Dienstbarkeitsrecht-Wegrecht

Antworten: 11
  23-11-2013 23:52  ehoe11
Dienstbarkeitsrecht-Wegrecht
Über mein Grundstück führt ein steiler Wiesenweg zu einem Einfamilienhaus. Die Wegbenützung wurde nur sehr selten (max 2 - 3 Fahrten pro Jahr) mit einem PKW in Anspruch genommen, da die Autos wegen der Steilheit immer steckenblieben. Beim Hausbau wurden das ganze Baumaterial mit dem Traktor zur Baustelle gebracht.
Nun wurde das Haus verkauft. Der neue Besitzer will den Zufahrtsweg über mein Grundstück nun befestigen und asphaltieren.
Muss ich ein Befestigen und Asphaltieren zustimmen?

  24-11-2013 07:51  Neudecker
Dienstbarkeitsrecht-Wegrecht
Hallo eohe11 Ob ein erzwingen einer Wegbefestigung seitens des neuen Besitzers rechtlich möglich ist, kann dir am ehesten ein Fachmann der Bezirksbauernkammer oder der Landwirtschaftskammer sagen. Ob es sinnvoll, oder ob es möglicherweise für beide ein Vorteil sein könnte, das must du selber beantworten. An deiner Stelle würde ich mich in die Person des Neuen versetzen und mich fragen? Was würde ich den Grundbesitzer für die erweiterte Rechtseinräumung bieten? Dann würde ich mit diesem Gedanken wenigstens eine Nacht darüber schlafen. Am nächstem Tag schaut die Sache oft ganz anders aus. Aber über den Tisch ziehen lassen würde ich mich sicher nicht. Einen schönen Sonntag wünscht euch Euer Neudecker

  24-11-2013 08:17  po17g
Dienstbarkeitsrecht-Wegrecht
Tach.

Da must du e eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen.
Aber ich kann mir beim besten willen nicht vorstellen das dein Nachbar das ohne deine zustimmung machen darf, es ist doch wohl ein unterschied etwas zu benützen oder etwas zu besitzen (hoffe ich zumindest).

Mfg

  24-11-2013 08:21  po17g
Dienstbarkeitsrecht-Wegrecht
Wobei ich da vom Asphaltierren schreibe einen schotterweg neu schottern wird er schon dürfen.

Mfg


  24-11-2013 10:43  ZMureck
Dienstbarkeitsrecht-Wegrecht
Super Gelegenheit

Da asphaltiert Dir einer eine Strasse Gratis und Du bist dagegen. ?

Bei manchen Bauern kann man wohl vermuten: Je mehr DRECK desto WOHLER fühlen wir uns.

Applaus - Applaus



  24-11-2013 11:55  Restaurator
Dienstbarkeitsrecht-Wegrecht
@ehoe11:
ich bin kein jurist, aber meines wissens ja. es gibt ja etliche ogh-urteile zu diesem themenbereich und da wird meines wissens sinngemäss so argumentiert, dass durch die vermehrten pkw auch die asphaltierungen zugenommen haben.
das ist eine ähnliche fragestellung wie wenn du ein altes servitut mit recht auf fuhrwerk hast: was heutzuzage entspricht dem damaligen fuhrwerk?
es kann dich aber keiner zwingen etwas dazuzuzahlen. die müssen das auf ihre eigenen kosten machen.
das einzige was du in meinen augen einbringen kannst ist die frage der wasserableitung oder wenn du auf dem weg pferde / rinder treibst, dass es für diese unzumutbar rutschig wird.
das die servitutsbreite insgesamt nicht erweitert werden darf versteht sich, denke ich, von selbst.
bin selbst sehr gespannt ob der (hoffentlichen) auflösung dieser fragestellung durch AFH.

  24-11-2013 17:27  Christoph38
Dienstbarkeitsrecht-Wegrecht
Wir leben in einem ehemals reinen Bauerndorf, wo auch alle Wege früher im Eigentum der Bauern standen.
Nach und nach wurden die Wege ins Gemeindeeigentum übertragen und etliche Wegbenutzer kamen dazu.

Da niemand die Entwicklung für 50 Jahre und mehr vorhersehen konnte, haben die Grossväter auch vergessen diverse Absicherungen vorzunehmen.
Heute müssen wir Bauern froh sein, wenn uns wegen den Wegen keiner anzeigt.

Gutwilligkeit um der Nachbarschaft willen, ohne vorausschauende Absicherungen kann böse ins Auge gehen, da sich am Bauernhof immer mehr abspielt als beim Einfamilienhaus, somit mehr Beanstandungsmöglichkeiten.

Kürzlich bei einem Haus wurde meine Frau zusammengestaucht wegen Viehtrieb. Dass wir bei einem Zubau vor 6-7 Jahren gutwillig einer Abstandsunterschreitung zugestimmt haben, war natürlich selbstverständlich.

Habe vor 5 Jahren bei passender Gelegenheit eine Gemeindeweg entfernen können, der Bgm war ein bisserl böse, aber der Weg ist weg und damit die Probleme.

Würde jedenfalls einen Weg in meinem Eigentum, nie asfaltieren lassen, ohne gleichzeitig klare Regelungen aufzustellen.

Schmiede das Eisen solange es heiss ist !

  24-11-2013 22:03  ehoe11
Dienstbarkeitsrecht-Wegrecht
Wer ist AFH?


  24-11-2013 22:17  Restaurator
Dienstbarkeitsrecht-Wegrecht
@ehoe11:
AFH ist einer der fixen forumsbestandteile der im gegensatz zu den meisten hier seine tiere lieber auf der wiese als am teller sieht. und das ausmass seiner juristische bildung und seiner tierliebe haben einen korrigierten kontingenzkoeffizienten von 1 ;)

  26-11-2013 16:49  AnimalFarmHipples
Dienstbarkeitsrecht-Wegrecht
Zunächst ist zu fragen, ob überhaupt ein Wegerecht besteht, also ob es ersessen (durch 30jährige gutgläubige Übung) oder allenfalls auch vertraglich (mündliche Einräumung genügt) eingeräumt wurde.
Wenn der Weg noch keine 30 Jahre in der gegenwärtigen Form besteht, oder wenn das Befahren bloß geduldet wurde (auch wenn zB anfangs noch jedesmal gefragt und in der Folge die Zustimmung fallbezogen einfach vorausgesetzt wurde), besteht noch nicht unbedingt ein Wegerecht.

Wenn ja :
Eine Nutzungsänderung durch den Wegberechtigten spricht im Regelfall gegen die Zulässigkeit damit verbundener Änderungen der Wegbeschaffenheit.
Ausnahmen von dieser Regel sind eher eng zu sehen; bejaht wurde vom OGH zB die Zulässigkeit der Verbreiterung eines Holzbringungsweges weil die für die Holzbringung nötigen Maschinen heutzutage breiter sind als damals; daß im vorliegenden Fall der Wegberechtigte jetzt anscheinend öfter oder zumindest sicherer zum Haus zufahren will, rechtfertigt mE noch keine Erweiterung der Servitut.
Zu berücksichtigen ist auch, daß ein Wiesenweg beim Mähen wohl kaum Probleme verursacht, ein befestigter oder asphaltierter Weg aber schon; Servitutsänderungen, die das dienende Grundstück erheblich schwerer belasten, sind im Regelfall unzulässig.

Wenn nein :
Achtung - durch die Duldung der Befestigung des Weges könnte ein Wegerecht erst entstehen !
Ansonsten käme nur ein sog. "Notweg" in Frage, wenn das Haus anders nicht erreichbar ist; dazu der OGH:
"Soll ein auf Bauland errichtetes Haus der Befriedigung eines Wohnbedürfnisses dienen, so gehört die Zubringung von Lebensmitteln, Haushaltsgegenständen und Brennmaterial sowie die Ermöglichung der Zufahrt für Feuerwehr, Rettung, Müllabfuhr udgl. im Interesse einer zeitgemäßen Daseinsvorsorge zur ordentlichen Benützung der Liegenschaft. Ein Antrag auf Einräumung eines Notwegs kann daher berechtigt sein, wenn bislang nur ein Zugang über einen Fußsteig möglich war.
Allerdings schließt auffallende Sorglosigkeit des Liegenschaftseigentümrs eine Notwegseinräumung aus, etwa wenn bei einer Grundabteilung oder beim Erwerb nicht auf die Erreichbarkeit geachtet wurde. Außerdem darf der Nachteil des Notwegs für den Belasteten die Vorteile für den Berechtigten nicht unverhältnismäßig überwiegen, und es darf dadurch auch die einheitliche Benützung und Bewirtschaftung der belasteten Liegenschaft nicht verunmöglicht oder unzumutbar erschwert werden."

Abgesehen vom Gesagten ist alles Vereinbarungssache.

Grundsätzlich muß für die Kosten der Errichtung, Instandhaltung und sogar einer allein Im Interesse des Belasteten gelegenen Verlegung der Servitut stets der Berechtigte allein aufkommen (sofern der Belastete daraus nicht ebenfalls einen Nutzen zieht).

  26-11-2013 22:00  ehoe11
Dienstbarkeitsrecht-Wegrecht
Danke für die vielen positiven Antworten (nur eine ist überflüssig!). Danke an AFH! Auf dich ist wirklich Verlass!
Das Wegerecht ist im Grundbuch vermerkt. Im Vertrag steht: Mindestwegbreite 1,8m - es dürfen alle Fahrzeuge fahren, soweit es der Weg zulässt!
Da es nur ein unbefestigter Weg ist, sind in den letzten 30 Jahren nur ein paarmal PKWs zum Haus gefahren und die mussten meistens abgeschleppt werden.
Sollte der Weg asphaltiert werden, kommt natürlich jede Menge Oberflächenwasser zusammen! Bisher konnte es auf dem Wiesenweg versickern und es gab keine Erosionsschäden!
Muss ich das Wasser annehmen und was mach ich damit?
Außerdem wird der Weg mit meinen landw. Fahrzeugen überfahren und dadurch des öfteren verschmutz (rundherum Weingärten-mulchen). Muss ich dann den Weg immer reinigen?





Mehr Infos zeigen
Landwirt.com Händler Landwirt.com User
  • Einloggen
  • Registrieren

Hilfe/Kontakt
Apple Store
Get it on Google Play
HUAWEI AppGallery
Landwirt.com GmbH, your marketplace, Rechbauerstraße 4/1/4, A-8010 Graz
Alle Angaben ohne Gewähr - Druck- und Satzfehler vorbehalten. marktplatz@landwirt.com
© Copyright 2024 Landwirt.com GmbH Alle Rechte vorbehalten.