauern
haben nämlich so ein ähnliches Problem



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