Neue Info über Greening ect....

Antworten: 12
  05-06-2014 10:24  rocky1000
Neue Info über Greening ect....
Wer von euch hat schon eine Info wie das neue 5%Greening in der Praxis aussieht? Zählen Leguminosen( Klee usw.)dazu,wenn man sie nur mulcht bzw.mit welchen% Wert? Wie wird die Begrünung angerechnet?Ein Kollege sagte mir,daß man 10% mind.Begrünung (bei Teilnahme) anbauen muß. Heißt das nun in der Praxis, das ein 50HA-Betrieb ca.5HA begrünt u. damit die 5% Greening(wären 2,5HA) erfüllt hätte.? Danke für fachliche Beiträge.

  05-06-2014 11:31  JD6230
Neue Info über Greening ect....
Winterbegrünung ist nicht gleich Greening. Willst du Begrünung als Greening anrechnen, kann es nicht als Begrünung (Varianten1-6) angerechnet werden. Ob begrünte FLächen 1:1 angerechnet werden, weiß ich auch nicht.

Leguminosen sind möglich, wobei ein Hektar nur für 0,7 ha zählt. Das heißt willst du 5 % Greening(Leguminosen) musst du umgerechnet 8 % der Fläche mit Leguminosen ansäen. so wie es derzeit aussieht, sind Pflanzenschutzmittel auf Greening-Flächen (auch Leguminosen wie Ackerbohne, Soja,...) nicht erlaubt.

nachdem jetzt bereits Juni ist, und die Sommermonate bevorstehen, werden wahrscheinlich alle in Urlaubsplanung sein, und im Sommer dann im Urlaub, somit wird eine klare Vorgabe diesbezüglich sowieso erst im Oktober (wenn fast alles zu spät ist) kommen.

  05-06-2014 14:18  lr002
Neue Info über Greening ect....
In der Regierungsvorlage zum Marktordnungsgesetz steht:
(2) Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft kann durch
Verordnung, soweit die jeweiligen Regelungen des Marktordnungsrechts der Union eine Durchführung
hinsichtlich der technischen Abwicklung bei Direktzahlungen vorsehen und soweit diese in den zugrunde
liegenden Regelungen des Marktordnungsrechts der Union bestimmt, bestimmbar oder begrenzt ist, die
näheren Vorschriften erlassen. Insbesondere können durch Verordnung festgelegt werden:
....
9. Verzeichnis der Verpflichtungen gemäß Art. 28 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 über
die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die
Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG)
Nr. 1698/2005, ABl. Nr. L 347 vom 20.12.2013 S. 487, die als gleichwertige Methoden zu den
dem Klima- und Umweltschutz förderlichen Landbewirtschaftungsmethoden anzusehen sind,
10. Flächen, die gemäß Art. 46 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 als im Umweltinteresse
genutzte Flächen anzusehen sind, einschließlich der Liste der stickstoffbindenden Pflanzen bzw.
von Gehölzarten und die Zulässigkeit der landwirtschaftlichen Nutzung bestimmter Flächen
sowie die Anwendung von Gewichtungsfaktoren,

In den Erläuterungen dazu steht:

Als gemäß Z 9 zu bestimmende gleichwertige Methode soll die Teilnahme an der umweltgerechten und
biodiversitätsfördernden Wirtschaftsweise (UBB) im Rahmen des Österreichischen Programms für
umweltgerechte Landwirtschaft in Betracht kommen.
Die durch Verordnung festzulegende mögliche Nutzung von Flächen im Umweltinteresse soll jedenfalls
brachliegende Flächen, die im Rahmen von Cross Compliance geschützten Landschaftselemente, Flächen
mit Niederwald mit Kurzumtrieb sowie Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen beinhalten (Z 10).

In Kurzfassung: nach derzeitigem Stand sollen Zwischenfrüchte NICHT als ökologische Vorrangfläche gelten.

  05-06-2014 16:11  Mick
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Soweit ichs verstanden habe, darf man Greening nicht mit ÖPUL verwechseln.

Nur fürs Greening muss man 5% ökologische Vorrangflächen haben aber da zählen dann auch Leguminosen und vermutlich auch Zwischenfrüchte dazu.

Beim ÖPUL allerdings sind in der Basismaßnahme UBB 5% stillzulegen, also Blühflächen oder Bienenweiden. Leguminosen oder Zwischenfrüchte zählen im ÖPUL nicht zu den 5%. Wer also am ÖPUL teilnimmt hat damit automatisch auch das Greening erfüllt.

10% stehen überhaupt nicht zur Diskussion...

Gruß
Mick



  05-06-2014 23:13  waldorf
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@mick
die 5% Greening sind erforderlich um die volle Prämie aus der ersten Säule (also Betriebsprämie) zu lukrieren

für ÖPUL - UBB ist keine Stillegung vorgesehen

.......so habs ich jedenfalls aus dem Entwurf auf lebensministerium.at herausgelesen

  06-06-2014 05:51  tristan
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Greening ist die gute alte Stilllegung im grünen Mäntelchen.
Zwischenfrucht-Begrünung und Wiesen und Wald zählen nicht, Landschaftselemente wie Baumreihen kann man dazuzählen, ansonsten muss man bestes Ackerland brachlegen.
Somit ist Greening ein von NGO´s gefordertes, mit Mitteln der EU untersützte Aktion zur Förderung des Welthungers.
Heizen mit Weizen war gestern, heute bauen wir gleich keinen mehr an.

  06-06-2014 08:47  SugarBeet
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Sollen die Varainten A-D eigentlich erhalten bleiben? Weiß man da schon was?

  06-06-2014 08:59  Ziegenbua
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Wenn es wirklich das Stilllegen von Ackerland ist, dann sollte man ja auch Feldfutter dazuzählen können, wenn man im ersten Jahr einsät und nach auslaufen der ÖPUL-Periode umbricht bleibt der Ackerstatus ja erhalten (geht sich mit den 5 Jahren aus).
Wenn ichs vorher schon "stilllegen" muss, verlier ich logischerweise bis zum Auslaufen der Periode den Ackerstatus, aber wenn es vor Periodenbeginn schon eingesät wäre würde es ja schon als Grünland zählen und nicht als Greening.

PS: wenn man wieder 0,5ha aus dem ÖPUL rausnehmen darf schaut mir das nach einem Schlupfloch für Kleinbetriebe unter 10ha aus, die kommen ja mit 0,5ha Greening aus ;-)

  06-06-2014 13:50  JDriver
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Greening ist eine Maßnahme des Öpul, bisher hat es halt Blühfläche geheißen. Im neuen Programm 2015-2020 kann man sich´s aussuchen entweder 5% Blühfläche oder Leguminosenbestände die eben nicht mit 100% zählen sondern nur mit 70-75% (Soja, Erbsen, Luzerne). PSM ist auf diesen Flächen jedoch erlaubt. Wenn einer im Öpul mitmacht bzw. sich sowieso an die Fruchfolge halten muss, dann ist das normal nicht das große Problem....
lg

  06-06-2014 15:53  rocky1000
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Danke vorerst,zählen die 2% Blühfläche die zB. schon ein paar Jahre angebaut sind gleich dazu u. braucht man daher ca.3% neue Brachflächen dazu? Ist es möglich die Brachfläche(zB. Klee) bis 15.Mai anzubauen u. im Herbst auf dieser Fläche schon Weizen zu säen?

  06-06-2014 21:49  179781
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Warum soviel gackern um ungelegte Eier? Wartet einmal ab, bis die Maßnahmen, die Österreichische Verhandler in Brüssel vorgelegt haben genehmigt sind. Dann gibt es das Ganze irgendwann in schriftlicher Form. Und über das kann man sich dann aufregen, oder auch nicht, je nach dem, wie es einem halt passt.

Gottfried

  16-07-2014 23:18  tristan
Neue Info über Greening ect....
Eier sind noch immer keine gelegt.
Die Anbauplanung für 2015 steht vor der Tür.
Ich möchte endlich wissen, wieviel ha ich zur Förderung des Welthungers Brach liegen lassen muss.
Natürlich eine mit Mitteln der EU untersützte Aktion.
Heizen mit Weizen war gestern, heute bauen wir gleich keinen mehr an.



  16-11-2014 17:41  __joe007
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was zählt zu Stillegungen? Welche Mischungspartner müssn da wieder drin sein ?




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