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Pauschalierter Betrieb
Was ist die mind. Fläche das man als Landwirtschaftlicher Betrieb zählt??
Pauschalierter Betrieb
Ab 1 ha, bei Spezialkulturen mind. 0,5 ha.
Pauschalierter Betrieb
Und was ist die einkommensgrenze?? so weit ich weis 33.000€ stimmt das??
Pauschalierter Betrieb
Was meinst Du mit Einkommensgrenze?
Pauschalierter Betrieb
Umsatz !
Pauschalierter Betrieb
Deine Frage ist mit ein paar Zeilen nicht zu beantworten, auch weil sie etwas unpräzise formuliert ist. Die von dir erwähnten 33.000 gelten für Einnahmen aus landwirtschaftlichen Nebentätigkeiten (Be-und Verarbeitung)
Grenzen für Vollpauschalierung:
75000 Einheitswert
120 Vieheinheiten
60 ha RLN
10 ha Obstbau
0,6 ha Weinbau
11.000 Forst EW
Ist also nicht ganz so einfach..
Im Ernstfall wirst du sowieso um eine Beratung nicht herumkommen...
Pauschalierter Betrieb
@quadtrac-modellbauer
Im Nebengewerbe ist die unterordnung gegenüber der Urproduktion zu beachten.
Pauschalierter Betrieb
Auch Direktvermarktung ist nur bis 33.000.- Euro teil- bzw- pauschaliert (den Unterschied macht ob es ein Urprodukt oder das Produkt Be- und Verarbeitet ist). Über 33.000.- Euro Einnahmen müß man eine Einnahmen/Ausgaben Aufzeichnung führen.
Pauschalierter Betrieb
@Waldorf
Ich bräuchte infos von Pauschalierten betrieb nich vom Vollpauschalierten betrieb
Reicht 1 ha Feld aus das ich pachte??
Oder muss es eigengrund sein??
Pauschalierter Betrieb
Hallo Modellbauer!
Mich würde auch interessieren ab wann man als Landwirt gilt.
Das würde nämlich den Umgang mit der Grundverkehrskommission wesentlich erleichtern.
In den Grundverkehrsgesetzen (zumindest für Salzburg) stehts nicht genau drinnen, wie jemand den Nachweis erbringen kann dass er Landwirt ist. Ich zahle z.B. für unsere 0,9 ha Wald 170.- Unfallversicherung im, bin also für die Sozialversicherung Landwirt. Für die Frage ob ich 10% oder 12% USt verrechnen darf (12% als pauschalierter Landwirt) bin ich einmal aufs Finanzamt gefahren. Der zuständige Hofrat hat aber dann die Gesetzesstelle nicht gefunden, wir sind dann so verblieben dass jemand umsatzsteuerlich Landwirt ist, sobald er einen landwirtschaftlichen Einheitswert besitzt. Die Grundverkehrskommission beurteilt die Landwirt - Eigenschaft aber anders. Scheinbar geht die Rechtssprechung des OGH (oder Vwgh) davon aus, dass mindestens 10% des Einkommens aus der Landwirtschaft kommen muss um als Landwirt zu gelten. Ob die Grundverkehrskommission das auch so beurteit bezweifle ich. Ich glaube eher die schauen ob eine landwirtschaftliche Betriebsnummer da ist und entscheiden dann. Wie man an eine Betriebsnummer kommt, kann ich dir aber leider auch nicht sagen, vielleicht gilt da die Hektargrenze.
lg
Michi
Pauschalierter Betrieb
@Michi
Welchen MWST Satz Du anwenden mußt hängt vom Produkt und den Käufer ab.
Verkauf landw. Produkte an Endverbraucher 10% MWST, an Firmen Kunden 12 % und bei Verkauf von Getränken (außer Wein, Most, Essig) ausnahmslos 20% MWST.
Als Privater bist Du unecht MWST befreit, d. h. Du darfst keine MWST verlangen.
Es gibt aber zusätzlich Ausnahmeregeln - z. bsp. Pferdeeinstellplätze 20% - ich kenne auch nicht alle Ausnahmen.
Pauschalierter Betrieb
Teilpauschalierung von EW 75000 bis 130000
Einnahmen-Ausgabenrechnung EW 130000 bis 150000
Buchführung über EW 150000 oder über 400000 Umsatz
ob Eigen- oder Pachtfläche ist unerheblich
wohlgemerkt: wir sprechen hier von der Einkommensteuerpauschallierung
Dann gibts noch die Umsatzsteuerpauschalierung: bis 150000 EW oder 400000 Umsatz
Pauschalierter Betrieb
@waldorf
Bei Getränken gibt es keine UST Pauschalierung!
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