Auf was würdet ihr achten bei dem Fruchtgenussrecht???

Antworten: 8
  08-01-2015 15:17  AsLebnIsKoaPonyhof
Auf was würdet ihr achten bei dem Fruchtgenussrecht???
Wenn alles klappt so wie wir uns denken und hoffen, dann kommt es ende Jänner auf ob wir einen Hof übernehmen oder nicht, der derzeitige Bewirtschafter hat noch ca 10 Jahre bis zur Pension und wir möchten aber ein Austragshaus für uns bauen, würdet ihr euch auf das Fruchtgenussrecht drauf einlassen und worauf würdet ihr achten???



MFG

aslebniskoaPonyhof


  08-01-2015 17:53  ludwig1
Auf was würdet ihr achten bei dem Fruchtgenussrecht???
Auf ein Fruchtgenußrecht würde ich mich nur einlassen, wenn ich sicher bin, daß niemals gestritten wird - wenn es hart auf hart kommt, kannst du nur mehr gehen und in 10 Jahren wiederkommen.

  08-01-2015 19:44  keinjasager
Auf was würdet ihr achten bei dem Fruchtgenussrecht???
wie sagte ein Anwalt zu uns - nimm die Füsse in die Hand und laufe - nimm einen guten Anwalt, der es euch hoffentlich genau sagt

  09-01-2015 07:33  colonus
Auf was würdet ihr achten bei dem Fruchtgenussrecht???
FINGER WEG!!!!!

Wennst dich unglücklich machen willst, dann bitte, mach das!
Jeder seriöse Notar oder auch noch so junger Anfängeranwalt wird dir raten von solchen Sachen abstand zu nehmen.
Auch ich kenne persönlich jemanden denns so ähnlich gegangen ist. Der hat damals noch zu Schilling Zeiten 1,5 Millionen Schilling Investiert und musste dan gehen weil A: noch nicht übergeben war und B: sich dei Schwiegermutter mit der Frau von meinem bekannten nicht verstanden haben.

Es gibt nur eine Richtige Lösung: Übernehmen!! Das was im Grundbuch steht hat bestand, alles andere ist ein blödsinn du investierst einen haufen Geld und machst dich abhängig!!
Nicht mal wenns mein Bruder wäre würde ich auf sowas eingehen, man glaubt es nämlich nicht, wenns um Geld geht hört sich sogar oft die Familie auf!!!


  09-01-2015 08:41  FeSt
Auf was würdet ihr achten bei dem Fruchtgenussrecht???
Es ist sehr wohl eine gute Lösung für Bestimmtes!!
Es ist nicht überall einsetzbar, doch die beste Lösung, wenn das Erbe für die Zukunft einvernehmlich gesichert übergeben werden soll.

Gewisses Updates zum Standard-FGR, auf einen ausgenommenen Teil der Liegenschaft und die Sache ist geritzt für gesicherten Bau.
Man kann ja alles richtig formulieren, und dann funktioniert es, dafür sind ja Notare da!

Auf jeden Fall, die gesicherte bessere Variante zu "Übergeben auf den Todesfall".
Alleine die Kosten fallen gleich an und man weiß woran man ist.
Bei Übergeben auf den Todesfall fällt die Kostenstruktur der nachfolgenden Gesetzestarife an, unberechenbar!!!!!!
War zuletzt, bei der Übernahme einer Landwirtschaft bis zum 31.05. 2014 von außerhalb der Familie mehr als nur kostenschonend.
Jetzt ist das dezent auf den Verkehrswert gestiegen.
Man kann durch das FGR die verbleibende Lebenszeit des Übergeber mit den Kosten in Abzug bringen. Kann schon sein das da z.B. 30 Jahre Zeit herangezogen werden, dass den Übernahmepreis auf die Hälfte reduziert, was ja auch sehr positiv sein kann.

Es wird ja immer nur so einseitig gesehen, doch soll es bei einer guten Lösung auch um die Anliegen der Übergeber gehen.

Wie man es hinterher lebt ist eine andere Sache, doch es ist auch bei einer absoluten Übergabe mit Wohnungsgebrauchsrecht, eine echte Niederlage, wenn gestritten wird.

Auch die beginnende Rückforderung auf die Liegenschaft seitens öffentlicher Pflege, wird bei sofortiger Übergabe auch mittels FGR minimiert.

Das es eine sehr gute Lösung sein kann von Verwandten bestätigt sich mir bei einer solchen gehaltenen von mehreren anderen direkten.

lg FeSt

  09-01-2015 09:45  AsLebnIsKoaPonyhof
Auf was würdet ihr achten bei dem Fruchtgenussrecht???
Meines Wissens nach kann man sich das Fruchtgenussrecht gemeinsam gestalten, uns gehts nur darum jetzt Häusl bauen aber wenn uns nix gehört werd ma nix BAUEN, und er wird die kommenden 10Jahre alleine arbeiten müssen, und wenn gott hab ihn seelig den Onkel dann lass ihn noch viele Jahre unter uns weilen, wenn mal der Tag X kommt dann wird des eine mega fette Streitereie was mit dem ganzen Bauernhof passiert.
Darum gehört des jetzt geregelt, wenn wir wo anderes bauen dann werden wir nicht wenn es ihm in den Kram passt so jetzt könnts kommen vl in 10-15 Jahre, neu gebautes Haus verkaufen und dann vl nochmal am Bauernhof bauen, es wird nicht mehr besser in Zukunft mit Haus bauen usw......
Wenn nicht jetzt, dann goa ned.
Auf jeden Fall werd i mi heute mal bei meinem Rechtsanwalt schlau machen was da die Perfekte Lösung wäre, ned das uns dann vl in ah paar Joa einischei**t, sonst hama an Scherben auf.

Aber danke für eure Antworten.

SG Aslebniskoaponyhof

  09-01-2015 11:17  cowkeeper
Auf was würdet ihr achten bei dem Fruchtgenussrecht???
Hast du dich schon mal auf der Bauernkammer schlau gemacht zu dem Thema? Die bieten zu solchen Themen wirklich gute Beratungen an, von neutraler Stelle. Oft kannst du dann mit diesen "Entwürfen" zu Notar/Rechtsanwalt gehen und Angebote einholen.
Ausserdem hat die Kammer eher Interesse daran, das Betriebe "funktionieren". Der Notar/Rechtsanwalt hat eher Interesse daran, dass es auch in Zukunft möglichst viele Streitfälle (=Geschäftsfälle) gibt.

lg cowkeeper

  09-01-2015 12:05  AsLebnIsKoaPonyhof
Auf was würdet ihr achten bei dem Fruchtgenussrecht???
Diese Woche waren wir bereits auf der Lwk zur Beratung, hab dann danach nochmals telefoniert mit unserem Berater, und der sagte mir am aller besten wäre es sofort nach einer Entscheidung zum Notar dadurch wird er vertraglich gebunden, und danach sollen wir noch mal auf die Lwk um das ganze auszu arbeiten,nicht das er es sich dann doch wieder anders überlegt man weiß ja nicht😠😠😠

  09-01-2015 16:26  1Hansi
Auf was würdet ihr achten bei dem Fruchtgenussrecht???
Das recht kenne ich nicht kann mir das jemand erklären was das genau sein soll?



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