Licht und viel mehr Schatten bei der Ökostromnovelle

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  17-06-2006 10:30  biolix
Licht und viel mehr Schatten bei der Ökostromnovelle
Hallo !

Viel Hue und Silage die letzte Woche eingebracht aber un muß ich 2 Dinge los werden:"Die negativen Seiten der Novelle überwiegen jedoch bei weitem." ....
Also da hauts da wieder das Heu oba... aber immer daselbe, wer sich von beginn an selbst ein bild gemacht hat weiß das alles nur mehr politsche Floskeln sind, es geht nur mehr ums gut verpacken und verkaufen und die leute für dumm verkaufen.. aber so ists.. werden wir es ändern können ?

nämlich auch zu meinem 2. Beitrag ...

tg biolix

Wie groß waren die Lobhuldigungen der bäuerl. Interessensvertretungen zum neuen Ökostromgesetz, die Kritik wurde zurückgewiesen, und nun wo es beschlossen ist, findet man die Analyse auf der Agrarnat homepage und siehe da was liest man: "


Licht und Schatten bei der Ökostromnovelle
Positiv ist, dass nach eineinhalb Jahren wieder Rahmenbedingungen für die Errichtung von Ökostromanlagen geschaffen wurden. Die negativen Seiten der Novelle überwiegen jedoch bei weitem.
Die Novelle des Ökostromgesetzes ist im Nationalrat beschlossen worden. Mittlerweile passierte die Novelle auch den Bundesrat. Positiv ist, dass nach eineinhalb Jahren wieder Rahmenbedingungen für die Errichtung von Ökostromanlagen geschaffen wurden. Die negativen Seiten der Novelle überwiegen jedoch bei weitem.

Beispielsweise sollen über das Ökostromgesetz mittlere Wasserkraftwerke sowie fossile Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) gefördert werden, obwohl diese auch mit dem derzeitigen Marktpreis wirtschaftlich betrieben werden können.

Zuerst das Positive
Zuerst zum Positiven, das die Ökostromnovelle mit sich bringt. Anlagen, die nach dem „alten“ Ökostromgesetz zwischen 2002 und 2004 genehmigt wurden, sowie alle Neuanlagen erhalten durch die Novelle über den gesetzlich geregelten Einspeisezeitraum hinaus eine Absicherung, nach Ablauf des garantierten Zeitraums gilt eine Abnahmeverpflichtung für weitere zwölf Jahre.

Gewährt wird dabei der Marktpreis abzüglich der Kosten für die Ausgleichsenergie sowie sonstiger Aufwendungen. Unter Berücksichtigung des rasanten Anstiegs des Marktpreises (siehe Grafik) wurden langfristige Entwicklungsperspektiven für die bestehenden Ökostromanlagen geschaffen.

Ebenfalls positiv hervorzuheben ist die Erhöhung des Ökostromanteiles von 4 auf 10 % bis 2010. Mit diesen Rahmenbedingungen wird es jedoch nicht möglich sein, das nationale Ziel von 78,1 % Strom aus erneuerbaren Energieträger zu erreichen. Laut Berechnungen der E-Control müsste nämlich der Anteil von Ökostrom nicht zehn, sondern mindestens 15 % betragen, um einerseits der Zunahme des Stromverbrauchs und anderseits dem Rückgang des Anteils der Wasserkraft Rechnung zu tragen.

Größer

Unterstützungsvolumen und Mittelaufbringung
Wie mit den vorgesehenen Mitteln von 17 Millionen Euro jährlich die Ziele erreichbar sein sollen, ist für Fachleute unerklärlich. Von den 17 Millionen sind 30 % für Wind, 30 % für Biomasse, 30 % für Biogas und 10 % für sonstigen Ökostrom reserviert. Das bedeutet einen Rückgang des Unterstützungsvolumen von 80 %. Mit diesem Volumen können lt. Experten jährlich etwa 350 bis 400 GWh Ökostrom produziert werden.

Im Vergleich dazu beträgt die Verbrauchszunahme bei Strom jährlich etwa 1000 GWh, was bedeutet, dass der Anteil von Ökostrom kontinuierlich abnehmen wird. Im Vergleich dazu beträgt das jährliche Unterstützungsvolumen in Deutschland etwa fünf Milliarden Euro, umgelegt auf Österreich würde dies Mittel in Höhe von etwa 500 Millionen Euro bedeuten.

Damit wird in Österreich auch die große Chance verpasst, den rasanten Arbeitsplatzzuwachs im Bereich der Ökoenergien weiter zu steigern. Durch diese Limitierung muss eher befürchtet werden, dass industrielle Aktivitäten im Bereich der erneuerbaren Energien, insbesondere in der Ökostrombranche, eingestellt bzw. zurückgehen werden.

Die Aufbringung der erforderlichen Mittel erfolgt wie bisher über den Verrechnungspreis und Ökostromzuschlag zur Stromrechnung. Gemäß Novelle wird der Verrechnungspreis von derzeit 4,5 Cent/kWh auf etwa 6,5 bis 7 Cent/kWh erhöht, der Rest wird von den Stromabnehmern aufgebracht. Durch die Anhebung des Verrechnungspreises soll die Belastung durch Ökostrom für die Stromabnehmer geringer werden. Der Ökostromzuschlag wird nicht wie bisher in Abhängigkeit vom Stromverbrauch, sondern über eine so genannte Zählpunktpauschale ermittelt.

Für Abnehmer in der Netzebene sieben beträgt die Pauschale/Zählpunkt 15 Euro/ Jahr, in der Netzebene sechs 300 Euro/Jahr. Durch die Einführung dieser Pauschale kommt es jedoch zu einer Verschiebung der Mittelaufbringung von der Industrie hin zu Abnehmern in der Netzebene sechs und sieben, nämlich zu den kleineren Verbrauchsgruppen, zu denen auch die Land- und Forstwirtschaft sowie kleinere Gewerbebetriebe zählen.

Die zugesicherten Abnahmemengen werden in Abhängigkeit von installierter Engpassleistung mit einer bestimmten Anzahl von Volllaststunden festgelegt. Im Widerspruch zur Praxis wurde beispielsweise bei Biogas die jährliche Auslastung mit 6500 Stunden festgelegt.

Wie jedoch die Erfahrung zeigt, werden Biogasanlagen neuer Bauart über 8000 Volllaststunden/Jahr betrieben. Derzeitige Erfahrungen beweisen, dass bei einer Auslastung wie im Gesetz vorgesehen, ein wirtschaftlicher Betrieb fast nicht möglich ist. Bei fester und flüssiger Biomasse wurde die Auslastung mit 6000 Stunden, bei Windkraft mit 2300 Stunden, bei Fotovoltaik mit 1000 und bei sonstigen Ökostromanlagen mit 7250 Stunden limitiert.

Werden nun Anlagen effizient, sprich mit hoher jährlich Auslastung betrieben, werden diese bestraft, indem der Einspeisetarif im Ausmaß der Überschreitung anteilsmäßig gekürzt wird. Einerseits werden Effizienzkriterien, beispielsweise Brennstoffnutzungsgrade von mindestens 60 % eingeführt, andererseits wird man gezwungen, Anlagen zu groß zu dimensionieren, um die maximal zulässige Auslastung nicht zu überschreiten.

Tariflaufzeit und Einspeistarife
Auch die Tariflaufzeiten haben sich gegenüber dem „alten“ Ökostromgesetz geändert. Betrug die garantierte Laufzeit bis jetzt 13 Jahre, werden diese in der Novelle mit 10 Jahren festgelegt. Im 11. Jahr werden noch 75 % und im 12. Jahr 50 % des gewährten Tarifs anerkannt. Sollten jedoch die Marktpreise im 11. und 12. Jahr bereits über dem zugesicherten Tarif liegen, wird die Differenz auf den Tarif aufgeschlagen.

Die Einspeistarife werden auch einer jährlichen Degression unterworfen, damit soll den technischen Weiterentwicklungen Rechnung getragen werden. Die genauen Einspeisetarife sowie die jährliche Degression werden in der Einspeisetarifverordnung voraussichtlich Mitte Juli festgelegt.

Dabei bleibt zu hoffen, dass auf die Forderungen der bäuerlichen Interessenvertretung Rücksicht genommen wird, nämlich für Kleinanlagen, egal ob Biomasse oder Biogas, Einspeistarife zumindest in der derzeitigen Höhe zu verordnen. Tarife in dieser Höhe für Kleinanlagen sind alleine aufgrund der regionalen Wertschöpfung sowie der geschlossenen Kreisläufe vertretbar.

Autor: Ing. Martin Mayer 14.06.2006



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