Antworten: 6
  09-09-2014 19:30  Alexs
Lkw C95 Ausnahme
Hallo hat von euch jemand einen lkw so wie ich? ich fahre nur selten mit meinen Tieren nicht gewerblich nur mit den eigenen.nach den ausnahmenbestimmungen bräuchte ich keine Weiterbildung.Es kann einen keiner genau sagen ob man man so fahren kann Weiß jemand mehr? Lg alex

  09-09-2014 20:22  jfs
Lkw C95 Ausnahme
Wennst nicht gewerblich oder beruflich mit LKW fährst, dann solltest ohne Zusatzausbildung fahren können. Fällt dann unter Privat, bzw. Eigenbedarf. Nur dies den Sheriffs verständnisvoll beizubringen ist wiederum eine andere Story...

  09-09-2014 20:36  textad4091
Lkw C95 Ausnahme
Ich würde das mal unter Punkt 5 einordnen, siehe Link
...
Allerdings muss sowas wirklich mit der Behörde geklärt sein, je nachdem wie weit (Bezirk, Bundesland, ...) du unterwegs bist; Die werden wohl für mehr da sein als nur für die Ausstellung von Dokumenten^^

Schlussendlich is das gesetzlich viel zu wenig bedacht ... Fallbeispiele aus D, wo ma zwar für die Gemeinde als Angestellter bei Mäh- und Pfegearbeiten keinen Berufskraftfahrer, als privater Dienstleister von Grünraumpflege und dergleichen hingegen sehrwohl den Berufskraftfahrer benötigt, soweit ich das im Kopf habe^^

 

  09-09-2014 20:48  Peter1545
Lkw C95 Ausnahme
Ich hab da vor längerem beim MR nachgfragt und da wurde mir das mitgeteilt:

1. Muss man den Ladegutsicherungskurs auch für 50km/h Traktoren machen?

2. Wie ist das mit Fahrzeuge die Landwirtschaftlich angemeldet sind und einen C Führerschein brauchen?

3. Was für ein Kurs muss das absolviert werden?

4. Wie viel Zeit ist da zum aufwenden?

5. Und was Kostet so was ca.?


zu 1:
Teilweise. Betroffen von der Pflicht, die Weiterbildung für Berufskraftfahrer zu machen, sind Lenker, die in ihrer Tätigkeit in der gewerblichen Güterbeförderung mit Lastkraftwagen beschäftigt sind. (im Rahmen der Führerscheinklasse C) T
Traktoren bis 50 km/h sind keine Lastkraftwagen, sondern Zugmaschinen, auch wenn sie eine eine höhere höchstzulässige Gesamtmasse als 3500 kg aufweisen. damit muss die Weiterbildung nicht nachgewiesen werden. (Da steht dann im Zulassungsschein nicht "Lastkraftwagen", sondern "Zugmaschine"). Ist jedoch ein Traktor als "Lastkraftwagen" zugelassen und aufgrund der höchstzulässigen Gesamtmasse C-pflichtig, kommt es darauf an, ob eine "gewerbliche Güterbeförderung" durchgeführt wird. In diesem (seltenen) Fall müsste der Lenker den sog. "Fahrerqualifizierungsnachweis" entsprechend dem Güterbeförderungsgesetz besitzen. somit ist auch damit Frage 2 erledigt.

zu 3:

Lenker, von Lastkraftfahrzeuge, die überwiegend in der gewerblichen Güterbeförderung beschäftigt sind, und VOR 10.9.2009 die Lenkberechtigung C erworben haben, müssen bis 10.9. 2014 fünf Module zu 7 Lektionen bei einer autorisierten Ausbildungsstätte absolvieren, den Nachweis der Behörde vorlegen und bekommen einen neuen Führerschein mit dem Eintrag "C95" ausgestellt. Solche Ausbildungsstätten sind zB WIFI, BFI, div. private Vortragende, manche Fahrschulen (wir nicht). Für diesen Kurs wird entweder eine ganze Woche nötig sein, oder die Module werden an einzelnen Tagen abgehalten, je nach Vortragendem.

zu 5:

Darüber kann ich nur sagen, was mir so fallweise gesagt wird:
Ein ganzer Kurs (5 Module) kostet je nach Anbieter so zwischen 500,-- und 650,-- €

Übrigens ist alle 5 Jahre eine Auffrischung dieser Module vorgeschrieben. Man kann zB jährlich ein MOdul absolvieren oder eben alle 5 auf einmal in einem 5-Jahres-Zeitraum.








  10-09-2014 21:23  e-andrae
Lkw C95 Ausnahme
und heute ist der 10. september-die Sache ist ernst. für manche die es nicht ernst nehmen wollten heisst es abstellen oder weiterfahren auf gut glück.





  11-09-2014 17:08  deere75
Lkw C95 Ausnahme
Ich habe voriges Jahr im November den Kurs gemacht obwohl ich keinen LKW habe und nur mit dem Traktor liefern fahre. Aber man weiß ja nicht was die Zeit bringt und wenn ich den Eintrag habe bin ich flexibler.
Am ersten Kurstag hat ein Teilnehmer gefragtob es Sinn macht den Kurs nicht zu machen und es auf eine Anzeige ankommen zu lassen. Antwort des Vortragenden: Das muss jeder selbst entscheiden. Strafen bei einer Kontrolle 700 Euro für den Fahrer und 7000 Euro für den Zulassungsbesitzer.

  11-09-2014 17:18  Peter1545
Lkw C95 Ausnahme
@deere75: also nur per Spass gebe ich sicher nicht jedes Jahr 100 Euro aus. Falls man wirklich Berufskraftfahrer werden will kann man den Kurs ja immer noch machen! Die Strafen sind sicher bis Strafen also wirds wohl mit ein paar 100er abgetan sein je nach Willkür des Kontrollierenden.



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