Anmeldung eines Traktors

Antworten: 15
  28-02-2006 10:29  gorara
Anmeldung eines Traktors
Ich habe einen Steyr 650, der in einem sehr schlechten Zustand ist. Um ein Pickerl zu bekommen, müsste ich an die 1000€ investieren. Da ich mit dem Traktor nur 1 bis 2 mal pro Jahr auf der Straße ausfahre, möchte ich ihn abmelden. Kann man, wenn man eine 20er Tafel montiert auch ohne Anmeldung fahren, oder muss man da Gänge sperren lassen? Ich hoffe es kann mir wer helfen.

  28-02-2006 11:52  ALADIN
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Ich glaube es sind 25km/h +einer Übergangsgrenze von 2,5km/h = 27,5km/h Bauartgeschw.

  28-02-2006 15:36  milcherzeuger
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Hallo

Was kann an einem 650 kaputt sein dass du nicht mehr auf die Straße darfst und das so viel kostet oder sind alle Leuchten und Reifen kaputt dann kann ich mir den Preis vorstellen.

Bei einer Typisierung auf 25 km/h kommst du ohne Pickerl aus ob es eine Abweichung gibt weiß ich nicht aber ich schätze der 650 wird ca. 28 bis 29 km/h schnell fahren.

mfg milcherzeuger



  28-02-2006 18:55  Fadinger
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Hallo!
Mit einer "selbstfahrenden Arbeitsmaschine" darf man öffentliche Straßen auf kurzen Strecken benutzen oder überqueren. Dafür ist eine Anmeldung nicht zwingend erforderlich. Man ist da zwar so ziemlich von allen Bestimmungen des KfG und der StVO ausgenommen, allerdings aber auch für alle von sich oder seinen Fahrzeug verursachten Personen- oder Sachschäden selbst verantwortlich. Für Details bitte KfG, StVO und FSG studieren ....
Gruß F


  28-02-2006 21:00  BD97
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HALLO
Erstens ist ein Traktor keine Selbstfahrende Arbeitsmaschine und zweitens um einen traktor ohne Zulassung sprich ohne Kennzeichen auf öffentlichen Straßen zu fahren darf dieser nur 10 km/h "schnell" sein.
Um dieses zu ereichen müssen mindestens 2Gänge gesperrt bzw. bei einer Bereifung von 12.4/36 die Motordrehzahl gedrosselt werden . Dann wird dieser Traktor der Landesregierung(Abteilung Technik und Verkehr) vorgeführt,die messen wie schnell der Traktor nach diesen Umänderungen wirklich fährt. Ob sich dieser Aufwand lohnt ? Wenn mit diesem Traktor nicht mehr viel gefahren wird wäre meine Empfehlung einmal 1000 Euro bezahlen dafür die nächsten Jahre ohne großen Aufwand durch die jähliche Überprüfung zu kommen.
Gruß aus dem Waldviertel

  28-02-2006 21:43  Fadinger
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Hallo nochmal!
Ein Traktor ist zwar nicht von vornherein eine selbstfahrende Arbeitsmaschine, aber er kann durchaus eine sein ... Wie es dann angewendet wird, bleibt jeden selbst überlassen. Da der Gesetzgeber einerseits darauf bedacht ist, jede Änderung (Abmessungen, Gewicht, Beleuchtung) an Kraftfahrzeugen angezeigt (typisiert) zu bekommen, dies aber andererseits bei landwirtschaftlichen Fahrzeugen fast unmöglich ist (wer läßt schon jedes Anbaugerät, Frontlader, Hubgerüst, Anbaudreieck, Mähwerk, .... typisieren), gibt es da eine spezielle Regelung - und die braucht keine Überprüfung durch die Landesregierung. Anders für die 10km/h - Tafel, dafür muß der Traktor/Fahrzeug vorgeführt werden, muß auch einige andere Sachen erfüllen (zB. kein Ölverlust), das kostet natürlich etwas, dafür bekommt man auch ein schönes grünes Kärtchen, das besagt, mein Traktor geht nur 10km/h. ......
Hier hätte ich die betreffenden Stellen aus dem KfG:
I. ABSCHNITT
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 1. Anwendungsbereich
(1) Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes sind, sofern im Abs. 2
nichts anderes festgesetzt ist, auf Kraftfahrzeuge und Anhänger, die
auf Straßen mit öffentlichem Verkehr (§ 1 Abs. 1 der
Straßenverkehrsordnung 1960 - StVO. 1960, BGBl. Nr. 159) verwendet
werden, und auf den Verkehr mit diesen Fahrzeugen auf solchen
Straßen anzuwenden.
(2) Von der Anwendung der Bestimmungen des II. bis XI. Abschnittes
dieses Bundesgesetzes sind ausgenommen:
a) Kraftfahrzeuge mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr
als 10 km/h und mit solchen Kraftfahrzeugen gezogene Anhänger;
diese Fahrzeuge unterliegen jedoch den §§ 27 Abs. 1, 58 und 96;
b) Transportkarren (§ 2 Z. 19), selbstfahrende Arbeitsmaschinen
(§ 2 Z. 21), Anhänger-Arbeitsmaschinen (§ 2 Z. 22) und
Sonderkraftfahrzeuge (§ 2 Z. 23), mit denen im Rahmen ihrer
bestimmungsmäßigen Verwendung Straßen mit öffentlichem Verkehr
nur überquert oder auf ganz kurze Strecken oder gemäß § 50 Z. 9
der StVO 1960 als Baustelle gekennzeichnete Strecken befahren
werden, und mit Transportkarren, selbstfahrenden
Arbeitsmaschinen oder Sonderkraftfahrzeugen auf solchen Fahrten
gezogene Anhänger;
.... Das waren die besagten Ausnahmen ......
19. Transportkarren ein Kraftfahrzeug, das nach seiner Bauart und
Ausrüstung ausschließlich oder vorwiegend zur Beförderung von Gütern
sowie in erster Linie zur Verwendung innerhalb von Betriebsanlagen
bestimmt ist;
20. Motorkarren ein Kraftwagen mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von nicht mehr als 7 000 kg mit einer
Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, der nach seiner
Bauart und Ausrüstung dazu bestimmt ist, wahlweise als
Lastkraftwagen oder als Zugmaschine, als Lastkraftwagen oder als
selbstfahrende Arbeitsmaschine, als Zugmaschine oder als
selbstfahrende Arbeitsmaschine oder als Lastkraftwagen, als
Zugmaschine oder als selbstfahrende Arbeitsmaschine verwendet zu
werden,
21. selbstfahrende Arbeitsmaschine ein Kraftfahrzeug, das nach
seiner Bauart und Ausrüstung ausschließlich oder vorwiegend zur
Durchführung von nicht in der Beförderung von Personen von Gütern
auf Straßen bestehenden Arbeitsvorgängen bestimmt ist;
22. Anhänger-Arbeitsmaschine eine als Anhänger ausgebildete
Arbeitsmaschine, die nach ihrer Bauart und Ausrüstung ausschließlich
oder vorwiegend zur Durchführung von nicht in der Beförderung von
Personen oder Gütern auf Straßen bestehenden Arbeitsvorgängen
bestimmt ist;
... und das der Auszug aus den Begriffsbestimmungen.
Nicht leicht zu verstehen, und vor allem "Auslegungssache"! Aber ihr wißt ja eh wie das ist, manche schaffen es auch, das Gesetz so auszulegen, das bei Raserei im Ortsgebiet, die Ortstafeln ungültig sind ...
Gruß F


  28-02-2006 22:01  Fadinger
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Hallo!
@BD97
Gruß und Frage ins Wald4tel ... Was ist ein Traktor? (leider gibt es diesen Begriff im KfG nicht)
Gruß F

  01-03-2006 15:35  BD97
Anmeldung eines Traktors
Pfau, hier bin ich auf jemanden gestoßen,der mitdenkt und auch sofort seine Ausführungen beweisen kann.
Da ich leider mit dem Gesetzestexten nicht so bewandert bin kann ich nur schreiben was in meinen Führerschein steht und zwar "Zugmaschine".
Trotzdem Danke! Somit steigt mein Interesse wieder am Landwirt Forum .
Die letzten paar Tage in diesem Forum dachte ich hier schreiben nur mehr lauter fanatische Leute (Same Dorado). Vielleicht lag es nur am Fasching.Jeder sollte nämlich seine Meinungen kundtun können daführ ist ja so ein Forum da.
Gruß aus dem Waldviertel

  01-03-2006 19:18  Tomi
Anmeldung eines Traktors
Servus,

ihr habt es aber gut *staun*
In D. darf ein Schlepper ohne Papiere nur 6km/h (bbHG) schnell fahren.

  17-04-2007 11:30  sj413
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Ich habe eine (dumme) Frage:

Wird beim Traktor auch (wie beim KFZ) ein Abgastest gemacht?

Ich habe derzeit einen kleinen 25 km/h Traktor und brauche kein Pickerl.

Jetzt benoetige ich aber einen staerkeren Traktor und ueberlege den Kauf eines Steyr 8070, da es schwierig ist Traktoren > 50 PS mit 25 km/h Zulassung zu finden (In gutem Zustand und mit Frontlader & eventuell Druckluft).

LG

Andy

  18-06-2007 07:57  fergie
Anmeldung eines Traktors
auch wenn der kübel unter 25kmh +10% eingetragen ist muß er bei jeder ausfahrt auf öffentlichen verkehrsflächen die verkehrsvorschriften erfüllen.
Licht Blinker, Bremse, Lenkgestänge, usw.
das die praxis anders aussieht weis ich auch, aber bei uns nehmen die kontrollen der polizei in letzter zeit stark zu. und wer einen traktor aufhält ist meist gut geschult womit sehr wenig verhandlungsspielraum bleibt.

  14-02-2012 11:40  wdgv
Anmeldung eines Traktors
Hallo Leute,
Also was jetzt darf man nun einen Traktor mit einer Bauartgeschw. Von 25km/h ohne Pickerl auf der Straße fahren oder nicht?
Ich bin gerade dabei einen Alten John Deere 2120 herzurichten und da mich die Elektronik seit zwei Tagen verarscht wollt ich eben mal wissen ob das ohne Pickerl auch geht.
Der Traktor würde in Zukunft paar mal am Tag Mit einem Anhänger nur über die straße Gefahren werden
Also wirklich nur überqueren. Da das aber eine viel befahrene Straße ist und dort schon paar Unfälle waren wollte ich den eben anmelden, falls einmal ein Unfall geschehen sollte!
Also bitte um EINE richtige klare Antwort

Lg wdgv

  14-02-2012 13:59  rbrb131235
Anmeldung eines Traktors
Hallo wdgv, selbstverständlich darfst du mit einem Traktor ( landw. Zgm. ) der nicht schneller geht als 25 km/h + 10 % Toleranz, auf öffentlichen Strassen fahren, was aber nicht heisst, dass er dem Gesetz nicht entsprechen muss. Es muss nur nicht jährlich, mit einem Pickerl nachgewiesen werden.

Also mit einem Traktor der diese Voraussetzung nicht erfüllt, würde ich mich nicht auf die Strasse wagen, auch nicht überqueren. Bei einer Kontrolle, oder Unfall, trägst du die Kosequenzen.

Grüsse rbrb13



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