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Zahlungsansprüche
Hab da mal eine Frage zur Übertragung von Zahlungsansprüchen. Habe nämlich heuer ca. 6 ha Pachtfläche dazu bekommen. Der Vorpächter hat die Fläche ca. 10 Jahre bewirtschaftet.
Wie sieht dass jetzt aus? Stehen mir die ZA für diese Fläche zu? Habe die Flächen für die nächsten 5 Jahre gepachtet. Was tue ich wenn er mir nicht unterschreibt und zustimmt? Fall ich da um die Direktzahlungen um?
Aus meiner Sicht müsste er mir sie ja übertragen (da ich ja jetzt die Flächen bewirtschafte). Wenn ein anderer nach 5 Jahren diese Flächen pachtet muss ich sie ja auch wieder übertragen oder?
Bitte um hilfreiche Antworten. Bin mit dem Thema ZA noch nicht so ganz vertraut.
Zahlungsansprüche
Hallo!
Muss ist gar nix. Die ZA sind nicht unbedingt an die Fläche gebunden.
Wenn er dir die ZA nicht überschreibt wirst neuerdings mit rund 75 € / ha eingestuft. Bis 2019 wirds dann jährlich steigen. Dann sollen alle Flächen angeglichen sein (höhere ZA werden runtergestuft, niedrigere raufgestuft) (meines wissens um die 195€)
Sprich: Die Gewinner sind die die bis jetzt wenig ZA oder niedrige ZA hatten. Die werden raufgestuft.
Alle anderen verlieren dabei...
http://www.ama.at/Portal.Node/public?gentics.rm=PCP&gentics.pm=gti_full&p.contentid=10008.185591&Merkblatt_DIZA2015.pdf
Zahlungsansprüche
Es stimmt, Zahlungsansprüche können, müssen aber nicht übertragen werden, allerdings verfallen diese in die Nationale Reserve, wenn man sie nicht selber nutzen kann. Im Jahr 2019 gibts dann pro ZA ca. 285 Euro
Zahlungsansprüche
Ja, dann müsste ich ja mit nur 75 € anfangen. Könnte er mir die ZA auch verkaufen? Ist das legal? Mann lest ja ab und zu dass welche verkauft werden. Wie lange hat er denn Zeit dass er sie Überschreibt (oder verkauft), bis sie ihm verfallen und in die nationale Reserve kommen. Der Vorpächter ist ein auslaufender Betrieb, glaub kaum dass er noch Flächen pachten wird.
Danke schon mal für die Antworten.
Zahlungsansprüche
Grundsätzlich muss er sie dir nicht übertragen, falls er Flächen hat ohne ZA. Kann er sie jedoch nicht nutzen, so sind sie nach dem MFA weg, sprich in der nationalen Reserve.
Sollte er sie dir nicht übertragen so fängst du mit 57€ an nicht 75!! (57 x 5 = 285€ 2019)
und steigern sich dann bis 2019 auf 285€!.
Kauf der ZA musst du dir mit dem Vorbewirtschafter ausmachen, musst dir jedoch durchrechnen ob es bei dir wirtschaftlich ist, da bei ZA über 285€ die Prämie gekürzt wird im laufe der Jahre.
Hatten das verstärkt im Jahr 2014, da vorher ein rotieren der ZA möglich war und somit nichts verfallen ist, dann das System geändert wurde, da sagte man uns dass man ca. die Hälfte des Wertes verlangen kann.
Wenn du sagst er ist auslaufend, dann wird er sie dir wohl doch übertragen, ohne dafür was zu verlangen oder??? Ob er sie jetzt behält und nichts dafür bekommt oder dir gibt macht ja keinen unterschied für ihn!?
Zahlungsansprüche
Dankeschön für die Antwort. Bin mir ziemlich sicher dass wir uns einig werden. Wollte mich nur noch mal genau informieren, da ich zwar schon einiges über diese Zahlungsansprüche gelesen habe, jedoch nicht genau wusste wie dieses System funktioniert.
Zahlungsansprüche
na also, es gibt immer wieder einsteiger in die lw
Zahlungsansprüche
meines Wissens brauchst Du gar nichts machen, da alle bisherigen Zahlungsansprüche eingezogen werden , und mit dem neuen Mehrfachantrag 2015 neue zugeteilt werden.
Keine Verhandlungen über alte Zahlungsanspüche ohne Rückfrage mit der Landwirschaftkammer.
Zahlungsansprüche gehören dem der sie erstmalig beantragt hat, sind frei handelbar, können nach belieben ge-und verkauft werden. Allerdings werden Zahlungsansprüche nach Mehrjärigem Nichtgebrauch durch den Staat eingezogen.
siehe
https://sbg.lko.at/?+Neuzuteilung-der-Zahlungsansprueche-ab-2015+&id=2500,2238935
gruß zurrfix
ZahlungsansprücheStimmt dasFormular (siehe unten) wurde nur zum Jux entwicklelt... ; ZA gehören jenem, der die Fläche bewirtschaftet und nicht anders...; und mehrjährigem Nichtgebrauch ist auch falsch, das war ursprünglich gibts aber nicht mehr.. soviel dazu..
http://www.ama.at/Portal.Node/ama/public?gentics.rm=PCP&gentics.pm=gti_full&p.contentid=10008.196112&Formular_CC_PCC_mit_Alm__20150210_ausfuellbar.pdf
Zahlungsansprüche
Bin kein Neueinsteiger... schon seit klein dabei und Vollerwerbslandwirt ;-)
Zahlungsansprüche
das wäre Wünschenswert, dass der Bewirtschafter auch die Zahlungsansprüche besitzt, ist aber leider nicht so, d.h. gibst Du als Pächter die von Dir im Jahr 2015 gepachtete Fläche 2016 wieder zurück, kannst die Zahlungsansprüche behalten, an den Eigentümer der Fläche oder an einen Dritten verkaufen.
Aber Achtung! Quelle: Landwirtschaftskammer NRW
Zahlungsansprüche ab dem Jahr 2015
In Deutschland ist im Jahr 2015 eine neue, einmalige Zuweisung der Zahlungsansprüche geplant. Hierbei sollen an alle aktiven Landwirte, die in 2013 mindestens einen Zahlungsanspruch genutzt haben, auf Basis der in 2015 beantragten, beihilfefähigen Flächen neue Zahlungsansprüche zugewiesen werden. Für bestimmte Fälle, wie zum Beispiel Neueinsteiger, Junglandwirte und Härtefälle, wird es zusätzliche Regelungen geben, so dass diesem Personenkreis Zahlungsansprüche aus der Nationalen Reserve zur Verfügung gestellt werden können. Auf Antrag werden den Betriebsinhabern, die mindestens einen Hektar beihilfefähiger Fläche bewirtschaften,
Zahlungsansprüche in ihr Eigentum zugeteilt.
Die bisherigen Zahlungsansprüche werden dann ersatzlos eingezogen. Das bedeutet, dass in 2015 alle bisherigen Verträge bezüglich des Handels mit Zahlungsansprüchen hinfällig werden und gegebenenfalls neue Verträge abgeschlossen und in der ZID registriert werden müssen. Der Handel mit Zahlungsansprüchen wird ab 2016 weiterhin möglich sein, und Zahlungsansprüche müssen weiterhin mindestens einmal innerhalb von zwei Jahren genutzt werden, da sie ansonsten zugunsten der Nationalen Reserve eingezogen werden.
Zahlungsansprüche
ich habe 19ha für Bayern (Traunstein) zu verkaufen. Bei Interesse an j.langwieder@bibliotheca.com schreiben. Dann können wir über einen Preis sprechen.
Zahlungsansprüche
Ich suche noch für 10 ha Zahlungsansprüche. Bitte melden wer noch übrige hat: zap@email.de
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