Ladegutsicherung Siloballen

Antworten: 6
  08-04-2013 12:17  mario844
Ladegutsicherung Siloballen
Hy
Wie macht ihr das bei uns wurden schon einige bauern aufgehalten bezüglich ballen transport an den Gabeln.... auch bei doppelgabeln hinten wegen Lichtverdeckung.....
da kommt was auf uns zu sag ich...

wie sichert ihr sie? bilder und anregungen BITTE
Danke Mario

  08-04-2013 15:32  textad4091
Ladegutsicherung Siloballen
Also dass eine Ladungssicherung Notwendig ist, sowohl gesetzlich als auch sicherheitsmäßig, beim Ballentransport mit Rundballengabeln/Ballenspieß, sollte klar sein, auch wenn's nervig ist, keine Frage!! Ab und an mach ich mir Gedanken drüber, als billigste aber sicher nicht praktikabelste Lösung fällt mir ein Zurrgurt ein, je nachdem um den horizonatel oder Vertikalen Holm- Ob dies gesetzlich ausreicht is die andre Frage, aber beim Transport von Palettengut auf Gabels wird's auch so gemacht ... Als technische Lösung, ein Bügel ähnlich wie bei den Blockschneidern/Zangen, der hydraulisch drehbar gelagert ist; Kraftschlüssig kann das zwar nicht sein, so exakt wird's ned gehen, aber Sicherung gegen nach hinten wegrutschen wär zweifelsohne gegeben ...
Zwecks Verdeckung der Lichter, hmmmm ... Am besagten Bügel Lichtanlage drauf montieren ;))) Oder auf der Gabel übern Ballen nach hinten ein Gestänge montieren für's Licht^^
Ich sag's gleich dazu, die einzigen Straßenfahrten die wir im Jahr machen sind für's Service und ab und an zwecks Gemeinschaftsgerät oder Bauhof/ Lagerhaus oder sowas, nie für die Ernte, also simma da ein wenig verwöhnt, aber ich versteh sehrwohl die Problematiken die's gibt- Allerdings versteh ich auch die Seite der Exekutive, wenn's um verdeckte Lichter und ungesicherte Ladung geht, da kann man halt schwer Ausnahmen über Ausnahmen machen, dem muss man auch mal in's Gesicht schaun, hilft halt nix; Nur so viel zu "da kommt was auf uns zu" wenn ich das richtig interpretiert hat
Das Ziel wird's wohl sein müssen, praktikable Lösungen für sowas zu finden ...


  08-04-2013 15:54  walterst
Ladegutsicherung Siloballen
wenn diesbezüglich einmal scharf geschossen wird, sehe ich nur die Möglichkeit mit hydraulisch betätigten Bügeln zu arbeiten. Da ich jeden Ballen über die Bundesstraße bewegen muss, wäre alles andere schwer praktikalbel.

P.s: Vorläufig besteht ja zumindest für Mitglieder die theoretische Möglichkeit, Strafzettel bei der Tiroler ÖVP zur Regelung einzureichen.

  08-04-2013 19:25  mario844
Ladegutsicherung Siloballen
ja aber jeden ballen gurten?

wir sind am überlegen an der gabel einen hydraulischen bügel der den Ballen hält aufzubauen...
nur leider ist das problem die heckscheibe... ist die offen .... kann sie kaputt gehn.. und gurte? wie verzuren rundum zieht man den ballen ja nieder.... ???


  08-04-2013 20:23  golfrabbit
Ladegutsicherung Siloballen
In Tirol/Schwaz gehen die Uhren noch ein wenig anders. Ein älterer Kollege wurde mit seinem Hinterrad Eicher Königstiger + Siloballen auf der Gabel von der Rennleitung angehalten, durfte aber nach kurzer Diskussion weiterfahren, weil eh nur mehr 300 m zum Hof. Da aber die Straße relativ stark steigt, schaffte er es nicht mehr anzufahren, zumindest solange nicht bis sich ein Polizist vorne auf die Haube setzte und so für Bodenkontakt der Fronträder sorgte. So stellt man sich einen wahren "Freund und Helfer" vor!

  08-04-2013 21:14  Steira
Ladegutsicherung Siloballen
Hallo,
Wennst auf der Strasse fährst musst du mindestens den Ballen mit Zurrgurten sichern! Zwecks Licht verdecken kann ich dir gar nix genaues sagen!
Fahre auch mit zwei Ballen(Front und Heck) viel auf Strassen herum, hatte aber bisher noch kein Probleme mit den Sheriff´s!
Heuer werd ich mit Zwei auf Heck- und einen auf der Fronthydraulik fahren, mal schauen wie das funkt.

MFG A STEIRA

  08-04-2013 22:33  textad4091
Ladegutsicherung Siloballen
Also eine Ausnahme würd ich ausschließlich und wirklich ausschließlichst für den Fall verteidigen, wenn's um einmal Queren der Bundesstraße/ stärker befahrenen Straße geht- Ansonsten sehe ich da eher ein Verkehrsrisiko darin als eine "gut ausverhandelte Ausnahme"; Dass es auf öffentlichen Zufahrtsstraßen zu Höfen ja ned streng nach Gesetz zugeht, sollte klar sein- Wenngleich auch dort die Exekutive abmahnen dürfte ...
@golfrabbit: Naja, dann würden es wohl auch die Beamten auf ihre Kappe nehmen müssen, hätte ihnen der Andreas Hofer wirklich das Pech gebracht udn der Kollege hätte einen Unfall verursacht- Aber das is die hätt i, tät i, könnt i Ansicht, des vergess i gleich wieder;
Is mal ein andres Beispiel der netten Kollegen ;)))




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