Gültigkeit Pachtvertrag

Antworten: 10
  01-02-2014 11:44  stefan_k1
Gültigkeit Pachtvertrag
Ist ein Pachtvertrag der für die nächsten 8 Jahre abgeschloßen wurde auch dann noch gültig , wenn der Verpächter seinen verpachteten Betrieb an seinen Sohn übergibt?

  01-02-2014 12:23  Jophi
Gültigkeit Pachtvertrag
Hallo !

Wenn im Vertrag nichts anderes vermerkt ist, schon.

  01-02-2014 12:56  JD6230
Gültigkeit Pachtvertrag
der pachtvertrag ist auch gültig wenn verkauft wird. der neue besitzer muss bestehende verträge genauso übernehmen wie sie geschrieben sind.

  01-02-2014 14:44  joholt
Gültigkeit Pachtvertrag
Es ist halt auch nur ein stück pabier und wenn ein neuer verpächter nicht mehr will gibt es immer einen grund zu kündigen.
Soweit ich weiß ist beim verkauf der Pachtvertrag nach einer gewissen zeit einfach zu kündigen egal wie lange er noch laufen würde. Das problem hat ein Bauer bei uns. Denn beim überdimensionierten stallbau braucht er Fläche jetzt wurde ein großer teil von seiner Pachtfläche verkauft und der neue eigentümer hat andere verwendung dafür.
Mfg Hans


  01-02-2014 15:54  Fallkerbe
Gültigkeit Pachtvertrag

An sich bleibt der Pachtvertrag gültig.


  01-02-2014 16:16  stefan_k1
Gültigkeit Pachtvertrag
Hat der Verpächter ein Recht darauf nach ca. 2 Monaten den Vertrag rückgängig zu machen?

  01-02-2014 16:53  Fallkerbe
Gültigkeit Pachtvertrag
ist zwar deutsches recht, dürfte in Ö aber kaum anders sein
Zitat
Kauf bricht nicht Pacht (§ 566 i. V. m. § 593 b BGB)
Damit ist ein weitgehender Pächterschutz gegeben, da der Verpächter wechseln kann, ohne dass der Pächter im Rahmen seines bestehenden (schriftlichen!) Pachtvertrages beeinflusst werden kann (Gebot der Anzeige des Verpächterwechsels).
Jeder neue Eigentümer hat einen bestehenden Pachtvertrag bis zu dessen zeitlich bestimmten Ablauf einzuhalten.
Zitat ende

http://www.bodenseekreis.de/umwelt-landnutzung/landwirtschaft/fachinformationen/grundstuecks-und-pachtverkehr/beendigung-von-pachtverhaeltnissen.html

Ich würde am Montag den Juristen der Kammer anrufen, der sollte da recht schnell auskuft erteilen können.

mfg

  01-02-2014 18:44  JD6230
Gültigkeit Pachtvertrag
angeblich ist es so, dass der Pächter sogar ein vorkaufsrecht hat, (weil er pächter ist) und den verkauf auch bewilligen muss - wenn er wirtschaftlich von der fläche abhängig ist, kann er somit einen Kaufvertrag anfechten (oder zum selben preis auch kaufen)

  01-02-2014 19:22  kst
Gültigkeit Pachtvertrag
aber nur angeblich............

  01-02-2014 20:32  eiba
Gültigkeit Pachtvertrag
Der neue Eigentümer hat das Recht dem Pächter seinen Pachtvertrag zu kündigen. Der Pächter hat in der Regel nur mehr die Möglichkeit den alten Eingentümer auf den zukünftig entstehenden Verdienstentgang zu klagen, oder ----> Hinnehmen und Anwaltskosten sparen. Take it easy, das Leben ist zu kurz für solchen Ärger. Vorverkaufsrecht war einmal.



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