Verlängerungsjahr 14_wichtige News_

Antworten: 19
  23-10-2013 16:38  mausilugner
Verlängerungsjahr 14_wichtige News_
Hallo.
Soeben auf http://www.ama.at/Portal.Node/ama/public?am=PCP&p.contentid=10007.99011 veröffentlicht.
Wie (meinerseits) zu erwarten, ist die großspurig (auch von LK personal) angekündigte Aussage "Änderrungen wirken sich nicht auf die Vorjahre aus" für die Katz.

zitat AmA info: Flächenverluste eines Betriebes im Verlängerungsjahr 2014......können demnach eine Rückforderung zurück bis in das erste Jahr der Verpflichtung, also auch bis 2007 (!), zur Folge haben!

Das das nicht von Beginn an klar war, kann sich jeder selber ausrechnen, aber diese hinterhältige Art wie mit den Bauern umgegangen wird (Verträge zu unterschreiben die jederzeit geändert werden können, usw.) ist schon dreist.

Wenn Lehrer 2 Std. länger arbeiten sollen gibt einen Radau, aber mit uns kann mans ja machen, weil die (gutmütigen) Trottel ohnehin alles schlucken.



  23-10-2013 17:46  andy123
Verlängerungsjahr 14_wichtige News_
Also bei uns hat kein LK-Mitarbeiter gesagt: "Änderungen wirken sich nicht auf die Vorjahre aus"
Eine solche Behauptung wäre meiner Meinung nach auch unverantwortlich, ohne im Vorfeld das genaue Verhandlungsergebnis über das Verlängerungsjahr zu kennen.


  23-10-2013 18:57  oj10
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Ich hab denen gesagt, dass ich im nächsten Jahr eine Pachtfläche nich mehr habe. Das spielt keine Rolle, so auf der LWK.

  23-10-2013 19:11  Christoph38
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Eine ausgesprochen perfide Vorgangsweise, da dadurch ein Ausstieg aus einzelnen Massnahmen nicht mehr möglich ist. Effektiv handelt es sich um eine Zwangsverlängerung um 1 Jahr, wozu man sich "freiwillig" verpflichten soll.

Wozu hat man zu Beginn einer Massnahme einen Verpflichtungszeitraum, wenn nach Ablauf dieses Zeitraums einfach 1 Jahr angehängt wird ?

Soll man mit dem Herbstantrag jetzt noch die Freiwilligkeit bekunden, wo von Freiwilligkeit keine Rede mehr sein kann. Wer nicht unterschreibt zahlt ja nach diesem Stand automatisch zurück, wenn nicht zufällig der Nachpächter passt.




  23-10-2013 19:16  Alexs
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Frechheit aber mit uns kann man es ja machen

  23-10-2013 19:24  MUKUbauer
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Solange keine Kontrolle geplant bzw. angekündigt ist kann ja jeder von euch auch aussteigen - wo habt ihr ein Problem?

dann sind die Rückforderungen auch kein Thema was das betrifft ...

Und Öpul war immer mindestens 5 jahre Verpflichtung bis jetzt, mich hätte das gewundert das es jetzt anders wäre, besonders wenn ihr das vor Wahlen so geglaubt habt ...

  23-10-2013 20:25  almfutterflaechen
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Es bleibt uns nur der Zusammenschluß aller Bauern und dann das unparteiische Vorgehen übrig .

Ab 200 euro ist jeder mit dabei . Idealerweise 1000,-- Euro wer sichs noch leisten kann.

Das was bei den Almfutterflächen passiert ist kann jeden Bauer und jede Fördermaßnahme betreffen.

Zurzeit ist es jederzeit möglich Richtlinien rückwirkend zu ändern .

Um Rechtssicherheit zu haben ist nur die Beschreitung des Rechtsweges möglich . Für eine einzelnen Bauern ist das kaum finanzierbar .

Also müßen wir die Sache selbst in die Hand nehmen. LG Plattform Almfutterflächen
 

  23-10-2013 22:52  Joe_D
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bedeutet dies, dass wenn bereits im Herbst Bio-Flächen (nach 5jähriger...) verpachtet wurden, und dieser konv. weiter wirtschaftet (konv. Saatgut wurde bereits ausgebracht...b.z.w. Herbstantrag bereits abgegeben) eine Rückzahlung der letzten 5 Jahre?!

  24-10-2013 06:49  Interessierter
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Hat man die 5 Jährige Verpflichtungszeit erfühlt kann man aussteigen ohne Rückzahlungsverpflichtung, bzw. nach bio kann man nun konventionell bewirtschaften, aber es gibt dann auch keine anderen Öpulprämien ....

Wie viele Flächen wird es denn geben wo man den 5 jährigen Zeitraum nicht eingehalten hat, kaum welche .....

  24-10-2013 06:53  walterst
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@joe_D
Ich fürchte, so ist das für die Flächen, die über die Toleranzgrenze hinausgehen. Zumindest verstehe ich das so.

  24-10-2013 07:23  Nuss
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Also ich habe für meine Flächen heuer mit dem Herbstantrag nur mehr die Begrünung für diesen Winter abgegeben ohne das Verlängerungsjahr anzuschliessen.

Den ich habe mit der Zeit die Schnauze voll und daraus diese Konsequenz gezogen!!!



Meine Meinung



  24-10-2013 07:43  helmar
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Hallo Nuss....so ist es ja wohl auch gewollt....überlegt mal, angenommen die Hälfte derjenigen welche ihre 5 jährige Verpflichtung abgeleistet haben, sagen" Pfeif drauf, mit mir nimmer" verlängern nicht mehr, ersparen dem kofinanzierendem Staat Österreich einiges. Warum wohl änderten sich die Bedingungen während der Verpflichtungszeit, bzw. verschärften sich?
Was aber die Almflächenproblematik betrifft......hier wird wohl die einzige Ausnahme sein, nämlich dass die österreichische Agrarpolitik EU-Vorgaben mißachtet hat, und das seit mehreren Jahren. Denn die Rückforderungen beziehen sich auf EU-Regelungen und nicht auf die "österreichischen" Regelungen. Tatsache ist, dass immer mehr Landwirte überlegen, in die Verlängerung zu gehen. Sie trauen der Politik nicht mehr.
Mfg, Helga

  24-10-2013 08:02  Joe_D
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mehr als 5ha .... zum mit geb. Saatgut der überwiegende Teil is tW- Gegrünung

  24-10-2013 08:59  Schaf_1608
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Joe_D
So wie ich es verstanden hab:
Wenn es sich um deine Flächen handelt die du nun verpachtet hast: JA
Wenn es sich um Flächen handelt, für die ein Pachtvertrag nicht verlängert wurde oder der frühzeitig aufgekündigt wurde: NEIN

Davon abgesehen: Wie war es möglich konventionell zu säen bevor der Verpflichtungszeitraum (31.12.) um war?
Ich wollte auch auf einen Acker WW anbauen, da hieß es von verschiedenen Seiten das es nicht möglich ist, bzw der Vorpächter müsse offiziell anbauen und am 31.12. verkaufen.... War mir dann zu umständlich...

  24-10-2013 08:59  Schaf_1608



  24-10-2013 09:19  Josefjosef

ja mei,

die Wahlen sind vorbei,
die Bauernd....n haben wohl brav ihr Kreuzerl an der richtigen Stelle gemacht,
jetzt kann man sie wieder einige Jahre verarschen, bis kurz vor den nächsten Wahlen.
Das Kurzzeitgedächtnis ist ideal dafür. :-)


  24-10-2013 11:35  almfutterflaechen
Rückwirkende Richtlinienänderung
So schauts aus - Frage ist nur wie lange, bis zur nächsten Änderung ! !



ÖPUL-Verpflichtungsabgleich der Antragsjahre 2013 mit 2014 wird zwingend

Verlängerung einzelner Maßnahmen für ÖPUL-Betriebe ist neu zu bewerten

Wien, 23. Oktober 2013 (aiz.info). - Im Zuge der Verhandlungen mit der EU-Kommission über das ÖPUL-Verlängerungsjahr 2014 haben sich Änderungen zum bisherigen Stand ergeben, die das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft in einem aktuellen Erlass bekannt gegeben hat. In Folge des Genehmigungsprozesses stellt sich ein ÖPUL-Verpflichtungsabgleich des Antragsjahres 2013 mit 2014 als zwingend heraus. Entgegen dem bisherigen Vorhaben ist dieser Datenabgleich von der AMA durchzuführen. Die ursprünglich geplante Vorgehensweise, wonach sich Verringerungen von Verpflichtungsflächen im Jahr 2014 nicht auf den bereits schon erfüllten Verpflichtungszeitraum auswirken, gilt daher nicht mehr. Flächenverluste eines Betriebes in 2014 (bekannt zu geben im Mehrfachantrag-Flächen 2014), welche vom Folgebewirtschafter nicht gleich- oder höherwertig im Rahmen des ÖPUL 2007 weitergeführt werden und über die Toleranzgrenze (10% der Maßnahmenfläche, jedoch maximal 5,00 ha beziehungsweise jedenfalls 0,50 ha) hinausgehen, können demnach eine Rückforderung zurück bis in das erste Jahr der Verpflichtung, also auch bis 2007 (!), zur Folge haben. In die Toleranzgrenze werden die Herausnahme aus der landwirtschaftlichen Nutzung (HLN) und die Reduktion von Teilnahmeflächen am eigenen Betrieb (zum Beispiel Umwandlung von Mähwiesen zu Dauerweiden bei Teilnahme an "Mahd von Steilflächen") ebenfalls eingerechnet, teilt die AMA heute mit.

Seitens Österreichs ist jedoch geplant, dass - vorbehaltlich der endgültigen Version der zu ändernden Sonderrichtlinie ÖPUL 2007 - Flächenverringerungen (Pachtflächenverluste) im Jahr 2014 im Zuge des künftigen ÖPUL-Verpflichtungsabgleichs 2013/14 nicht zu einer Rückforderung für den schon erfüllten Verpflichtungszeitraum führen, wenn nachgewiesen werden kann, dass ein schriftlicher Pachtvertrag, der zumindest bis 31.12.2014 abgeschlossen war, vorzeitig schriftlich gekündigt wurde; ein schriftlicher Pachtvertrag, der unbefristet abgeschlossen war, vorzeitig schriftlich gekündigt wurde oder ein schriftlicher Pachtvertrag, der zumindest bis 31.12.2013 abgeschlossen war, nicht mehr verlängert wurde.

Aufgrund der wahrscheinlichen Änderungen zum Jahr 2014 ist daher die Verlängerung einzelner Maßnahmen für ÖPUL-Betriebe neu zu bewerten, insbesondere wenn absehbar ist, dass bei Flächenweitergaben im kommenden Jahr der Folgebewirtschafter diese nicht gleich- oder höherwertig weiterführen wird oder Verringerungen (Pachtflächenverluste) nicht in einen der oben angeführten Punkte fallen werden.

Die AMA wird über die weiteren Entwicklungen des Genehmigungsprozesses informieren, sobald neuere Erkenntnisse vorliegen, verweist gleichzeitig auch auf das geänderte Informationsblatt zur ÖPUL 2007 Verlängerung auf ihrer Homepage unter www.ama.at - ÖPUL - Merkblätter.



  24-10-2013 14:52  schnapsidee
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Joe_D
Ich würde dir dringend eine Beratung bei der zuständigen Kammer empfehlen.

Deine BIO-Verpflichtung läuft bis 31.12.2013, d.h. du darft die Fläche frühestens mit 1.1.2014 an einen konv. Betrieb abgeben, d.h. weiter, diese Fläche hat im Herbstantrag eines anderen Betriebes nichts verloren - der sollte eine Korrektur des Herbstantrages machen und diese Fläche wieder aus seinem Antrag nehmen!

Als nächsten Schritt solltest du mit deiner Kammer besprechen, ob dieser Flächenabgang für 2014 in der Abgangstolerenz liegt.

Bitte überprüfen damit es kein böses Erwachen gibt.

  24-10-2013 16:24  Joe_D
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danke für die ausführliche Antwort..... allerdings geht es nicht um meine Flächen...
aber ist nicht aus der Ama-Richtlinie herauszulesen das die Weitergabe von Flächen mit Öpulauflagen sich ja um ein Jahr verlängert hat.... also bis 1.1.2015?

  24-10-2013 18:42  Rinderbaron
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Ich bin mit Ende 2012 aus Öpul (WF etc.) ausgestiegen und schlafe seitdem sehr gut, obwohl ich auch die Öpul- und WF Auflagen nach bestem Wissen erfüllt habe. Ich werde nach den zwei Jahren (mit Ende 2014) als "freier Bauer" keinen Knebelungsvertrag mehr unterschreiben!



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